20. September 2013

Der Obolus des Charon

Sterbekassen weisen zwar nicht die größten Volumina, aber eine lange Historie auf. Wegen ihrer geringen ­Größe ­genießen sie im Vergleich zu Lebensversicherungen einige regulatorische Vorteile. Der größte Vorteil der ­Beerdigungskosten-Absicherer stammt jedoch aus dem Geschäftsmodell: Für Sterbekassen ist Langlebigkeit positiv.

Interview mit Paul Wessling, Vorstand der Gerther Versicherungsgemeinschaft und Verwaltungsrat des Sterbekassenverbands

Herr Wessling, was ist eigentlich eine Sterbekasse?
Der Zweck der Sterbekassen ist die ­Absicherung der Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung. Bei der Sterbegeldver­sicherung handelt es sich um eine regulierte ­Lebensversicherung mit lebenslangen Todesfalltarifen. Wie bei einer konventionellen ­Lebensversicherung muss unter Berücksichtigung der Sterblichkeit ein Rechnungszins berechnet werden. Es gibt auch Sterbegeld­tarife, die von Lebensversicherungen ange­boten werden.
Eine Besonderheit der Sterbegeldver­sicherungen in unserem Verband ist die regio­nale Organisation. Wir haben also ein eingeschränktes Geschäftsgebiet und eine noch vorwiegend regionale Bedeutung. Es gibt etwa 800 regional aktive kleine Sterbekassen und 39 große bundesweit aktive ­Sterbekassen, die von der Bafin wie Lebensversicherer reguliert werden, aber nicht der dritten Lebensversicherungsrichtlinie unterliegen. Die kleinen Kassen sind landesreguliert. Sie unterstehen also einem Landes­ministerium oder einem Regierungsbezirk oder sind kommunal organisiert. Der Auf­seher im Regierungsbezirk ist wiederum dem Landesaufseher im entsprechenden Ministerium verantwortlich.
Die vorwiegende Rechtsform ist der Ver­sicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Es gibt aber auch einige kleine, eingetragene ­Vereine. Diese sind dann proportional reguliert und orientieren sich auch an einem Umlageverfahren. Die größeren Sterbekassen betreiben das Versicherungsgeschäft nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Wenn der Geschäftszweck der Sterbekassen die Absicherung der Angehörigen vor den ­Kosten der Beerdigung ist, dann müssen Sterbe­kassen anders als Pensionskassen also darauf hoffen, dass der Versicherungsnehmer möglichst lange lebt?
Genau. Im Gegensatz zu einer Pensionskasse ist für eine Sterbekasse die Langlebigkeit ­positiv.

Die mögliche Absicherung einer Pensions­kasse gegen Langlebigkeit wäre dann ein Swap mit einer Sterbekasse? Dann könnte die Pensionskasse, die mehr 90-Jährige im Bestand hat als statistisch zu erwarten war, Ausgleichszahlungen von der Sterbekasse bekommen. Die Sterbekasse könnte sich wiederum bei einem zu frühen Ableben ihrer Mitglieder bei der Pensionskasse schadlos halten.
Man müsste aber zunächst einen Index finden, auf dem die Zahlungen basieren. Vielleicht ließe sich aus den Heubeck-Tabellen ein passender Index kreieren. Wo es aber auch hakt, sind die Volumina. Die von der ­Bafin regulierten 39 Sterbekassen kommen zusammen auf etwa zwei Milliarden Euro ­Assets under Management. Insgesamt ­weisen die 829 Sterbegeldversicherer bundes- wie landesweit ein Anlagevolumen von etwa drei Milliarden Euro aus.

Eine andere Hedge-Möglichkeit für Sterbekassen wäre eine Beteiligung an einem Bestatter oder wenigstens einem Blumenladen.
Bestattungsdienstleistungen sind ein ­natürlicher Hedge. Es gibt einige wenige ­Sterbekassen mit angeschlossenem Bestatter, Blumenladen, Grabpflege und Gastgewerbe. Dem Lebenszyklus folgen dann noch Beteiligungen an Kinderheimen, Pflegeheimen  oder Studentenwohnungen. Das sind dann aber recht komplexe Ansätze, die zudem den Nachteil der möglichen Steuerpflicht bei ­einem operativen Betrieb haben.

Wie sind Sterbekassen historisch entstanden?
Sterbekassen sind sehr alt. Die Toten­laden sind damals als Nachbarschaftshilfe oder in den Gilden entstanden. Teilweise ­bekamen die Hinterbliebenen dann Geldleistungen, teilweise Sachleistungen. Ein Schwerpunkt war Norddeutschland. Durch die ­Industrialisierung ergab sich dann ein Sterbe­kassenboom im Ruhrgebiet. Dies waren dann Selbsthilfeeinrichtungen der Stahl- und Schwerindustrie. Die Wurzeln der Sterbe­kassen findet man aber natürlich auch in den Kirchen- und Glaubensgemeinschaften.


