Pensionsfonds
16. Juni 2014

Brüssel is calling

Die EU-Mobilitätsrichtlinie ist keine zwei Monate alt, da kommt die EU-Kommission mit einem Call for Advice auf Eiopa zu. Sie wünscht Infos über den Transfer von Pension Assets.

Das Europaparlament ist frisch gewählt und der Postenpoker noch in vollem Gange. Anstatt sich auf ihren letzten Tagen im Amt auszuruhen, zeigt die derzeitige Europäische Kommission, die nur noch bis Herbst regiert, jede Menge Arbeitseifer. Im Visier steht erneut die betriebliche Altersvorsorge in Europa. Obwohl es gerade einmal zwei Monaten her ist, dass die EU-Mobilitätsrichtlinie verabschiedete wurde, an deren Umsetzung die nationalen Gesetzgeber derzeit feilen, kam vergangene Woche ein nächster Vorstoß. 
Mit einem Call for Advice richtet sich die EU-Kommission an die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa mit der Bitte um Auskunft, welche Möglichkeiten in den Mitgliedsstaaten tatsächlich bestehen, Anwartschaften aktiv zu transferieren sowohl innerhalb eines Landes als auch grenzüberschreitend. Darüber hinaus wünscht sich die Kommission quantitative Daten über Transfers von Pension Assets innerhalb von Ländern und zwischen Ländern. Die Ergebnisse zu diesem Ersuchen soll Eiopa bis Mitte 2015 vorlegen, also in einem Jahr. Was aus dem Call for Advice werden wird, und ob der bAV-Branche ein weiteres Richtlinienvorhaben blüht, lässt sich im Moment nicht absehen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen jedoch entsprechende Vermutungen aufkeimen. 
Die EU-Mobilitätsrichtlinie ist in Deutschland auf wenig Gegenliebe gestoßen. Trotz aller Kritik konnte jedoch nicht verhindert werden, dass sie im April 2014 verabschiedet wurde. Ein großer Kritiker ist beispielsweise die vbw, die Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft, die 115 bayerische Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie 36 Einzelunternehmen vertritt. „Die Ausgestaltung der Richtlinie belastet die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und steht einer Verbreitung dieser wichtigen kapitalgedeckten Vorsorgeform entgegen“, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung. Durch die Reduzierung der Unverfallbarkeitsfrist von fünf auf drei Jahre werde die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge teurer, administrativ aufwändiger und sie verliere ihren Wert als mittelfristiges Mitarbeiterbindungsinstrument. Mit der verschärften Abfindungsregel würde laut vbw die in Deutschland geltende arbeitgeberseitige Abfindungsmöglichkeit von geringen Betriebsrentenanwartschaften¬ abgeschafft. Das würde in der Praxis bei den Unternehmen zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.
portfolio institutionell newsflash 16.06.2014/Kerstin Bendix
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert