Recht, Steuer & IT
6. Dezember 2018

ESG-Taxonomie in der Diskussion

Sustainable-Finance-Initiative der EU in der Kritik. BAI mahnt zur Zurückhaltung bei der Gestaltung eines europäischen Rahmens.

Die EU-Kommission hat laut dem Bundverband Alternative Investments bekräftigt, zum Frühjahr 2019 einen Kriterienkatalog für nachhaltige Finanzierungen (ESG-Taxonomie) vorzulegen. Ein übergeordnetes Ziel dieser Initiative ist unter anderem die Schaffung einer „nachhaltigeren Wirtschaft“ einschließlich der Kapital- und Finanzmärkte. Investoren sollen über ein EU-einheitliches Klassifikationssystem angehalten werden, bei ihrer Kapitalanlage diese Zielsetzungen im Analyse- und Entscheidungsprozess, aber natürlich auch im Rahmen des Risikomanagements, zu berücksichtigen. Korrespondierend dazu sind auch einschlägige Berichts- und Offenlegungspflichten für Versicherer, Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, Asset Manager und andere vorgesehen.

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI), unterstützt diese Initiative im Grundsatz und bekräftigt, dass die Implementierung von ESG-Kriterien in den Investmentprozess schon aus Risikomanagementaspekten unabdingbar ist. Gleichzeitig sei aus Sicht des BAI Vorsicht und Zurückhaltung bei der Entwicklung einer EU weit harmonisierten Taxonomie geboten.

BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer dazu: „Wir müssen aufpassen, dass sich die ganze ESG-Diskussion nicht zu einem Hype entwickelt, der zudem durch eine bürokratische EU-Taxonomie überlagert wird. Gerade institutionelle Anleger sind hier nämlich schon deutlich weiter in Sachen nachhaltigem Investieren, als manche denken.“

In einer Bafin-Umfrage unter beaufsichtigten Instituten hatten jüngst 73 Prozent der befragten Versicherer und Pensionskassen angegeben, dass ihre Kapitalanlagen nachhaltig seien. Weit über die Hälfte hätten bereits eigene Nachhaltigkeitskonzepte (Negativ- oder Positivlisten, Best-in-class-Ansätze und anderes) implementiert und/oder befolgten anerkannte freiwillige ESG-Branchenstandards, wie etwa die von den Vereinten Nationen initiierten Prinzipien für verantwortungsvolle Investitionen (PRI).

„Nachhaltigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass Diversität und zukunftsweisendes Handeln nicht nur anerkannt, sondern gefördert werden“, so Dornseifer weiter. „Nur wenn eine EU-weit harmonisierte Taxonomie dies berücksichtigt und bestehende freiwillige Standards inkludiert statt ausschließt, hat sie eine Berechtigung. Für uns steht fest: nachhaltiges Investieren ist weniger das Ergebnis von politischen Definitionen und Kompromissen, sondern vorausschauendes, umsichtiges und ganzheitliches Handeln der Anleger. Es geht also weder um konkrete Vorgaben, die Politik oder Aufsicht machen sollten, sondern um eine Sensibilisierung der Anleger bei den Investitionsentscheidungen und beim Risikomanagement. Das ist der Schlüssel zum Erfolg.

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