Traditionelle Anlagen
19. März 2018

Bail-in: Bestandsinvestoren sollen erneut geschnitten werden

Die deutschen Versicherer begrüßen eine Neuregelung bei der mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz eingeführten angeordneten Nachrangigkeit unbesicherter Bankenschuldtitel. 171 Milliarden Euro mutierten zu Bail-in-Papieren.

Als Neuregelung hat das Bundesministerium der Finanzen im Februar 2018 einen ­Gesetzentwurf zur Anpassung der Insolvenzrangfolge unbesicherter Bankenschuldtitel nach Paragraf 46f KWG an die europäischen Vorgaben vorgelegt. Demnach soll die mit dem Abwicklungs­mechanismusgesetz eingeführte gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit unbesicherter Bankenschuldtitel enden, und es werden an deren Stelle zwei Kategorien für unbesicherte Schuldverschreibungen – gewöhnliche vorrangige und vertraglich vereinbarte, nicht bevorrechtigte vorrangige Schuldtitel (französisches Modell) – eingeführt. 
Der VGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht diese Neuregelung positiv, vermerkt aber auch kritisch, dass diese nur für die Zukunft gelten soll. Hierdurch werden die Bestandsinvestoren erneut benachteiligt, da der mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz zugefügte Eigentumseingriff rückwirkend alle Investitionen erfasste und die geplante ­privilegierende Neuregelung nur für künftige und nicht für bereits bestehende Schuldtitel gelten soll. 
Über die Anfang 2017 in Deutschland eingeführte neue gesetzliche Haftungsrangfolge von Verbindlichkeiten im Insolvenzfall von Banken waren Investoren not amused. Gemäß dieser Haftungskaskade haften erstrangig unbesicherte Anleihen, die nicht strukturiert sind, nun nicht mehr pari passu mit anderen beim Bail-in berücksichtigungsfähigen erstrangigen Verbindlichkeiten, sondern stehen diesen bei Sanierung oder Abwicklung des Emittenten im Rang nach. Strukturierte erstrangig unbesicherte Anleihen werden somit besser gestellt; sie haften unverändert pari passu mit Geldmarktinstrumenten, institutionellen Bankeinlagen und unbesicherten Derivaten. Dies erläuterte die Helaba. Europäisches Recht sieht seit 2016 die Gläubigerbeteiligung (Bail-in) sowohl bei Insolvenz und Abwicklung als auch bei der Sanierung einer Bank als wesentliches Element vor.
Laut GDV haben die deutschen Erstversicherer rund 171 Milliarden Euro beziehungsweise etwa 16 Prozent ihrer Kapitalanlagen in unbesicherte Schuldtitel von Kreditinstituten investiert. Dieser Bestand sei rückwirkend im Januar 2017 als Bail-in-Papiere deklariert worden. 
portfolio institutionell 14.03.2018/Patrick Eisele 
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