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25.11.2009

Ausfinanzierung mit Atempause

Das Marktgeschehen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ist derzeit nicht einheitlich. Einerseits denken Unternehmen mit Treuhandlösungen vermehrt über einen Umstieg auf Pensionsfonds nach.

Obwohl das deutsche Betriebsrentensystem nach Meinung vieler Experten besser durch die Finanzkrise gekommen ist als vergleich­bare Systeme in angelsächsischen Ländern, hinterlassen die Kapitalmarktturbulenzen auch hierzulande ihre Spuren. Bestehende Versorgungssysteme werden daher auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls neu ausgerichtet. In diesem Zusammenhang taucht gelegentlich auch die Frage auf, in welchem Umfang derzeit Auslagerungen auf Pensionsfonds eine Rolle spielen. Anlass für Zweifel, ob bei der Übertragung auf Pensionsfonds Business as usual herrscht, gibt es durchaus. Angesichts der immer wieder beschworenen Kreditklemme behalten Unternehmen vorhandene Liquidität lieber in der eigenen Kasse, um Investitionen zu finanzieren. Selbst wenn eine krisenbedingte Kreditklemme nicht eintritt, verschärfen Banken die Kriterien für die Kreditvergabe, weil sie selbst strengeren Regeln unterliegen.

Die Liquiditätsverknappung hat die traditionelle Direktzusage mit Innenfinanzierung wieder in ein günstigeres Licht gerückt. Sie ist nach Meinung von Experten aus dem Kreis der Aktuare besonders krisenfest gewesen. In diese Kerbe schlägt auch Thomas Weppler von Watson Wyatt Heissmann: "Gerade in Krisenzeiten kann eine intern finanzierte, risikoarm gestaltete Direktzusage aus Unternehmenssicht finanzielle Unabhängigkeit bieten." Also sieht es in den kommenden Monaten eher düster für das Geschäft mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds aus? Eine solche Befürchtung wird unter den bAV-Consultants und Verantwortlichen bei Pensionsfonds nicht ohne weiteres geteilt. "Das Marktgeschehen ist derzeit keineswegs einheitlich", sagt Dr. Markus Arnold, Vorstand der Allianz Pensionsfonds AG. Natürlich stelle man Auswirkungen der ­Finanzkrise auf das Neugeschäft der Pensionsfonds fest. "Die Transaktionen kommen aber keineswegs zum Erliegen", sagt Arnold, der die unterschiedliche Entwicklung auf die extrem unterschied­liche Ausgangssituation bei potentiellen Anwärtern für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zurückführt. Es spiele eine erhebliche Rolle, ob ein Unternehmen bereits Mittel zur Ausfinanzierung, zum Beispiel in ein CTA, bereitgestellt hat. Das sei bei großen Unternehmen häufig der Fall. "Da, wo bereits Treuhandlösungen vorhanden sind, wird inzwischen vermehrt darüber nachgedacht, ob ein Umstieg auf einen Pensionsfonds vorgenommen werden sollte", so Arnold.

Ein Treiber für diese Überlegungen ist der bevorstehende Anstieg des Beitrages zum Pensionssicherungsverein. Im vergangenen Jahr betrugen die Abgaben an den PSV 1,8 Promille des ­insolvenzgeschützten Betriebsrentenvolumens. Am 5. November hat der PSV den Beitragssatz für 2009 auf 14,2 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage ­deutlich erhöht. "Vor diesem Hintergrund stellen sich manche Unternehmen die Frage, ob sie nicht besser eine Pensionsfonds­lösung ­einrichten", meint Arnold. Vor allem Unternehmen, die mit ­einer ­Reservierung von Vermögen in einer Treuhandlösung bereits ­eine vergleichsweise hohe Sicherheit für die künftigen Betriebsrenten bieten, sehen in dem hohen Beitrag für den PSV eine ungerechtfertigte ­zusätzliche Belastung. Schließlich zahlen sie den vollen PSV-Beitrag, weil eine Differenzierung nur am Durchführungsweg festgemacht wird. Diese Unternehmen suchen daher nach Alternativen. Zum ­einen stehen finanzielle Mittel für die Auslagerung ohnehin schon zur Verfügung, müssen also nicht aus dem Unternehmen herausgezogen werden. Zum anderen können sie damit ihre Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein um ein Fünftel reduzieren. Außerdem ­führe das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, so Arnold, das ab dem kommenden Jahr gilt, im Mittelstand zu einer Sensibilisierung für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen: "Das heißt aber noch ­lange nicht, dass diese Unternehmen morgen oder übermorgen ­tatsächlich ein Outsourcing vornehmen. Die Vorlaufzeiten für solche Transaktionen sind gewöhnlich ziemlich lang." Verbreitet sei zudem eine abwartende Haltung, weil Unternehmen ihre Liquidität erst ­einmal lieber im Unternehmen behalten und den weiteren Fortgang der wirtschaftlichen Entwicklung abwarten. "Manche Unternehmen haben derzeit häufig andere Prioritäten, als sich mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zu befassen", so Arnold.

