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13.09.2010

Betriebsrente als Exportware

Große Unterschiede in der Sozial-, Arbeits- und Steuergesetzgebung setzen grenzüberschreitenden Pensionslösungen häufig noch enge Grenzen.

Große Unterschiede in der Sozial-, Arbeits- und Steuergesetzgebung setzen grenzüberschreitenden Pensionslösungen häufig noch enge Grenzen. Doch in Europa wächst die Zahl der Cross-Border-Systeme, wie eine neuerliche Erhebung von Ceiops zeigt. Vor allem internationale Konzerne gehen voran.

Noch bis zum 15. November läuft die Konsultation zum EU-Grünbuch "Pension", das von der EU-Kommission am 7. Juli vorgestellt wurde. Ein zentrales Thema in der öffentlichen Diskussion ist die Frage, wie Hindernisse für grenzüberschreitende Pensions­lösungen aus dem Wege geräumt werden können. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Altlast in das Grünbuch gepackt. Nachdem 2006 und 2007 der Entwurf für eine Portabilitätsrichtlinie, der die Anwartschaften auf eine Betriebsrente beim Wechsel des Arbeitsplatzes­ innerhalb der Europäischen Gemeinschaft regeln sollte, zunächst hohe­ Wellen schlug, verschwand sie sang- und klanglos in der Ablage. Damit will man sich in Brüssel aber nicht abfinden. Die EU-Kommission hat sich nicht nur zum Ziel gesetzt, die Mitnahme von Anwartschaften zu regeln, sondern mit Hilfe des Grünbuches soll zugleich der Binnenmarkt für kapitalgedeckte betriebliche Versorgungssysteme­ vorangetrieben werden. Damit verbunden wird die Definition und Installation­ von Mindeststandards für aufsichtsrechtliche Vorschriften­ angestrebt, um die den Versorgungssystemen angeschlossenen Personen­ auf einem annähernd einheitlichen Niveau zu schützen.

Vor allem in Großunternehmen dürfte das Ziel, grenzüberschreitenden Versorgungssystemen den Boden zu bereiten, interessiert zur Kenntnis genommen worden sein. Sie sind vielfach schon ein Stück weiter. Nach einer Untersuchung der Personalmanagementberatung Hewitt Associates plant ein Drittel aller internationalen Unternehmen bis 2015 die Entwicklung und Implementierung einer europaweiten Pensionslösung. Hewitt stützt sich auf die Aussagen von 14 der ­größten Finanzdienstleister in Europa, die für die Studie "Cross-border­ Pensions" vor einiger Zeit befragt wurden. Dieser Trend wird zum Teil auch von einer neuerlichen Umfrage des Ausschusses der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Ceiops) gestützt, die die Aufseher im Sommer veröffentlichten. Damit wurden bereits zum vierten Mal die Mitgliedsländer befragt, wie viele Unternehmen, die im jeweiligen Land ihren Sitz haben, grenzüberschreitende Pensions­systeme eingerichtet haben. Von Juni 2009 bis Juni 2010 kamen sieben neue Cross-Border-Pensionslösungen hinzu. Gegenüber dem Vorjahresreport erhöhte sich die Zahl solcher Lösungen um neun Prozent. Allerdings stellen im gleichen Zeitraum fünf Pensionssysteme ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten ein, so dass sich netto die Zahl von 76 auf 78 erhöhte. Damit hat sich die Entwicklung im Vergleich zu früheren Erhebungen von Ceiops deutlich verlangsamt. Die vorangegangene Untersuchung ergab eine Zunahme von neun Prozent, 2008 waren es sogar 46 Prozent. Die neuen grenzüberschreitenden Pensionssysteme­ waren in Österreich, Belgien, Irland, Liechtenstein und Großbritannien­ angesiedelt. Die beobachteten Schließungen gingen ohne Ausnahme auf Großbritannien zurück.

Über die Anzahl der Anwärter und Leistungsempfänger, die damit erfasst werden, macht der Ceiops-Report keine klaren Angaben. Die Aufsichtsbehörde führt das darauf zurück, dass einige der neuen Pensionssysteme zwar die Einbeziehung von Arbeitnehmern in den Zielstaaten beabsichtigen, aber bislang erst wenige oder gar keine davon tatsächlich Mitglied wurden. Einige Versorgungssysteme befinden sich offenkundig noch in der Anlaufphase. Bei den Unternehmen, die Angaben machten, bewegte sich die Zahl der Mitglieder in den grenzüberschreitenden Pensionssystemen zwischen 0 und 1.700. Die meisten dieser grenzüberschreitenden Pensionslösungen gehen von Großbritannien aus, gefolgt von Irland. In Deutschland hat Ceiops drei Cross-Border-Pensionssysteme gezählt. Weit häufiger ist Deutschland Ziel grenzüberschreitender Lösungen.
Die EU-Direktive für Betriebsrenten von 2005 hat nach Auffassung vieler Experten die regulatorische Transparenz erheblich verbessert. Vor allem in diesem Rahmen bewegen sich Unternehmen derzeit, wenn sie länderübergreifend Pensionslösungen anbieten. Alternative Lösungen abseits der EU-Direktive werden von den Anbietern kaum eingesetzt. Consultants und die Finanzdienstleistungsbranche haben sich auf diese Entwicklung eingestellt. Mehr als drei Viertel der Finanzdienstleister, die in die Hewitt-Studie einbezogen waren, verfügen über länderübergreifende Pensionslösungen beziehungsweise führten im Auftrag großer multinationaler Konzerne Machbarkeitsstudien durch. "Mit der Einführung länderübergreifender Pensionsfonds wollen die Unternehmen einerseits die Kosten reduzieren und Effizienz gewinnen, zum anderen aber auch eine verbesserte Steuerung und Risikokontrolle erreichen. Dem stehen die Komplexität solcher Pensionsfonds, die Kosten der Einführung, der Verlust von Eigenständigkeit und rechtliche Fragen entgegen", so Olaf Petersen, Geschäftsführer von Hewitt Associates.

