BERLIN - Für die betriebliche Altersvorsorge sollte ein Pensionskorridor 60/70 eingeführt werden. Dies schlug Marco S. Arteaga, CEO von Aon Consulting, auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung vergangene Woche vor. Der Korridor ist Teil einer Ideensammlung, die Unternehmensvertreter, Wissenschaftler, Politiker und Versicherungsexperten auf der Berliner Veranstaltung erörterten.
In den Diskussionsrunden wurde der Bruch mit mehreren bislang geltenden Prinzipien, wie der Parallelität von Betriebsrente und Sozialversicherungsrente oder die Unbeleihbarkeit von bAV-Anwartschaften, angeregt.
Der letzte Abschnitt der Lebensarbeitszeit ist nach Auffassung von Arteaga bislang von einem Mangel an Flexibilität beim Übergang zur Rente geprägt, weil betriebliche Versorgungssysteme in der Regel feste vertragliche Endalter für den Bezug von einer Altersrente vorsehen. Für eine vorgezogene Betriebsrente wird zumeist der Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlangt.
Ein Verzicht auf diese Kopplung ließe Gestaltungsmöglichkeiten zu, mit der dieser Mangel an Flexibilität behoben werden könnte. Allerdings wären dafür noch einige weitere Neuregelungen erforderlich, wie zum Beispiel die Einführung betrieblicher Teilrenten. Eine solche Teilbetriebsrente könne laut Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Abschläge beim vorzeitigen Übergang in die Altersrente abmildern. Die betriebliche Teilrente würde vor die gesetzliche Rente geschaltet. Damit würde die betriebliche Altersversorgung statt der bisherigen Ergänzungsfunktion eine Brückenfunktion erhalten.
Auf der Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung wurden weitere Maßnahmen für die Flexibilisierung des Übergangs in die Rente diskutiert. Eine dieser Ideen sieht die Schaffung einer "echten" Altersteilzeit vor. Bislang dominiert bei der gesetzlichen Altersteilzeit das Blockmodell. Unternehmen setzen die Teilzeit als Mittel des verdeckten Personalabbaus ein.
Arteaga brachte für den Pensionskorridor zudem neue Gestaltungen aus gesetzlicher und betrieblicher Rente ins Spiel. Er plädierte für eine wahlweise partielle oder vollständige Konversion einer Altersrente in eine abgekürzte Leibrente. Diese könnte der Überbrückung einer mehrjährigen Zeitspanne zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr dienen, damit anschließend ein ungekürzter Bezug der gesetzlichen Renten möglich wird.
Die auf der Tagung diskutierten Vorschläge, zu denen auch die Möglichkeit der Beleihung von bAV-Anwartschaften für Arbeitgeberdarlehen gehört, werden in eine Denkschrift der Stiftung eingehen. Damit soll die politische Diskussion über die Bewältigung der demografischen Herausforderungen vorangetrieben werden.
portfolio institutionell newsflash 14.07.2010/kmo/kbe





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