Was kostet eigentlich eine Beerdigung?

Die Sätze des Sozialamts, das eventuell nach Paragraf 74 SGB 12 die Kosten übernimmt, liegen bei etwa 400 bis 1.000 Euro. Im Normalfall liegen die Kosten zwischen 3.000 und 6.000 Euro.
Ein großer Kostentreiber ist der Grabstein, eine Urnenbestattung ist günstiger als ein Tiefengrab. Bei ­einer Gruft, also einer Art begehbarem Grab, gehen die Kosten in Richtung Eigenheim. Große Grabanlagen sind aber heute selten.
Im Trend liegt dagegen aus finanziellen ­Erwägungen und auch bedingt durch Kinderlosigkeit die anonyme Bestattung in einem Friedwald. Für die Asset-Klasse „Timber“ ­entstehen durch die Ausweisung von Friedwäldern auch weitere Einnahmequellen. Dann ist aber kein Kahlschlag mehr möglich, sondern man muss dann bestimmte Bäume beziehungsweise Waldflächen schonen.

Und wie erfolgen die Einzahlungen der Ver­sicherungsnehmer?
Angesammelt werden die Gelder über überschaubare Beitragszahlungen. Diese ­betragen bei Älteren zum Beispiel 500 bis 600 Euro im Jahr abhängig von der Versicherungssumme und dem Alter, bei Jüngeren maximal zehn Euro im Monat. Es gibt aber auch Einmalbeitragstarife. Die meisten Ver­sicherungen sehen eine Beitragsfreistellung mit 65 Jahren oder im Alter von 85 Jahren vor. Der Hauptbestand hat ein Alter von 40 bis 55 Jahren.
Es gibt Kassen, die ab einem gewissen Eintrittsalter die Leistungen in den ersten drei Jahren staffeln, nach Risikokrankheiten fragen oder die Leistung auf die eingezahlten Beiträge begrenzt. Das Risiko wird auch ­dadurch begrenzt, dass ein maximales Eintrittsalter festgelegt wird. Es gibt also alle Spielarten, die man auch in der Lebens­versicherung kennt. Viele Sterbekassen verzichten aber auch auf Risikoprüfungen. Oft reicht es auch, wenn der Antrag lebend abgegeben wurde. 

Besteht dann nicht die Gefahr einer negativen Selektion?
Um einer negativen Entwicklung vorzubeugen, hilft es, sich einen Puffer über die Verwendung einer älteren Sterbetafel zu schaffen. Mit der Verwendung von Sterbe­tafeln von 1994 oder 1986, die die Langlebigkeit unterschätzen, lässt sich eine gewisse ­Übersterblichkeit im Kollektiv finanzieren ­beziehungsweise den ein oder anderen zu versichern, der anderswo keine Chance mehr hätte, eine Police zu bekommen. Hätten wir aktuelle Sterbetafeln, müssten wir auch das Risiko der neuen Versicherungsnehmer ­prüfen.
Wir sprechen ja auch über überschaubare Beträge. Größere Versicherungssummen sind bei Sterbekassen nicht versicherbar, um nicht körperschaftsteuerpflichtig zu werden. Um die Körperschaftsteuerpflicht zu vermeiden, darf nach Paragraf 2 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung zu Paragraf 5 ­Absatz 1 Nummer 3 Körperschaftsteuergesetz das Sterbegeld als Gesamtleistung nicht mehr als 7.669 Euro betragen. Weiter darf gemäß der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung bei einem ­kleinen Versicherungsverein auf ­Gegenseitigkeit die  Brutto-Beitragseinnahme im Dreijahres-Durchschnitt nicht 797.615 ­Euro überschreiten. Außerdem besteht seitens der Aufsicht eine ­Höchst­grenze für ­gewöhnliche Beerdigungskosten von 8.000 Euro. Der Verband arbeitet noch an ­einer Übereinstimmung von Steuergrenze und Summengrenze der Aufsicht.

