Alternative Anlagen
5. Dezember 2019

Auf Beteiligungskurs

Die KZVK hat in den vergangenen Monaten bedeutende Weichenstellungen getätigt. Zu diesen zählt der forcierte Ausbau von alternativen Anlagen. Wie Vorstand Dr. Oliver Lang im Interview mit Patrick Eisele von portfolio institutionell berichtet, werde es jedoch einige Jahre dauern, bis aus Commitments Quoten im Portfolio werden.

Herr Dr. Lang, Sie und Ihre beiden ­Vorstandskollegen Dr. Ulrich Mitzlaff und Christian Loh sind derzeit auf Roadshow, um den Bistümern ein neues Finanzierungs­system vorzustellen. Können Sie die knapp 6.000 beteiligten Arbeitgeber überzeugen?

Wir haben 34 Termine quer durch die ­Republik, bei denen wir das neue System ausführlich vorstellen und auch intensiv diskutieren. Wir wollen Vertrauen schaffen und allen vermitteln, dass wir nur gemeinsam diese große Herausforderung und diese ­komplexe Thematik meistern können. Wir brauchen die Akzeptanz und das Vertrauen der Beteiligten, damit alle hinter dieser ­Lösung stehen.
Das ist sehr zeitintensiv, aber auch sehr ­lohnend. Zwei Drittel der Termine haben wir bis Anfang Oktober bereits absolviert, biegen also nun quasi auf die Zielgerade ein. Wir gehen davon aus, dass wir zum Start des neuen Finanzierungssystems Anfang 2020 auf ­einen breiten Rückhalt bauen können.

Warum braucht es denn ein neues ­Finanzierungssystem?

Zum Jahreswechsel 2001/02 haben wir – wie andere Zusatzversorgungskassen auch – die Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitelgedecktes System realisiert. Bei der Ermittlung der dafür nötigen Deckungsrückstellung hat der Aktuar damals ­eine Deckungslücke von 450 Millionen Euro festgestellt. Um diese langfristig zu schließen, wurde ein Sanierungsgeld erhoben, um das es jahrelange juristische Auseinandersetzungen gab. Nach einem BGH-Urteil von 2015 musste das Sanierungsgeld inklusive Zinsen zurückgezahlt werden: ein Betrag von 1,4 Milliarden Euro. Die dann geschaffene Nachfolgeregelung, der sogenannten „Finanzierungsbeitrag“, stieß – obwohl juristisch und mathematisch sauber konzipiert – aus verschiedenen, nachvollziehbaren Gründen bei unseren beteiligten Arbeitgebern auf mangelnde Akzeptanz. Wir als Vorstand ­haben diesen Lösungsansatz daher als nicht nachhaltig tragfähig erachtet.
Die aktuellen Herausforderungen für die KZVK wurzeln also einerseits in der Rückzahlung des Sanierungsgelds, andererseits in den seit 2002 notwendig gewordenen Anpassungen aktuarieller Rechnungsgrundlagen, insbesondere hinsichtlich Zins und Lang­lebigkeit. Hinzu kommen systembedingte ­tarifliche Anpassungen. Zusammen führten diese Faktoren in der Vergangenheit letzt­endlich zu einer erheb­lichen Vergrößerung der Deckungslücke.

Lebensversicherungen waren vor 20 Jahren auch zu optimistisch – haben aber „nur“ vier Prozent ausgelobt.

Im Unterschied zu einer Lebensversicherung ist eine Zusatzversorgungskasse eine Pflichtversicherung. Anders als eine Lebensver­sicherung haben wir rechtlich die ­Möglichkeit, Beiträge anzupassen. Das ist das Risikoventil in unserem System. Eine Lebensversicherung kann dies nicht und muss deshalb ­völlig anders kalkulieren und Risikovorsorge mittels Risikozuschlägen betreiben. Risikopuffer dürfen wir wiederum nicht nutzen, weil wir sonst unsere beteiligten Arbeitgeber von vornherein über Gebühr belasten würden.

Wenn das einzige Ventil die ­Beitragserhöhung ist, ist Unzufriedenheit vorprogrammiert.

Wir müssen die Balance zwischen kon­servativ realistischen Best Estimates und der Gefahr halten, dass wir mit zu hohen ­Beiträgen bei beteiligten Arbeitgebern für Unwuchten sorgen, weil wir auf der ganz ­sicheren Seite sein wollen. Die mangelnde Akzeptanz des aktuellen Finanzierungs­beitrags ist auch durch die im Einzelfall sehr hohen Belastungen beteiligter Arbeitgeber begründet.

