Pensionsfonds
3. August 2016

Bayerischer Pensionsfonds will bis 700.000 Euro von VW zurück

Im Zuge des Abgasskandals kündigte Bayerns Finanzminister eine Klage gegen Volkswagen an. Auch andere Bundesländer prüfen diesen Schritt. Volkswagen ist erstaunt.

Das Bundesland Bayern wird Volkswagen wegen den Folgen des Abgasskandals verklagen. Dies kündigte gestern der bayerische Finanzminister Markus Söder an. Es soll dabei um die Aktienkursverluste gehen, die dem bayerischen Pensionsfonds für die Landesbediensteten entstanden sind. 
Laut Presseberichten hielt dieser im September 2015 rund 58.000 Vorzugsaktien. „Durch den Verstoß gegen Mitteilungspflichten seitens VW musste auch der bayerische Pensionsfonds einen Kursdifferenzschaden hinnehmen. Das Geld wollen wir von VW zurückhaben. Konkret geht es um maximal 700.000 Euro“, so Söder gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. 
Bayern ist das erste Bundesland, das im Zuge des Abgasskandals eine Klage ankündigt. Es wird womöglich nicht das einzige bleiben. So soll auch Baden-Württemberg einen entsprechenden Schritt erwägen. Ob eine Schadenersatzklage eingereicht werde, werde seit längerem geprüft, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage der dpa. Aussagen über die Höhe eines möglichen Anspruchs auf Schadenersatz seien derzeit aber nicht möglich.
Auch in Hessen ist noch nicht entschieden, ob man dem Beispiel Bayerns folgt und VW ebenfalls wegen des Dieselskandals auf Schadenersatz verklagt. Der Verlust ist zumindest noch um einiges größer. Wie es hieß, habe Hessen nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen 3,9 Millionen Euro beim Verkauf seiner im Wert gesunkenen Volkswagen-Aktien verloren. Die Aktien seien Teil des Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes gewesen. Rund 2,2 Prozent des Aktienanteils seien betroffen gewesen. Mit der Verwaltung sei die Deutsche Bundesbank betraut. Diese habe nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe die Aktien unverzüglich verkauft.
Der niedersächsische Finanzministers Peter-Jürgen Schneider kommentierte das Vorgehen Bayerns mit dem Hinweis, dass es jedem freistehe, eine Schadensersatzklage gegen den Autohersteller VW zu erheben. „Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten", so Schneider in einem Statement. Er wies darauf hin, dass unterschieden werden müssen, ob die bayerische Klage auf die allgemeine Kursentwicklung abstellen werde oder ob ein konkreter Schaden aufgrund einer etwaigen Ad-hoc-Pflichtverletzung geltend gemacht werde. Ob ein Verstoß dagegen überhaupt vorliege, prüfe die Staatsanwaltschaft derzeit.
Das Volkswagen-Vorstandsmitglied Professor Dr. Jochem Heizmann hat sich erstaunt über die Schadenersatzklage Bayerns wegen der Folgen des Dieselskandals gezeigt. „Ich bin überrascht“, sagte der für China zuständige Vorstand laut Presseberichten am Mittwoch in einem Journalistengespräch in Peking. Heizmann wollte aber sonst keinen Kommentar zu der Klage abgeben.
portfolio institutionell newsflash 03.08.2016/Kerstin Bendix
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