Wie entwickelt sich denn das Beitragsaufkommen? Persönlich hat man ja nichts mehr von der Auszahlung. Das letzte Hemd hat keine Taschen.
Man ist zwar selbst nicht mehr dabei. Man steht beziehungsweise liegt aber trotzdem im Mittelpunkt.
Vielerorts bestehen familiäre ­Lösungen. Dann ist der Vater bei der Sterbekasse, wo sein Vater war, und dann wird der Enkel dort, zunächst beitragsfrei, auch mitversichert. ­Damit sind mehrere Generationen durch­gehend abgesichert. In der Regel sind Sterbegeldsummen in der Größenordnung von 5.000 bis 6.000 Euro ausreichend, damit den Hinterbliebenen keine zusätzlichen ­Kosten entstehen. Mittlerweile wächst auch der ­Gedanke, dass sich die Hinterbliebenen frühzeitig um ihre Eltern kümmern sollten, um nicht selbst in finanzielle Not zu geraten.
Sterbegeldversicherungen sind aus meiner Sicht die ­unter­ste Stufe der Altersversorgung, die man mindestens haben sollte. Wir sprechen hier ja nicht von der Altersversorgung eines Bankvorstands.

Wie allokieren denn Sterbegeldversicherungen ihre Gelder?
Die Allokation ist vergleichbar mit normalen Lebensversicherern. 75 bis 80 Prozent ist Fixed Income, hinzukommen Hypo­theken, sonstige Darlehen, Liquidität und ­Immobilien- und Aktienquoten von circa drei bis vier Prozent. Beteiligungen gibt es allerdings nicht. Beteiligungen wären aufgrund der Ressourcen in den einzelnen Kassen nicht zu verwalten. Auch bei neuen Themen wie Infrastruktur oder Erneuerbare Energien ­werden Sterbekassen frühestens in der dritten Welle dabei sein. Man wartet ab, was die Großen machen und sucht dann eine Fondslösung für ein Satelliten-Investment. Außerdem achtet die Aufsicht darauf, ob eine kleine Kasse überhaupt in der Lage ist, bestimmte Assets zu verwalten.
Zu den Ressourcen ist auch anzumerken, dass kleine Sterbekassen personell eher von langjährigen Mitarbeitern mit gewachsenen Systemen verwaltet werden, denen die neuen Anforderungen, wie zum Beispiel die Einführung des Sepa-Zahlungsverkehrssystems schwerfallen. Darum wird es zu weiteren Marktkonsolidierungen über Verschmelzung oder Bestandsübertragungen auf eine ­größere Kasse kommen. Vor wenigen Monaten hat die Ideal-Versicherungsgruppe die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse, die einzige AG im Sterbekassenverband, von der Axa erworben. Auch die Vorsorgekasse Hoesch ist durch ­Bestandsübertragungen in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Die Ressourcen ­einer Sterbekasse müssen aber auch nicht ­einem Lebensversicherer entsprechen. Uns entlastet in der Verwaltung ungemein, dass die Leistung, die wir erbringen, einmalig ist. Der Rechnungszins liegt durchschnittlich bei 3,3 oder 3,4 Prozent. Dieser ist also wie die Allokation vergleichbar mit normalen Lebensversicherungen. 

Wo sehen Sie weitere Parallelen oder Unterschiede zu Lebensversicherungen?
Eine Sterbekasse braucht nur die halbe ­relative Solvabilität einer Lebensversicherung. Bei Sterbekassen müssen circa zwei Prozent der Deckungsrückstellung Eigenmittel sein, im Schnitt sind es aber in der Praxis bis zu fünf Prozent. Ferner haben in der ­Regulierung kleine Versicherungsvereine den Vorteil, dass kleine Kassen seitens der Aufsicht proportional ­weniger gefordert werden. Beispielsweise gibt es Kassen, die nur alle drei Jahre ein mathematisches Gutachten ­erstellen müssen. ­Große Sterbegeldver­sich­e­rungen machen dagegen jährlich eine Deckungs­rückstellungsberechnung und ein mathe­matisches Gutachten. Sehr kleine Kassen sind auch von Quartals­berichten befreit.
Was aber die Lebensversicherungen und Sterbe­kassen trifft, ist natürlich der Niedrigzins. Die Bildung einer Zinszusatzreserve entfällt aber  derzeit nach Paragraf 1, Absatz 1 der Deck­ungs­­­­­­­­­rückstellungsverordnung für Sterbegeldversicherer.