Was beinhaltet denn nun das neue ­Finanzierungssystem?

Im Kern geht es um die Zusammenlegung zweier bislang separierter Abrechnungsverbände. Ein Verband enthält derzeit alle ­Verpflichtungen, die vor der Umstellung ­entstanden. In diesen Verband ist seit 2002 außer den Sanierungsgeldern und dem ­Finanzierungsbeitrag kein regulärer Beitrag mehr geflossen, und man kann ihn in der ­ Lebensversicherungs-Terminologie als Run-Off-Verband bezeichnen. In den anderen, ­offenen Verband flossen seit 2002 alle ­laufenden Neubeiträge.
Die Voraussetzungen für eine Zusammen­legung dieser beiden Verbände zu schaffen, war juristisch und versicherungsmathematisch eine große Herausforderung, an der wir zwei Jahre gearbeitet haben.
Der große ­Vorteil der gegenseitigen Integration ist, aus der Run-Off-Problematik herauszukommen. Dadurch bekommen wir einen erheblichen Zuwachs an ­Robustheit und Flexibilität, insbesondere auch auf Seiten der Kapitalanlage.

Hätte es Sinn gemacht, den geschlossenen Verband an eine Run-Off-Plattform zu ­verkaufen?

Nein. Unsere Zusatzversorgung ist letztlich durch die Gewährträgerhaftung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) abgesichert. Diese lässt sich nicht an eine Run-Off-Plattform abtreten.

In den vergangenen zwei Jahren sind aber auch die Zinsen auf neue Tiefstände gefallen. Droht, dass das neue Finanzierungssystem schon wieder obsolet ist?

Diesen Aspekt dürfen wir selbstverständlich nicht ignorieren. Wir arbeiten mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent. Darauf ­haben wir nach sehr fundierten ALM-­Prozessen unsere Strategische Asset-Allokation neu abgestellt.
Die jüngste Zinsentwicklung macht es schwieriger, den Rechnungszins zu ­erreichen. Prinzipiell geht die Ausrichtung aber dahin, uns immer mehr von Zinssensitivitäten ­abzukoppeln. Dann bleiben die 3,25 Prozent zwar ambitioniert, aber weiterhin realistisch.

Arbeiten Sie auch mit anderen kirchlichen Zusatzversorgungskassen zusammen?

Wir sind alle in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, AKA, organisiert, kennen uns aber auch darüber hinaus gut und tauschen uns recht offen aus. Wir funktionieren relativ ähnlich, beschäftigen uns also mit den ­gleichen Themen. Unser Lösungsweg der Zusammenlegung unserer Verbände wird daher sehr interessiert begleitet.
Im Unterschied zu unseren dezentral auf­gestellten evangelischen Pendants sind wir nach Marktwerten mit 25 Milliarden Assets under Management wesentlich größer. ­Gemäß unserer ALM-Schätzungen wachsen unsere Kapitalanlagen zudem jährlich um 1,2 Milliarden Euro. Bedingt durch die Demografie wachsen karitative Einrichtungen – und mit deren steigenden Beschäftigtenzahlen wächst die Zahl unserer Versicherten und damit auch unser Anlagevolumen. Die Caritas, aus der über 80 Prozent unserer 1,3 Millionen Versicherten stammen, ist übrigens der größte nicht staatliche deutsche Arbeitgeber.

Wie frei ist eine Zusatzversorgungskasse in der Kapitalanlage?

Wir stehen außerhalb der Bafin-Regulierung. Wegen der Gewährträgerhaftung des VDD liegt dort auch die Aufsicht. Unsere Governance-Struktur wurde 2017 neu aufgesetzt, insbesondere mit einem Aufsichtsrat, dem auch unabhängige Fachleute angehören. Der überraschende Tod unseres Aufsichtsratsvorsitzenden Norbert Heinen war für unsere ­Organisation ein großer Verlust.
Zudem hat der VDD auch eine Verbandsaufsicht mit externem Sachverstand installiert. Diese orientiert sich eng an der Regulierung der Bafin. Vor dem Hintergrund meiner ­früheren Erfahrungen mit Solvency II ­empfinde ich die Freiräume der Anlageverordnung für Kapitalanleger in der heutigen Zeit als ein großes Pfund.

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