4. September 2013

AIFM-Steueranpassungsgesetz gescheitert

Seit dem 22. Juli gilt in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch, welches die Vorgaben der AIFM- sowie der OGAW-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum AIFM-Steueranpassungsgesetz sind dagegen gescheitert.

Exakt 20 Tage vor der Bundestagswahl sind die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss über das Steuergesetz für Kapitalanlagen am Montag ergebnislos im Sande verlaufen. „Eine Umsetzung des Gesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode ist somit nicht mehr möglich“, erklärt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverband Alternative Investments (BAI). Presseberichten zufolge, lehnten Grüne und SPD ein aus schwarz-gelber Sicht „weit gediehenes Vermittlungsergebnis“ ab. Insofern ist der Versuch, die begleitende Steuerregelung für das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verabschieden, abermals gescheitert. 
Der BAI hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Scheitern der Verhandlungen zu großer Rechts- und Planungsunsicherheit führen werde, die äußerst nachteilig für den Fondsstandort Deutschland und deutsche Anleger sei. Zudem unterliege der Gesetzentwurf dem Grundsatz der Diskontinuität. Das heißt, weil das AIFM-Steueranpassungsgesetz in der laufenden Legislaturperiode nicht erledigt wurde, werde es mit Ablauf der Wahlperiode automatisch gegenstandslos und müsse, wenn sich der neue Bundestag damit befassen soll, in diesen neu eingebracht werden, erläutert der BAI. 
„Das Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens wird dazu beitragen, dass in Deutschland im Gegensatz zu europäischen Nachbarländern zum einen keine oder nur wenige echte alternative Investmentfonds aufgelegt werden, zum anderen deutsche Fondsanleger nur vereinzelt in entsprechende Fonds investieren werden“, ist Dornseifer überzeugt. Zudem bestehe die Gefahr, dass Investoren von solchen Anlagen zunächst ganz absehen werden, weil die Besteuerung dieser Fonds und deren Anleger unklar sei. 
Damit die Investmentfondsbranche nicht in ein Steuervakuum fällt, hatte das Bundesfinanzministerium mit einem Erlass das alte Steuerrecht in Kraft belassen. Ein Sprecher des Ministeriums bekräftigte laut Presseberichten, eine steuerliche Regelung für das KAGB sei unverändert notwendig. Demnach muss zu Beginn der neuen Legislaturperiode nach einer Lösung gesucht werden. 
portfolio institutionell newsflash 04.09.2013/Tobias Bürger
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