_Der Treiber: multinationale Konzerne

Die Wirtschaft will offenkundig nicht darauf warten, bis die Bedingungen für grenzüberschreitende Lösungen verbessert sind, obgleich die Skepsis zur Machbarkeit noch weit verbreitet ist. So stehen die Chancen einer Harmonisierung der bAV, die grenzüberschreitende Lösungen wesentlich erleichtern würde, nach Expertenmeinung fifty-fifty. In einer Umfrage, die Allianz Global Investors und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung bereits Ende des vergangenen Jahres veröffentlichte, meinten 42 Prozent der Interviewten, dass sich in den kommenden zehn Jahren ein einheitlicher europäischer Markt für die bAV entwickeln werde. 40 Prozent gingen vom Gegenteil aus. Weitgehend einig war man sich darin, dass ein solcher Markt nur nach weiteren Veränderungen in der Sozial-, Arbeits- und Steuergesetz­gebung zu erreichen ist. Die Treiber in diesem Prozess sind multinationale Unternehmen. "Internationale Großunternehmen haben schon seit einiger Zeit Interesse geäußert, ihre Pensionslösungen europaweit zu konsolidieren. In der Vergangenheit war dies jedoch sehr kostspielig und zeitaufwendig. Mit der steigenden Zahl der Angebote durch Finanzdienstleister sinken die Preise, und es kommt somit zu steigender Nachfrage im Markt", prognostiziert Petersen.

Das Problem bei der Umsetzung grenzüberschreitender Pensions­systeme: Es müssen sehr verschiedene lokale Formen von Pensionsplänen verwaltet werden. Hinzu kommen erhöhte Anforderungen an die Kommunikation wegen der Sprachbarrieren. Nach der Studie von Hewitt Associates existiert inzwischen aber durchaus ein breites Spektrum an paneuropäischen Pensions­lösungen. Sie werden entweder als Gesamtpaket inklusive Verwaltung und aktuarieller Dienstleistungen oder als Einzellösung zur Verfügung gestellt. Mehr als drei Viertel der befragten Finanzdienstleister und Versicherer bieten Beteiligungs­management, die Verwaltung von Defined-Contribution-Lösungen, multinationales Risiko-Pooling oder Asset-Pooling einzeln an. Auch Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Pensionsfonds und deren Einführung, Defined-Benefit-Verwaltung, Asset-Liability-Studien und Kommunikationsdienstleistungen werden separat zur Verfügung gestellt. Hingegen wurden kaum einzelne Dienstleistungen aus den Bereichen Versicherungsmathematik, Recht und Buchhaltung vorgefunden. Darüber hinaus sind erhebliche Unterschiede zu beobachten, in welchem Grad die einzelnen Dienstleistungen schon umgesetzt werden. So hat die Allianz-­Tochter Allnet, eine kleine Unternehmenseinheit mit 15 Vorsorgespezialisten, seit den 90er Jahren Erfahrungen mit dem internationalen Risiko-Pooling für betriebliche Vorsorgepläne. Dabei geht es häufig um mehr als nur Altersvorsorge, sondern auch um die Absicherung für Berufsunfähigkeit, Unfall oder Krankheit. Allnet richtet internationale Programme ein, mit denen die einzelnen lokalen Vorsorgepläne gepoolt werden, was unter dem Strich zu günstigeren Prämien für die Unternehmen führt. "Nach der Einrichtung der lokalen Pläne nehmen wir im Rahmen eines solchen Programms die Beiträge für die Risikokomponenten heraus und vereinbaren dafür eine zentrale Rückversicherung. Das Bündeln, sprich Poolen, der Risikoprämien aus verschiedenen Ländern bei unserem Rückversicherer ermöglicht es, eine eigene internationale Gewinn- und Verlustrechnung für den Kunden aufzustellen", erklärt Dirk Hellmuth, Sprecher der Geschäftsführung von Allnet. Ist der tatsächliche Risikoverlauf in einem einjährigen Abrechnungszeitraum günstiger als der versicherungsmathematisch kalkulierte, kann der Kunde mit einer Kostenrückerstattung rechnen.

Was beim Risiko-Pooling über Ländergrenzen hinweg schon gut funktioniert, ist beim Pension-Pooling weit schwieriger. "Aufgrund aufsichts-, steuer- und arbeitsrechtlicher Vorschriften müssen in vielen Ländern die Sparbeiträge in den Büchern der lokalen Versicherer verbleiben. Wir wissen, dass Unternehmen gern auch in diesem Bereich ein Pooling vornehmen würden. So lange es zu keiner Harmonisierung der Altersvorsorgesysteme kommt, wird es schwierig bleiben, ganzheitliche Lösungen zu finden", beschreibt Hellmuth die Situation. So bleibe vorerst als Lösung nur ein virtuelles Pooling.

Im Augenblick scheint Cross-Border-Pension vor allem die Domäne der multinationalen Konzerne zu sein. Doch Hewitt geht davon aus, dass es nicht dabei bleiben wird. Das Risiko-Pooling, das Allnet organisiert, wird nach Angaben von Hellmuth durchaus schon häufig von Mittelständlern in Anspruch benommen.

 
Klaus Morgenstern
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