Stiftungen
24. September 2014

Bürgerstiftungen gewinnen an finanzieller Schlagkraft

Die Zahl der Bürgerstiftungen mit mehr als einer Million Euro Stiftungskapital ist deutlich gestiegen. Kontinuierlicher Kapitalaufbau als Teil der Agenda.

Das Vermögen der Bürgerstiftungen in Deutschland wächst ungebrochen dynamisch. Wie aus einer aktuellen Umfrage der beim Bundesverband Deutscher Stiftungen angesiedelten Initiative Bürgerstiftung hervorgeht, stieg das Gesamtkapital aller deutschen Bürgerstiftungen, die mit einem Gütesiegel ausgestattet sind, im vergangenen Jahr um 23 Prozent auf 265 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftungen noch bei 180 Millionen Euro, 2004 waren es lediglich 30 Millionen Euro. Im Rahmen der jüngsten Umfrage wurden alle 259 Bürgerstiftungen befragt, die im vergangenen Jahr das Gütesiegel trugen. Geantwortet haben 53 Prozent (137). Inzwischen tragen bereits 275 Bürgerstiftungen das Gütesiegel der Initiative Bürgerstiftung. 
Insgesamt verfügen bereits 58 Bürgerstiftungen über ein Vermögen von mehr als einer Million Euro – zwölf mehr als im Jahr 2012. Das Gros der Bürgerstiftungen stammt aus Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es bereits 76 von ihnen. Auf Rang zwei der Bundesländer liegt Baden-Württemberg mit 58 Bürgerstiftungen. Prof. Dr. Hans Fleich, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, kommentiert die Entwicklung mit den Worten: „Nach den Jahren der Gründung und Verbreitung beobachten wir derzeit bei den deutschen Bürgerstiftungen den Trend zur Konsolidierung und Professionalisierung.“ Seiner Einschätzung nach erfahren Bürgerstiftungen breite Unterstützung – in Form von Zustiftungen, Spenden und bürgerschaftlichem Engagement. „Das ist eine beachtliche Entwicklung“, so Fleisch. 
Stiftungskapital wird angesammelt
Nach Angaben des Arbeitskreises Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen bauen Bürgerstiftungen kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei haben alle Bürger, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungszwecke bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung, die das Stiftungskapital erhöht. Eine Bürgerstiftung kann darüber hinaus Projektspenden einsammeln, sie kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die wiederum einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
Hintergrund: Bürgerstiftungen, die durch ihre Satzung den „Zehn Merkmalen einer Bürgerstiftung“ entsprechen, können sich um das besagte Gütesiegel bewerben. Dieses verleiht der Bundesverband Deutscher Stiftungen jährlich für die Dauer von zwei Jahren, beim dritten Mal für drei Jahre. Auf die zehn Merkmale haben sich die Bürgerstiftungen im Jahr 2000 verständigt. Konkret verpflichten sie sich zu einem lokalen Aktionsradius, zu Unabhängigkeit und transparentem Handeln. Entsprechend der zehn Merkmale können Bürgerstiftungen eine Vielzahl gemeinnütziger Zwecke verfolgen. 
portfolio institutionell newsflash 24.09.2014/Tobias Bürger
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