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28. Mai 2018

EU will mit Aktionsplan neue Impulse für nachhaltiges Finanzwesen setzen

Einheitliches Klassifizierungssystem und Bestimmung der Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Investoren. Union Investment sieht erhebliches Entwicklungspotenzial bei nachhaltigen Investments in Deutschland.

Die EU-Kommission hat zwei Monate nach Verabschiedung ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums in Europa nun die ersten Legislativvorschläge vorgelegt. Nach Einschätzung von Union Investment ist das „ein klares Signal für die Finanzwirtschaft, dem Thema Nachhaltigkeit noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Der Zug in Richtung Nachhaltigkeit nimmt weiter Fahrt auf und bietet erhebliche Chancen für Anleger und Anbieter“, ist Alexander Schindler, Vorstandsmitglied von Union Investment, überzeugt. 
Der von der EU-Kommission vorgelegte Aktionsplan verfolgt nach Angaben von Union Investment drei Kernziele: Angestrebt wird, Kapitalflüsse auf den Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft auszurichten. Nachhaltigkeit soll stärker in das Risikomanagement integriert und darüber hinaus die Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte gefördert werden. Der Plan sieht hierfür die Umsetzung von insgesamt zehn Maßnahmen vor, die allesamt bis zum zweiten Quartal 2019 auf den Weg zu bringen sind. Mit ihren Vorschlägen zur schrittweisen Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems (Taxonomie) für Nachhaltigkeit und der Bestimmung der Nachhaltigkeitspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern hat die EU-Kommission laut Union Investment nun mit der konkreten Ausgestaltung begonnen.
Schindler begrüßt die Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Vermögenswerte als „grundsätzlich positiv. Eine Übertragung auf Kapitalanlagestrategien kann allerdings kein Automatismus sein“. Es müsse genug Raum bleiben, Investments individuell auszugestalten, so dass sie unterschiedlichen Kundengruppen und Rendite-Risiko-Profilen gerecht werden, sagt Schindler. Derzeit dürfen in Deutschland Fonds gemäß der Wohlverhaltensrichtlinien des Fondsverbands BVI nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einer dezidierten Nachhaltigkeitsstrategie folgen und diese im Verkaufsprospekt genannt ist, merkt Union Investment an. 
Die Klarstellung der Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Investoren durch die EU-Kommission begrüßt Schindler: „Auch wenn die regulatorische Verpflichtung nicht der Königsweg sein kann, befürworten wir den Aktionsplan grundsätzlich. Wir müssen feststellen, dass auch in Deutschland Nachhaltigkeitskriterien noch nicht flächendeckend berücksichtigt werden. Mit den BVI-Wohlverhaltensrichtlinien haben wir aber schon gute Erfahrungen gesammelt, die wir in diesem Sinne weiterentwickeln können.“ ​
portfolio institutionell 25.05.2018/Tobias Bürger
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