Versicherungen
5. Dezember 2012

Bafin würdigt Solvency-Verschiebung

Die jüngste Konferenz der deutschen Finanzaufsicht Bafin stand unter dem Motto „Solvency II – Herausforderungen auf der Zielgeraden“. Diese „Zielgerade“ ist allerdings noch in weiter Ferne, wie sich an zahlreichen offenen Fragen zeigt.

In einem Punkt herrschte bei den Teilnehmern der Konferenz Anfang November in Bonn Einigkeit: Anders als bei Beginn der Konferenzplanung im Frühjahr erwartet, ist die Zielgerade bei der Vorbereitung auf das neue europäische Regelwerk für die Versicherungsaufsicht noch nicht erreicht. Vielmehr wird sich der Start wohl deutlich verschieben. Bafin-Abteilungspräsident Kurt-Georg Hummel, der die Veranstaltung moderierte, sagte: „Wir rechnen damit, dass Solvency II erst 2016 statt 2014 in Kraft tritt.“ Ungeachtet der latenten Unsicherheit in der Versicherungswirtschaft, die mit der Einführung von Solvency II einhergeht, kann Hummel der Verzögerung auch etwas Gutes abgewinnen: „Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit, aber wir müssen darauf achten, dass der Schwung bei Unternehmen und Aufsicht nicht verloren geht.“ Mit mahnenden Worten legte er den Versicherern nahe, an der Auswirkungsstudie zur Bewertung langfristiger Garantien teilzunehmen, die die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) derzeit vorbereitet und die voraussichtlich noch im Dezember 2012 beginnt. Hummel kündigte an, dass die Bafin weitere Veranstaltungen organisieren und intern den „Masterplan“ zur Vorbereitung auf Solvency II überprüfen werde.
Im Hinblick auf die absehbare Verschiebung von Solvency II erscheint es aus Sicht Hummels vorteilhaft, einzelne Teilaspekte des Regelpakets vorzuziehen. Möglicherweise könne man etwa in die Regelungen zum Risikomanagement „hineingleiten“. Gemeint sind die quantitativen Anforderungen aus Säule II des neuen Aufsichtsregimes. „Vieles davon ist in Deutschland durch Paragraf 64a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bereits geltendes Recht“, erinnerte der Bafin-Experte.  Auch sei denkbar, einzelne Teile der unternehmensbezogenen Risiko- und Solvabilitätsverordnung (Orsa) bereits früher einzuführen.
Klares Bekenntnis gefordert
Rückendeckung erhielt Hummel durch den Vortrag von Eiopa-Chef Gabriel Bernardino. Dieser erklärte: „Ich bin überzeugt, dass es möglich ist, einzelne Teile von Solvency II früher zu implementieren.“ Daneben gebe es drei Punkte, die jetzt entscheidend seien: „Wir brauchen ein klares Bekenntnis zu Solvency II von Seiten der Politik und den Willen von Politik und Unternehmen, diesen Schritt zu gehen“, so Bernardino, der mit den beschwörenden Worten fortfuhr: „Wir brauchen eine Lösung für die Bewertung langfristiger Garantien – hoffentlich bringt die Auswirkungsstudie dahingehend Ergebnisse.“ Auch ein klarer und glaubwürdiger Zeitplan sei gefragt, so Bernardino. Dem Eiopa-Chef zufolge ist nun „wohl der 1. Januar 2016“ der Stichtag für Solvency II. Im Hinblick auf die Verschiebung des Solvency-II-Projekts, mit dem eine Harmonisierung der europäischen Versicherungsregulierung sowie eine Verbesserung des internen Risikomanagements der Assekuranz angestrebt wird, warnte Bernardino: „Die Unterschiede zwischen den einzelnen Aufsichtssystemen in Europa werden immer größer, und wir untergraben international unsere Glaubwürdigkeit“, so der Eiopa-Chef. Das geltende Solvency-I-Regime sei nicht mit den internationalen Standards vereinbar. „Wir brauchen ein einheitliches Regelwerk, das den Rahmen für Regulierung und Aufsicht in Europa vorgibt“, versicherte Bernardino.
Kritik der Lobbyisten
Dr. Axel Wehling, seines Zeichens Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte indes: „Die Schönwetterreden haben oft wenig mit der Realität gemein.“ So seien die Anforderungen von Seiten Eiopas an die Risiko- und Solvabilitätsverordnung derzeit zu komplex, die Meldewege nicht optimal organisiert. Auch seien Qualifikations- und Zuverlässigkeitsanforderungen an Beschäftigte in Schlüsselpositionen und Governance-Regelungen teils unpraktikabel, wie Wehling es formulierte. Auf Kritik des GDV-Mannes stieß auch, dass beim Proportionalitätsprinzip, einem zentralen Grundsatz bei Solvency II, immer noch Uneinigkeit herrsche. „Es muss gelten: Qualität vor Zeit“, so Wehling. Mit Blick auf die Überlegung, bestimmte Anforderungen an das Risikomanagement schon früher einzuführen, lenkte der GDV-Vertreter insofern ein, dass sich die Versicherungswirtschaft damit grundsätzlich anfreunden könne – solange dies nicht nur den Dokumentationsaufwand erhöhe, sondern einen echten Mehrwert für Aufsicht und Versicherungsunternehmen mit sich bringe, wie Wehling jedoch einschränkte.
Auch VAG-Novelle verzögert sich
In Deutschland soll das neue Versicherungsregelwerk durch die Zehnte VAG-Novelle umgesetzt werden. Doch auch hier kommt es zu Verzögerungen, wie Dr. Werner Kerkloh vom Bundesfinanzministerium auf der Bafin-Konferenz betonte. Ein neuer Entwurf sei frühestens 2014 zu erwarten. Bestimmte Änderungen des Aufsichtsrechts, die nicht direkt mit Solvency II zusammenhängen, könnten jedoch nicht aufgeschoben werden, so Kerkloh. Zu den Projekten, die vorgezogen und noch in diesem Jahr in Kraft treten, gehören die Umsetzung des Unisex-Urteils des Europäischen Gerichtshofs und Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der deutschen Lebensversicherer. Mit Letzterem soll die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven sachgerecht gestaltet und innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein kollektiver Teil eingerichtet werden, durch den der Eigenmittelcharakter dieser Rückstellungen besser abgebildet wird.
portfolio institutionell newsflash 05.12.2012/tbü
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