Recht, Steuer & IT
25. Februar 2020

Berliner Mietendeckel in Kraft

Weitere Debatten um eine Bodenwertzuwachssteuer. Zukäufe gehen weiter.

Der Berliner Mietendeckel ist vergangenen Sonntag in Kraft getreten. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) wertete dies als „ein Zeichen für den Abstieg Berlins als Metropole.“ ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner sagte: „Es ist sehr bedauerlich zu sehen, wie sich bereits im Vorfeld des Gesetzes internationale Investoren von ihren Bauaktivitäten in der Hauptstadt verabschiedet haben. Die Unsicherheit und Unberechenbarkeit durch den Mietendeckel werden sich noch dramatischer auswirken.“ Wer sich von Neubauaktivitäten aufgrund des Mietendeckels hat abschrecken lassen, wurde allerdings wohl schlichtweg schlecht informiert. Denn gerade für diesen sind Ausnahmen vorgesehen. Für Gebäude, welche ab 2014 fertiggestellt wurden, gilt der Mietendeckel nicht.

Abschrecken lassen hat sich auch das schwedische Wohnungsunternehmen Heimstaden nicht. Dieses kaufte Ende letzten Jahres über ihren Investment Manager Skjerven Group ein Portfolio von 599 Wohnungen mit einer Gesamtmietfläche von 44.650 Quadratmeter in Berlin und Bielefeld, wobei sich 21 der 27 Objekte in Berlin befinden. „Das Engagement von Heimstaden bestätigt das nachhaltige wohnungswirtschaftliche Potenzial Berlins sowie der Wachstumsregionen in Deutschland“, sagt Einar Skjerven, Geschäftsführer der Skjerven Group, Anfang Februar. „Auch die Vielzahl an gesetzlichen Restriktionen und die unübersichtliche politische Situation in Berlin werden langfristige Fundamentals und das Investoreninteresse kaum stoppen.“

Bodenwertzuwachssteuer

In Puncto Regulierung haben sich unterdessen Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Frank Nägele, Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung, mit einem neuen Vorschlag zu Wort gemeldet. Mittels einer Bodenwertzuwachssteuer, die allerdings nur bundesweit umgesetzt werden könnte, sollten die enormen Bodenwertzuwächse abgeschöpft und somit unproduktive Spekulation auf die Steigerung des Bodenwerts unrentabel gemacht werden. „Keine Seltenheit sind in Berlin derzeit Grundstücksgeschäfte, bei denen sich der Wert des Grundstücks ohne eine nennenswerte Leistung des Eigentümers in den vergangenen fünf Jahren verzehnfacht hat“, schreiben Müller und Nägele in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel. „In der ganz überwiegenden Zahl der Immobiliendeals geht es dabei nicht um die Schaffung von Wohnungen oder Gewerberäumen.“ So würden „Gewinne ohne eigene unternehmerische Aktion“ erwirtschaftet, die Folgen seien hochgefährlich. „Wer unbebaute Flächen kauft, wird versuchen, diese mit Aufschlag weiterzuveräußern oder mit Wohnungen im Luxussegment zu bebauen, weil die Bodenpreise mittlerweile die Erstellung von Wohnungen im unteren oder mittleren Preissegment unmöglich machen. Der Bau bezahlbarer Wohnungen durch Private – diese stellen derzeit 70 Prozent der Berliner Wohnungen – kommt fast zum Erliegen.“ Durch eine Bodenwertzuwachssteuer, welche bis zu 75 Prozent der Steigerung abschöpfe, solle dafür gesorgt werden, dass Bodenpreise wieder sinken und Investoren wieder verstärkt in den Neubau von Wohnungen und Gewerbe investieren.

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