Pension Management
30. April 2018

Aba will geringeren steuerlichen Abzinsungssatz

Sechs Prozent seien deutlich zu hoch. Arbeitsgemeinschaft will Direktzusage stärken.

Die Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fordert eine Reform des steuerlichen Rechnungszinses und des Bewertungsverfahrens in Paragraf 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG). „Der steuerliche Abzinsungssatz von sechs Prozent ist angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch. Damit werden die Unternehmen in Deutschland gezwungen, dem Staat ein zinsloses Darlehen zu gewähren“, sagte Georg Geberth, Leiter des Fachausschusses Steuerrecht, auf dem 12. Aba-Forum Steuerrecht am Dienstag in Mannheim. Zudem sei das Bewertungsverfahren in Bezug auf moderne, effiziente und flexible Zusageformen nicht sachgerecht.
In einer Publikation konstatiert die Aba, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung gestärkt hat, während die Direktzusage von dieser Reform im Wesentlichen nicht betroffen war. Dies, obwohl die Direktzusage der zentrale Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist, sowohl was die Anzahl der Versorgungsanwärter als auch das Deckungsvolumen betrifft. Sie sei zugleich ein Durchführungsweg, der häufig die gesamte Belegschaft einbezieht, weit überwiegend arbeitgeberfinanziert ist und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern attraktive Versorgungszusagen bietet. Für Ende 2015 bezifferte Joachim Schwind von der Höchster Pensionskasse die Deckungsmittel der Direktzusage mit 290 Milliarden Euro.
Wie die Aba weiter erläutert, nutzt die Direktzusage die steuerliche Innenfinanzierung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Das Einkommensteuerrecht sehe allerdings eine deutlich zu niedrige Bewertung der Pensionsverpflichtungen vor. Die marktorientierte Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften führe zu wesentlich höheren Ansätzen. Dies habe zur Folge, dass Steuern auf Gewinne gezahlt werden, die wirtschaftlich gar nicht entstanden sind beziehungsweise eigentlich zur Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen verwendet werden müssten. Den Unternehmen werde dadurch Liquidität entzogen, die für Investitionen nicht zur Verfügung steht. 
portfolio institutionell 25.04.2018/Patrick Eisele 
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