Recht, Steuer & IT
20. November 2018

Bafin-Konsultation zur Bestellung von externen Bewertern

Rundschreiben 07/2015 wird abgelöst. Stellungnahmen bis 18. Dezember möglich.

Die Bafin hat den Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens 07/2015 (WA) – Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften zur Konsultation gestellt. Dies gab die Aufsichtsbehörde am 20. November bekannt.

Stellungnahmen sind noch bis zum 18. Dezember 2018 möglich. Wie die Bafin mitteilt, löst der Entwurf das bisherige Rundschreiben 07/2015 ab, das zuletzt am 1. September 2015 geändert wurde.

Mit dem Rundschreiben legt die Bafin ihre Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern offen und beschreibt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Durch die Überarbeitung des Rundschreibens stellt die Bafin nach eigenen Angaben ein Schreiben zur effektiveren Durchführung von Bestellungsanzeigen von externen Bewertern zur Verfügung. Zugleich sei das Rundschreiben redaktionell überarbeitet worden.

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