12. Oktober 2015

BMF will Garantiezins abschaffen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant die Abschaffung des einheitlich vorgegebenen Garantiezinses für Lebensversicherungen ab 2016. Kritik an diesen Plänen kommt nun beispielsweise vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und auch dem GDV.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plädiert für den Erhalt des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung. „Die Beibehaltung wäre klug und sachgerecht“, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth zum Auftakt der 12. GDV-Konferenz zur Versicherungsaufsicht am Montag in Berlin. Zugleich trat er dem Eindruck entgegen, eine Abschaffung des Aufsichtsmittels käme einem Wegfall der Garantien in der Lebensversicherung gleich. „Auch die neuen Produkte enthalten Garantien“, sagte von Fürstenwerth.
„Die Lebensversicherung bildet einen wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge und auf ihre Garantieversprechen vertrauen Millionen von Kunden“, ist auch BVK-Präsident Michael H. Heinz überzeugt. „Obwohl Altverträge, die bis Ende 2015 abgeschlossen wurden, von der Abschaffung des Garantiezinses nicht betroffen wären, würde dieser Einschnitt die Attraktivität dieses wichtigen Altersvorsorgeprodukts schmälern. Das ist kein gutes Signal“, fügte er hinzu.
Die Abschaffung des Garantiezinses durch eine Änderung der nach § 65 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erlassenen  Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) bedeutet nach Angaben des BVK jedoch nicht das Ende der Garantien in der Lebensversicherung schlechthin. Die Lebensversicherer könnten auch in künftigen Verträgen eine Verzinsung garantieren, diese würde sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden und würde nicht mehr gesetzlich in der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung durch das BMF festgeschrieben. 
Das Bundesministerium hat bisher den Höchstrechnungszins, umgangssprachlich auch Garantiezins genannt, für Lebensversicherungen festgelegt. Er stellt eine Grenze dar, die von Versicherern bisher nicht unterschritten werden durfte. Der jeweils beim Vertragsabschluss gültige Garantiezins bleibt für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung unverändert und ist besonders für Altverträge mit noch drei bis vier Prozent relativ hoch.
„Die Abschaffung des Garantiezinses schafft daher Unsicherheit auf Seiten der Altersvorsorgesparer, und die Versicherer könnten geneigt sein, die Lebensversicherungen noch geringer zu verzinsen, als mit dem jetzt gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent“, betont der BVK-Präsident, „auch wenn bestehende Verträge davon nicht betroffen sein werden und Lebensversicherer nach wie vor Garantien geben können.“
Den Hintergrund für das Vorgehen des BMF sieht der BVK in der Einführung den neuen und strengeren Eigenkapitalregeln für Versicherer, die ­unter dem Stichwort Solvency II bekannt sind. Denn aufgrund des neuen Regulierungssystems sind Versicherer künftig gehalten, die Erfüllung von an Kunden gegebenen Garantieversprechen aus ihren vorhandenen Eigenmitteln zu stemmen, die sie aus Risikomodellen und den aktuellen Marktwerten ableiten müssen. Diese geraten im dauernden Niedrigzinsumfeld unter zunehmenden Renditedruck, weswegen auch Garantieversprechen sinken können. 
Andere Branchenkenner halten indes für möglich, dass es nach der Abschaffung des Höchstrechnungszinses höhere Garantiezinsen geben könnte. Es sei nicht auszuschließen, dass einzelne Versicherer versuchen, mit leicht höheren Garan­tiezinsen auf Kundenfang zu gehen, heißt es beispielsweise beim Magazin „Finanztest“. Dort sieht man insbesondere die Angebotsentwicklung bei der Altersvorsorge kritisch. Die neuen Produkte ohne Garantieverzinsung seien oft noch komplizierter, enthielten weniger Schutz und verlagerten die Risiken der Kapitalanlage immer mehr auf die Kunden. Der Markt werde vermutlich noch vielfältiger und unübersichtlicher.
portfolio institutionell newsflash 12.10.2015/Tobias Bürger
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