Recht, Steuer & IT
25. Februar 2019

Kritik an Doppelverbeitragung

Firmenpensionskassen attackieren Kanzlerin. VFPK: Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung hemmt bAV.

In der vergangenen Woche machte der Verband der Firmenpensionskassen, VFPK, Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich dafür verantwortlich, dass sechs Millionen Betriebsrentner in Form der Doppelverbeitragung weiterhin zur Kasse gebeten werden. „Das ist die Folge einer Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel, einen Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu stoppen“, so der VFPK. Hintergrund ist, dass Betriebsrentner auch künftig für ihre Leistungen aus der Betriebsrente nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen bestreiten müssen.

Jens Spahn habe in seiner Gesetzesbegründung die Notwendigkeit, die Doppelverbeitragung aus der Welt zu schaffen, inhaltlich und sozialpolitisch begründet. Bereits im Dezember 2018 hatte der CDU-Bundesparteitag diesen Schritt mit großer Mehrheit beschlossen. Dass die Kanzlerin dieses Vorhaben jetzt kassiert, kommt für den Verband der Firmenpensionskassen umso überraschender. Der VFPK fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, um diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.

Mit der Doppelverbeitragung bleibe das größte Hemmnis für eine Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch künftig erhalten. Die Doppelverbeitragung koste die Betriebsrentner viel Geld. Das führe zur allgemeinen Verunsicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zu einer Beschädigung des guten Rufs der bAV insgesamt. Besonders hart betroffen sind Bezieher von geringen Leistungen, die knapp über der Freigrenze liegen, da sie durch die Krankenkassenbeiträge sogar geringere Nettoauszahlungen erhalten als bei einer kleineren Rente unterhalb der Freigrenze. In der gesetzlichen Rente gibt es eine solche Doppelverbeitragung nicht.

Die Befreiung vom Arbeitgeberanteil für Betriebsrentner ist für den VFPK ein wichtiges Signal für die kapitalgedeckte Altersvorsorge und dafür, dass sich die private Vorsorge fürs Alter auch wirklich lohnt. Der VFPK spricht sich daher nachdrücklich für die Entlastung der Betriebsrentner aus.

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