Versicherungen
18. November 2013

Assekuranz begrüßt Solvency-II-Kompromiss

Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission jüngst auf Details der sogenannten Omnibus-II-Richtlinie verständigt. Positives Echo kommt von der Versicherungslobby.

Die Unterhändler der Trilog-Parteien haben sich auf einen Kompromiss verständigt, der sich auf die EU-Richtlinie Omnibus II bezieht, deren Zweck es ist, die Solvabilitätsregeln für Versicherungsunternehmen (Solvency II) anzupassen. Anhand dieser Einigung wird die Solvency-II-Richtlinie von 2009 aktualisiert.
Der zentrale Bestandteil des Kompromisses besteht nach Darstellung der Börsen-Zeitung in einer Übergangsregelung, die es erlaubt, bestehende Lebensversicherungsverträge erst über einen Zeitraum von 16 Jahren in den Solvency-II-Standard zu überführen. Zudem umfasst der Kompromiss Mechanismen, mit denen die Auswirkungen von Marktschwankungen abgemildert werden sollen. Dazu zählen ein Volatility Adjustment und ein Matching Adjustment für bestimmte Anleihen. Einerseits sollen die Versicherer auf Basis einer risikogerechteren Eigenkapitalunterlegung krisenfester gemacht werden. Gleichzeitig soll es ihnen ermöglicht werden, „weiterhin langfristige Produkte zugunsten der Versicherten anzubieten“, wie der Europaabgeordnete Burkhard Balz (CDU) es formuliert.
Aufbruchstimmung 
13 Jahre zähen Ringens sind vorüber. Grund genug für so manchen Branchenvertreter, den Kompromiss in den höchsten Tönen zu loben. So begrüßte der Bafin-Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht, Felix Hufeld, die politische Einigung mit den Worten: „Heute ist ein historischer Tag. Jetzt müssen wir springen.“ Dieter Wemmer, Finanzvorstand der Allianz SE, erklärte: „Der vereinbarte Kompromiss ist ambitioniert, aber für die Versicherungsbranche in Europa akzeptabel.“ Die Allianz hat nach eigenem Bekunden die Einführung von Solvency II von Beginn an befürwortet und im Rahmen der Einführung erhebliche Anstrengungen unternommen. „Ich bin überzeugt, dass die Europäische Union mit Solvency II eines der modernsten aufsichtsrechtlichen Regelwerke weltweit bekommt. Sowohl Versicherer als auch ihre Stakeholder werden davon profitieren“, glaubt Wemmer.
Auch die Versicherungslobby in Gestalt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Einigung über die Eckpunkte von Solvency II. „Der auf EU-Ebene ausgehandelte Kompromiss ist ein Meilenstein im politischen Prozess und eine gute Basis für den notwendigen Übergang zu Solvency II in einem durch künstliche Niedrigzinsen herausfordernden Marktumfeld“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Der Kompromiss gebe Antworten auf wichtige Fragen zur Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II, unterstreicht von Fürstenwerth.  Er sei ein guter Ausgangspunkt für die weitere Ausgestaltung des Regelwerks. Angesichts des engen Zeitplans bis zum Inkrafttreten komme es nun darauf an, die Vorgaben zügig zu konkretisieren – ohne den Kompromiss entscheidend aufzuweichen. „Die Unternehmen brauchen bald Klarheit über die finalen Regeln“, mahnt von Fürstenwerth.
Weitere Hindernisse
Bevor das neue Regelwerk zum 1. Januar 2016 vollständig in Kraft treten kann, müssen laut GDV auf europäischer und nationaler Ebene noch wichtige Details festgelegt werden. „Auf den nachgelagerten Rechtsebenen steht jetzt noch viel Arbeit an“, betonte von Fürstenwerth. Das Umsetzungsdatum sei daher sehr ambitioniert. „Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Frist zwischen Finalisierung und Scharfschaltung der Regeln sehr kurz sein wird. Das fordert der Versicherungswirtschaft viel ab.“
Nach Darstellung der Börsen-Zeitung sind noch längst nicht alle Punkte auf der obersten politischen Ebene geklärt worden, „auch wenn bei den größten Knackpunkten der Kompromiss gelang.“ So sei die technische, aber unter dem Strich relevante Frage der Kreditrisikoadjustierung auf die zweite Ebene geschoben worden. Die EU-Kommission müsse jetzt bei ihren Durchführungsbestimmungen für Klarheit sorgen. Gleiches gelte zum Beispiel für die Modellierung von Katastrophenrisiken. Konflikte zwischen Aufsehern und Industrie, aber auch zwischen den Versicherern verschiedener Länder seien programmiert beziehungsweise noch nicht gelöst, warnt das Blatt.
Die EU-Kommission will Mitte 2014 Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Solvency-Regeln machen. Bis Anfang 2015 soll das Versicherungsregelwerk nach aktuellem Stand in nationales Recht umgesetzt sein, wie der GDV betont.
portfolio institutionell newsflash 18.11.2013/Tobias Bürger
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