Pensionskassen
14. November 2018

Bafin: „Aufsichtshandeln muss proportional sein“

Proportionalität auch für bAV von Bedeutung. Großteil der Pensionskassen werde Niedrigzinsphase überstehen.

Digitalisierung, Proportionalität, Nachhaltigkeit waren die Schwerpunktthemen der gestrigen Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Debattiert wurde aber auch über das Thema, ob nachhaltige Investments und langfristige Verbindlichkeiten im Widerspruch zueinander stehen.

Zur Ausgestaltung des Proportionalitätsgedankens nahm Bafin-Exekutivdirektor Dr. Frank Stellung: „Nicht nur die Regulierung, sondern auch unser Aufsichtshandeln muss proportional sein.“ Grund stellte klar, dass die Aufsicht sich an Art, Umfang und Komplexität der Risiken des beaufsichtigten Unternehmens orientieren müsse. Dabei sei Proportionalität kein Alleinstellungsmerkmal von Solvency II, sondern habe auch für die betriebliche Altersversorgung einen hohen Stellenwert.

In diesem Zusammenhang äußerte sich Grund auch noch einmal zur Situation der Pensionskassen. Diese seien meist noch stärker von der Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer. „Wir haben daher mit fast allen Pensionskassen Gespräche geführt“, sagte Grund. Auch dank klarer Unterstützung durch die Trägerunternehmen werde der weit überwiegende Teil der Kassen nach derzeitigem Stand die Niedrigzinsphase überstehen.

Autoren:

Schlagworte: |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert