Pensionsfonds
6. Mai 2015

Bernhard Wiesner sagt Goodbye

Es war absehbar, ist dennoch ein Verlust für die deutsche bAV-Branche. Bernhard Wiesner zieht sich ins Private zurück, wie Leiter-bAV.de berichtet.

Bernhard Wiesner steht kurz vor dem Ruhestand. Wie das Internetportal „Leiter-bAV.de“ in seinem heutigen Newsletter berichtet, wird er zum 30. September dieses Jahres in den Ruhestand gehen. Eigentlich sollte dieser Schritt bereits im Vorjahr erfolgen, laut Leiter-bAV.de hatte Wiesner seinen Rückzug damals auf Bitten seines Arbeitgebers um über ein Jahr hinausgeschoben. Sein Aba-Vorstandsmandat bei der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (Aba) werde er voraussichtlich bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode, sprich bis Mai 2017, behalten, wie Leiter-bAV.de weiter schreibt. 
Wiesner ist der Senior Vice President Corporate Pensions bei der Robert Bosch GmbH und gehört zu den Pionieren in Sachen Pensionsfonds in Deutschland. Bosch hat 2002 als erstes deutsches Unternehmen einen Pensionsfonds aufgesetzt. „Der Pensionsfonds erschien uns das geeignete Vehikel, um eine echte Ausfinanzierung einzuläuten“, erklärte Wiesner Anfang dieses Jahres im Gespräch mit portfolio institutionell.
Dass der Pensionsfonds zum damaligen Zeitpunkt noch mit jeder Menge Problemen behaftet war, nahm der Technologiekonzern aus Stuttgart in Kauf. „Wir haben unseren Beitrag geleistet, damit sich die Rahmenbedingungen verbessern“, so Wiesner. Als einer der wichtigsten Branchenvertreter in der deutschen Pensionswelt machte er sich nicht nur in Berlin, sondern immer wieder auch in Brüssel für die betriebliche Altersvorsorge und deren Einrichtungen stark. Zuletzt setzte er sich insbesondere gegen die Bestrebungen der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zur Wehr, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung als Finanzdienstleister zu klassifizieren und somit der Assekuranz gleichzusetzen, wie im Gespräch mit portfolio institutionell Anfang dieses Jahres nochmals ganz deutlich wurde. (Den Artikel finden Siehier.) Solvency II dürfe den EbAV nicht übergestülpt werden. 
portfolio institutionell newsflash 06.05.2015/Kerstin Bendix
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