Großes Potenzial bei kleinen Mittelständlern

Eine wachsende Bedeutung für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen beobachtet Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling Leben, bei kleineren mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen und Gesellschafter-Geschäftsführern: "Dort registrieren wir verstärkt Nachfragen, auch in der Phase der ­Finanzkrise." Daher sind seiner Meinung nach Pensionsfonds gut ­beraten, wenn sie dieser Gruppe mehr Aufmerksamkeit widmen. ­Hischke sieht sich auch von einer Umfrage bestätigt, die HDI-Gerling und das Wirtschaftsmagazin "Impulse" unlängst durchgeführt haben. So ist zum einen in kleineren Unternehmen mit drei bis 99 Mitarbeitern der Anteil der Firmen, die keine Direkt- oder Pensionszusage eingerichtet haben, mit 64 Prozent höher als in größeren Unternehmen. Bei Letzteren beträgt der Anteil 45 Prozent. Zum anderen geben mehr kleine Unternehmen an, dass sie sich mit den Gedanken tragen, vorhandene Direktzusagen aus der Bilanz auszulagern. In Firmen mit drei bis 99 Beschäftigten hegen 17 Prozent solche Pläne. Im Durchschnitt der gesamten Umfrage waren es 14 Prozent. Noch höher ist der Anteil unter den Inhabern, Mitinhabern und Selbstständigen. Von ­ihnen beabsichtigen 20 Prozent eine Auslagerung der ­Pensionszusage. "Entscheidend wird die Frage sein, wie praktikabel Pensionsfonds das Outsourcing für diese Unternehmensgruppe gestalten", so Hischke. Vor allem im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen werde bei den Gesellschafter-Geschäftsführern über eine Auslagerung nachgedacht. "Wenn die bisherigen Geschäftsführer keinen Einfluss mehr auf die Unternehmenspolitik haben, wollen sie ihre Altersversorgung vom Unternehmensrisiko abkoppeln", meint Hischke.

Arnold verweist indes darauf, dass Gesellschafter-Geschäftsführer vielfach schon eine kongruente Rückdeckung ihrer Pensionszusagen vorgenommen haben. In diesen Fällen stelle sich die Frage nach der Ausfinanzierung nicht. "Ob dennoch der Wechsel auf einen Pensionsfonds Sinn macht, muss immer im Einzelfall entschieden werden", sagt Arnold. Aber auch er geht davon aus, dass Pensionsfonds bei kleinen und mittleren Unternehmen zulegen werden: "Allerdings ­geschieht das von einem ziemlich geringen Verbreitungsgrad aus."
Inzwischen gibt es auch den ersten Fall, bei dem Deckungsmittel zwischen zwei Pensionsfonds umgeschichtet wurden. So übernahm Ende Oktober der Allianz-Pensionsfonds die Versorgungsverhältnisse für 2.700 Betriebsrentner der MAN-Ferrostaal-Gruppe. Ausgangspunkt war die Übernahme von Ferrostaal durch die International ­Petroleum Investment Company (IPIC). Mit dem Ausscheiden der ­Gesellschaften der MAN-Ferrostaal-Gruppe aus dem MAN-Konzernverbund wurde zugleich das Ausscheiden der Betriebsrentner aus dem konzerneigenen Pensionsfonds vereinbart. MAN hat für die bAV ein CTA-Modell, das mit einem eigenen Pensionsfonds kombiniert ist. "Bei einer solchen Abspaltung müssen die gleichen bilanziellen ­Bedingungen wieder hergestellt werden, die zuvor geherrscht haben", erläutert Dietmar Ketzer, Senior Consultant und Justiziar bei der ­Allianz Pension Consult GmbH. Ein CTA hatte das übernehmende Unternehmen in Vorbereitung, ein eigener Pensionsfonds sollte ­wegen des damit verbundenen Aufwands nicht gegründet werden. Um wieder die ursprünglichen bilanziellen Grundlagen herzustellen, wurden vom MAN-Pensionsfonds Deckungsmittel in Höhe von 155 Millionen Euro auf den Allianz-Pensionsfonds übertragen. "Damit ­haben wir einen Prototyp geschaffen, so etwas gab es bislang auf dem deutschen Markt noch nicht", fügt Ketzer hinzu.

Zur Versorgung der Betriebsrentner der MAN-Ferrostaal-Gruppe führte der Allianz-Pensionsfonds ein gesondertes ­Sicherungsvermögen ein. "Mit dieser Lösung realisieren wir die Vorteile einer unternehmens­individuellen Kapitalanlage, ohne die Kosten und den Verwaltungsaufwand für einen eigenen Pensionsfonds tragen zu müssen", sagt ­Joachim Ludwig, Vorstand der MAN-Ferrostaal-AG. Das gesonderte Sicherungsvermögen beim Allianz-Pensionsfonds und das CTA der MAN-Ferrostaal-Gruppe wird als einheitlicher Plan im Sinn von IAS 19 anerkannt. Die Kapitalanlage des Pensionsfonds und CTA steuert Allianz Global Investors individuell im Rahmen eines Fiduciary-­Mandates. Damit ist eine einheitliche ökonomische ­Betrachtungsweise und Steuerung des gesamten Pensionsplanes sichergestellt. Zudem hat sich Ferrostaal bei der Kapitalanlage des Pensionsfonds für ein ­Investment in das Allianz-Portfoliokonzept entschieden.

 
Klaus Morgenstern
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