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23.06.2010

Bundesarbeitsgericht sichert Renten beim Betriebsübergang

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt

In diesem Streitfall wollte der Insolvenzverwalter auf das Kapital zugreifen.

ERFURT - Bei einer Firmenpleite verlieren Arbeitnehmer nicht zwingend ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in dieser Woche entschieden.

Der Hintergrund des Urteils: Ein IT-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen hatte für seine Mitarbeiter Direktversicherungen abgeschlossen. Bei dieser Art der bAV gilt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer. Das Unternehmen meldete Insolvenz an und wurde später von einem anderen Unternehmen übernommen.

Der Insolvenzverwalter wollte auf das angesparte Kapital der Direktversicherung zugreifen. Er argumentierte: Da die insolvente Firma nicht mehr existiere, sei das Arbeitsverhältnis beendet.

Dies sah das BAG anders. Laut dem Gericht war der Verkauf der insolventen Firma eher mit einem Betriebsübergang gleichzustellen. "Damit liegen die Voraussetzungen eines Ausscheidens der Arbeitnehmers nicht vor, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht", so das Gericht in einer Pressemitteilung zu dem Urteil (3 AZR 334/06).

"Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil aber auch, dass der Insolvenzverwalter auf das angesparte Geld zugreifen kann, wenn die insolvente Firma abgewickelt wird", ergänzte eine Sprecherin des BAG.

Für den Fall dass der Anbieter einer Direktversicherung pleitegeht, gibt es seit 2004 den Sicherungsfonds "Protektor". Mehr als 120 Anbieter von Direktversicherungen und Pensionskassen zahlen mittlerweile in den Sicherungsfonds ein. Das Fondsvolumen ist inzwischen auf knapp 650 Milliarden Euro angewachsen.

Im Jahr 2009 betrug die Rendite von Protektor nach eigenen Angaben 4,9 Prozent. Der Fonds war am Ende des Jahres zu 68,8 Prozent in Anleihen, zu 6,9 Prozent in Aktien und zu 24,3 Prozent in Termingeldern investiert. Proktektor arbeitet auch mit externen Asset Managern zusammen, darunter die Meag, Allianz Global Investors, Union Investment, Warburg-Invest und seit 2009 Oppenheim Capital Management. Die Administration der Kapitalanlagen macht die Meag.

portfolio institutionell newsflash 23.06.2010/jan/kbe

 
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