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23.02.2011

ANALYSE: Gerechtes Urteil gegen Josef Bader?

Ein Denkmal für die Justiz (Bild: dpa PA)

Ein Denkmal für die Justiz (Bild: dpa PA)

Der Gründer der DGbAV muss nur 40.000 Euro Strafe zahlen.

STUTTGART - Die nicht sehr überraschende Nachricht zuerst: Josef Bader, Gründer des Pensionsberaters Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH (DGbAV), wurde am Donnerstag vergangener Woche vom Landgericht Stuttgart wegen Bestechung in zwei Fällen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bader Schmiergeldzahlungen in Höhe von 400.000 Euro an einen ehemaligen Betriebsratschef bei der Firma Iveco-Magirus mit organisierte. Dafür wurde eine andere Firma von ihm, Magus Finanzconsulting GmBH, bei zwei bAV-Deals 2002 und 2005 bevorzugt.

Die Produkte für die Deals - der erste arbeitnehmerfinanziert und der zweite arbeitgeberfinanziert - lieferten die Nürnberger Versicherung, die sich dank der Schmiergeldzahlungen gegen die Allianz und HDI-Gerling durchsetzen konnte (siehe HINTERGRUND: Die Josef-Bader-Saga).

Nun die zweite, überraschende Nachricht: Das Gericht sprach ein äußerst mildes Urteil. Bader bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Was muss er tun? Eine Geldbuße in Höhe von lediglich 40.000 Euro zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Zum Vergleich: Der Ex-Betriebsrat, der bereits zu Beginn des Iveco-Korruptionsprozesses gestanden hatte, musste eine viel höhere Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft Ulm, die Bader anklagte, hatte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert.

Der Vorsitzende des Gerichts begründete das Urteil teilweise damit, dass Baders Firmen, vor allem die DGbAV, einen erheblichen Umsatzeinbruch erlitten hätten. Anbieter wie die Nürnberger Versicherung, mit der er zwischen 2002 und 2008 eng kooperierte, sowie Firmenkunden wie Iveco-Magirus seien abgesprungen. Dieser Grund für das milde Urteil ist nicht überzeugend. Würde nicht jedes Unternehmen Geschäftseinbußen erleiden, wenn gegen den Gründer Korruptionsvorwürfe erhoben würden, die später dann auch noch bestätigt würden? Der Richter hielt Bader auch zugute, dass er daran mitwirkte, die Ereignisse aufzuklären. Das mag sein, doch Bader bestritt während des fast achtmonatigen Prozesses, überhaupt etwas mit den Zahlungen zu tun zu haben. Folglich hätte man erwarten können, dass eine härtere Strafe fällig würde - schließlich hatte er seine Schuld nicht eingestanden!

Der Vorsitzende betonte zudem, dass bei den krummen Pensionsdeals von 2002 und 2005 die Mitarbeiter von Iveco-Magirus nicht zum Schaden gekommen seien. Wirklich? Auch wenn die Beschäftigten die Schmiergeldzahlen in Höhe von mehreren hunderttausenden Euro nicht direkt finanzierten, ist es unstrittig, dass sie und der LKW-Hersteller zum Opfer von Korruption wurden. Und zwar aus zwei elementaren Gründen: Erstens sind die vielleicht attraktiveren Produktangebote der Nürnberger-Konkurrenten nicht zum Zuge gekommen. Der Richter selbst hat angemerkt, dass das Angebot der Pensionskasse von HDI beim zweiten Deal 2005 durchaus eine Alternative hätte sein können.

Zweitens haben die Beschäftigten bei Iveco büßen müssen, da die Schmiergeldzahlungen sich negativ auf die Konditionen des bAV-Angebots auswirkten. Nach dem ersten Abschluss haben die Mitarbeiter mehr gezahlt, nach dem zweiten der Arbeitgeber. Und mehr noch: Das Image der bAV-Branche wird nun leiden, nachdem das falsche Signal vom Landgericht Stuttgart ausging. Man stellt fest, dass man in der Branche kräftig schmieren kann, ohne eine harte Strafe befürchten zu müssen.

Bader hat jedenfalls Revision gegen das Urteil eingelegt. Es ist nun zu hoffen, dass im Falle einer Bestätigung des Urteils vom Oberlandesgericht eine härtere Strafe ausgesprochen würde. Denn damit wäre nicht nur der Gerechtigkeit besser gedient, sondern auch dem Image der bAV-Industrie in Deutschland.

portfolio institutionell newsflash 23.02.2011/jan/maa

 
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