Versorgungswerke
10. März 2017

Apothekerkammer Nordrhein baut nun ebenfalls um

Die Delegierten der Apothekerkammer Nordrhein haben am vergangenen Mittwoch tiefgreifende Änderungen an der Satzung ihres Versorgungswerks beschlossen. Niedrigrenditen sorgen für Verdruss.

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) hat nun ebenso wie viele andere der insgesamt 88 Versorgungswerke in der Bundesrepublik eine neue Rentenberechnungsmethode konzipiert, um sich gegen ein Andauern der Niedrigzinsphase zu wappnen. Eine Sonder-Delegiertenversammlung hat am Mittwoch (8. März 2017) beschlossen, das bisherige geschlossene Kapitaldeckungsverfahren in ein modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren zu überführen.
Außerdem wurde das allgemeine Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht, wie die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) berichtet. Damit einher gehe die Abschaffung des sogenannten „Renten-Turbos“, berichtet das Branchenblatt. Bei diesem Verfahren, so erläutert die DAZ, wurden bisher zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr die Renten nicht ausbezahlt, sondern zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen einbehalten, was die Anwartschaft erhöhte.
Laut dem Bericht der DAZ stehen bei dem nun beschlossenen modifizierten offenen Deckungsplanverfahren nicht mehr 100 Prozent der einbezahlten Beiträge für Rentenzahlungen zur Verfügung. Vielmehr werde ein kleiner Teil der Beiträge nun dazu verwendet, „langfristig rentablere, aber riskantere Anlageformen“ abzusichern. Nur dadurch sei es möglich, die heutige Quote von 20 Prozent risikobehafteter Anlagen zu erhalten, zitiert die Deutsche Apothekerzeitung VANR-Geschäftsführer Jens Hennes. Diese sei notwendig, um auskömmliche Zinsen erwirtschaften zu können. Noch profitiere das Versorgungswerk von lang laufenden Anleihen, die nach heutigem Maßstab hoch verzinst sind.
Alle Änderungen beträfen nur die Zukunft, alle bisher einbezahlten Beiträge würden weiterhin nach den bisher geltenden Regeln behandelt. Für die sogenannten Renten-nahen Jahrgänge gelten außerdem Übergangsregeln, berichtet die DAZ. Diese seien notwendig, weil ältere Jahrgänge durch die neuen Regelungen Abstriche in Kauf nehmen müssen. Da die jüngeren Mitglieder bei der Absenkung des Rechnungszinses von vier auf 2,5 Prozent im Jahr 2014 bis zu 40 Prozent ihrer Anwartschaften verloren hätten, sei es vertretbar, dass diese von der jetzigen Änderung eher profitieren, während ältere Mitglieder Einbußen in Kauf nehmen müssen, erläuterte Hennes‘ Kollege, Hauptgeschäftsführer Stephan Janko. Der Abstimmung sei eine lange und intensiv geführte Diskussion vorausgegangen, berichtet die DAZ. Geschäftsführung und Vorstand des Versorgungswerks bezeichneten die Satzungsänderung als alternativlos.
Trend der Kapitalmärkte verfestigt
Die Einführung der neuen Finanzierungsmethode findet vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase statt. Deren Auswirkungen seien in allen Teilbereichen der Kapitalmärkte spürbar. Das Versorgungswerk agiert nach eigenem Bekunden offensiv, um sich diesen Realitäten zu stellen, und positioniere sich mit der Einführung des modifizierten offenen Deckungsplanverfahrens auch auf der Leistungsseite zukunftsorientiert.

Auf der Kapitalseite leitete der Vorstand eine Anpassung durch die stärkere Diversifizierung der Kapitalanlagen schon vor Jahren ein. Seitdem baut das VANR ertragsstarke Asset-Klassen wie Aktien, Immobilien und Alternative Investments im Portfolio aus. Denn der Ertragsbeitrag des Direktbestandes, in dem das VANR seine festverzinslichen Wertpapiere hält, werde abschmelzen: 90 Prozent der ertragsstarken Papiere laufen in den nächsten zehn Jahren aus und eine Reinvestition sei nur zu wesentlich niedrigeren Zinsen möglich. Bis zu einem gewissen Grad kompensierten die zusätzlichen Asset-Klassen diese Entwicklung. Ganz gelinge das jedoch nicht, da insbesondere Risikoaspekte und auch gesetzliche Vorgaben diese Investments limitierten.

Blick zurück

Bereits in seiner Herbstsitzung 2013 fasste der Landesausschuss der zur Bayerischen Versorgungskammer zählenden Bayerischen Apothekerversorgung den Beschluss, das bisherige Finanzierungssystem zu modifizieren. Ausgangspunkt war auch dort das anhaltend niedrige Zinsniveau. Das bisherige individuelle Anwartschaftsdeckungsverfahren habe sich in der Vergangenheit bei stetigen Zinsüberschüssen zwar als ein geeignetes Finanzierungssystem erwiesen.
Es erlaube dem Versorgungswerk allerdings nicht, auf eine längere Phase niedriger Zinsen angemessen flexibel zu reagieren, hieß es damals. Der Landesausschuss als das für Satzungsänderungen zuständige Selbstverwaltungsgremium des Versorgungswerks entschied sich deshalb für eine Erweiterung des Finanzierungsverfahrens bei der Bayerischen Apothekerversorgung um Instrumente des offenen Deckungsplanverfahrens.
Durch diesen Systemwechsel soll insbesondere die Risikotragfähigkeit erhöht und eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden. Mit dieser könne das Versorgungswerk besser auf die andauernde Niedrigzinsphase reagieren und sei besser als bisher auf künftige Ereignisse vorbereitet. Damals hatte der Landesausschuss ein Modell gewählt, in dem die Elemente des bisherigen Anwartschaftsdeckungsverfahrens mit denen des offenen Deckungsplanverfahrens kombiniert werden, um die Vorteile beider Systeme nutzen zu können.

Das offene Deckungsplanverfahren biete den Vorteil, dass die Ansprüche im Gegensatz zum Anwartschaftsdeckungsverfahren nicht jederzeit vollständig ausfinanziert sein müssen, da es in den Rechnungsgrundlagen weitere Elemente, wie zum Beispiel den Beitragstrend einbezieht. Ferner erwerben die Mitglieder Rentenpunkte, deren Wert erst bei Eintritt des Versorgungsfalls festgestellt wird. Durch die jährliche Festlegung des Werts eines Rentenpunktes könne die Bilanz immer ausgeglichen werden, da zum Beispiel mit einer Absenkung des Werts auch die Verbindlichkeiten reduziert werden. Die Änderung des Finanzierungssystems bewirke, dass zum einen die Risikotragfähigkeit für die Kapitalanlage gestärkt und zum anderen mehr Flexibilität bei der Steuerung des Systems erreicht wird, mit dem Ziel, die volle Kapitaldeckung des Versorgungswerks zu erhalten.

portfolio institutionell newsflash 10.03.2017/Tobias Bürger

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