Traditionelle Anlagen
16. Januar 2013

Augen auf beim Anleihenkauf

Seit Anfang dieses Jahres werden Staatsanleihen in Euroland mit Umschuldungsklauseln emittiert. Noch sind keine Renditeunterschiede aufgetreten. Das dürfte sich allerdings ändern.

Das neue Jahr hat am europäischen Bondmarkt mit einer bemerkenswerten Erholung begonnen. Gefragt waren neben italienischen und spanischen Staatstiteln auch die Anleihen aus Frankreich und Irland. In Anbetracht des positiven Marktumfelds kam auch das Emissionsgeschäft in Schwung. Gleichwohl blieb nahezu unbemerkt, dass die Euroländer aufgrund einer neuen Regelung neuerdings Anleihen mit Umschuldungsklauseln, sogenannten Collective Action Clauses (CAC), begeben. Mit dieser Änderung soll die Entschuldung einzelner Staaten erleichtert werden. Die Klausel besagt konkret, dass die Vertragsbedingungen bei diesen Anleihen neu geregelt werden können. Voraussetzung dafür ist die überwiegende Zustimmung der Gläubiger. Nach Angaben von Myles Bradshaw, Portfolio Manager bei Pimco, müssen mindestens 55 Prozent der in diesem Jahr platzierten Anleihen über eine solche CAC-Klausel verfügen. In den ersten Januartagen haben bereits Spanien, Belgien, die Niederlande und Deutschland Anleihen mit den neuen Nebenbestimmungen platziert, ohne dass der Markt hierdurch negativ beeinträchtigt wurde. Das kann sich aber noch ändern. 
Klaus Stopp, seines Zeichens stellvertretender Leiter Rentenhandel der Baader Bank, weist darauf hin, dass es zumindest zu Beginn nur marginale Unterschiede zwischen den Renditen neuer beziehungsweise alter Euroland-Staatsanleihen geben wird. Aber aus der langjährigen Erfahrung der Renditeentwicklung folgert er, „dass dieser Vertragsbestandteil bald schon bepreist werden wird“. Überhaupt sieht der Rentenexperte die neuen Klauseln mit kritischen Augen: Man breche hier ein Tabu und signalisiere bereits am Emissionstag dem Anleger, dass das geschriebene Wort unter Umständen nichts mehr zählt. Laut Stopp müsse abgewartet werden, wie die Investoren dieses zusätzliche Risiko bewerten und ob sich das zumindest bei Wackelkandidaten in den Renditen niederschlägt. „Großinvestoren werden im Zweifelsfall im Kundeninteresse lieber zu Anleihen ohne CAC greifen und einen Bogen um neu aufgelegt Staatsanleihen machen, aber auch dort lauern Gefahren“, erläutert der Fachmann. Er ergänzt: „Denn wie uns Athen gelehrt hat, können Staaten unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträglich die Umschuldungsklauseln per Gesetz einführen.“ Viele Investoren werden durch Endfälligkeit, Anlagerichtlinien und fehlende Liquidität aber gezwungen sein, diesen Makel zu akzeptieren, so die ernüchternde Botschaft Stopps.
portfolio institutionell newsflash 16.01.2013/tbü
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