Garantieverpflichtungen drücken Betriebsrenten-Renditen häufig unnötig. Daher haben innovative Lösungen Konjunktur, die mehr Kapitalmarktnähe auch in der Rentenphase zulassen. Neben Rentnergesellschaften gibt es auch bei U-Kassen innovative Lösungen.
Immer mehr institutionelle Investoren bilden immer größere Teile ihres liquiden Equity-Exposures über ETFs und Indexfonds ab. Zugleich dringen aktive ETFs immer stärker vor in Bereiche, die bislang aktive Fonds und Mandate beherrschten.
Die Offenlegungsverordnung soll umfassend überarbeitet werden. Im Zuge der Reform werden die bekannten Kategorien Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 ersetzt.
Die Übertragung von Ansprüchen auf Betriebsrente bei Wechsel des Arbeitgebers hakt seit Jahren. Halbwegs vernünftig ist sie nur bei der Direktversicherung geregelt. Jetzt häufen sich Ideen, dies im Sinne der Arbeitnehmer auch bei anderen Durchführungswegen zu verbessern.
Das BRSG 2.0 ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Was sich zum neuen Jahr ändern wird und warum damit dennoch kein Ende für bAV-Reformen in Sicht ist. Ein Ausblick auf ein BRSG 3.0 durch Sachverständige und Arbeitsrechtler.