Strenger war die Aufsicht aber bei der Deckelung von neuen Tarifen. Die 1,75 Prozent mussten schon 2011 eingeführt werden.
Ja, das hing mit dem Unisexurteil ­zusammen. Viele Sterbekassen außerhalb der Bundesaufsicht haben keine Geschlechtertrennung in den Tarifen und keinen Handlungsdruck. Im August 2011 stellte die Bafin zwar klar, dass Sterbekassen ihren Männer­tarif weiter nutzen können – dann aber auch für Frauen.
Damit hätte man den alten Rechnungszins weiter halten können. Die Bafin gab aber noch den klarstellenden Hinweis, dass dies nur für diejenigen Sterbekassen ­gelte, bei ­denen 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoverzinsung der vergangenen fünf Jahre mindestens so hoch sind wie der Rechnungszins im verwendeten Tarif. Eine durchschnittliche Nettoverzinsung von fünf Prozent ­konnten aber nur wenige Versicherer nachweisen. Also mussten die meisten dann doch neue geschlechtsneutrale Tarife mit neuem Rechnungszins einführen.
 
Ist Solvency II ein Thema?
Von Solvency II sind Sterbekassen befreit. Solvency-II-Pflichten würden jedoch möglicherweise entstehen, wenn neben der Todesfallversicherung noch ein anderes Geschäft betrieben wird. Einige Sterbekassen hatten ­eine Kleinlebensversicherung eingeführt, ­also eine Erlebensfallversicherung mit reduzierten Summen. Wegen Solvency II hat man aber diese Produkte eingestellt. Möglicherweise wird Solvency II in den Säulen II und III unter Berücksichtigung der Proportionalität auch einmal Implikationen haben, da für uns ja auch der Paragraf 64a VAG und die MaRisk gelten. Das könnte dann wiederum zu einer verstärkten Marktkonsolidierung führen.
Insgesamt halte ich den proportional ­geregelten Rechtsrahmen der Sterbekassen im Aufsichtsrecht nicht für verbesserungs­bedürftig. Wir fühlen uns weder benachteiligt noch bevorteilt. Das Geschäft von Sterbegeldversicherern ist nicht besonders riskant, von der Versicherungstechnik her sind wir von Zufalls-,  Kumul- und Katastrophen­risiken bisher weitgehend verschont geblieben.

Besteht aber vielleicht ein Corporate-Governance-Problem? Im Internet findet man ­Beispiele, in denen der Verantwortliche die Sterbekasse geplündert hat.
Ich würde nicht sagen, dass bei kleineren Sterbekassen öfters betrogen wird als in anderen Anlegergruppen. Es waren Einzelfälle und schlussendlich ist vor Betrug niemand gefeit. Es mag aber sein, dass Veruntreu­ungen dadurch erleichtert werden, dass ­teilweise ein zweites Kontrollorgan, wie ­Aufsichts- oder Verwaltungsrat, fehlt und ­gegebenenfalls nur alle drei Jahre eine Jahresabschlussprüfung erforderlich wird. Im Falle der Gerther Versicherungsgemeinschaft, wo ich nun als Quasi-Sanierungsvorstand eingesetzt bin, wurde auch sehr ­geschickt mit gefälschten Depotauszügen ­falsche Marktwerte dargestellt. Für einen ­solchen Betrug braucht es auch immer „zwei“. Wegen der plausiblen Unterlagen schöpfte auch die Aufsicht keinen Verdacht. Der damalige Vorstandsvorsitzende wurde dann zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Verband sind wir sehr sensibilisiert und ­unterstützen und schulen unsere Mitgliedskassen in Compliance-Fragen.

Betrugsversuche gibt es auch hin und wieder von angeblich im Ausland verstorbenen Versicherungsnehmern, die als verstorben gemeldet werden, um sich mit der Sterbe­geldversicherung noch mehr des Lebens zu erfreuen. Wir achten aber darauf, dass wir von den Botschaften übersetzte amtliche ­Todesurkunden und -dokumente erhalten, bevor Leistungen ausgezahlt werden.

Wie werden denn Sterbekassen eigentlich von der Asset-Management-Branche wahrgenommen?
Früher hatten große ausländische Häuser Sterbekassen nicht auf dem Monitor. Mittlerweile sprechen aber auch  große Häuser mit Sterbekassen. Als kleine Lebensversicherer stehen Sterbekassen genauso im Kunden­fokus wie andere Investoren auch. Es mag aber sein, dass sich manche Vertriebler vor ihrem Besuch kein Bild von der Bilanzgröße gemacht haben.
Die größte Sterbegeldver­sicherung ist die Vorsorgekasse Hoesch mit einem Gesamtvermögen von etwa 260 Millionen Euro. Dann folgt das breite Mittelfeld mit einem Volumen von 20 bis 200 Millionen Euro. Hier werden bereits Spezialfondslösungen eingesetzt.

Haben Versicherungsnehmer einen Anreiz, die Sterbeversicherung zu kündigen, um die Bewertungsreserven abzustauben?
Wie bei Lebensversicherungen gibt es auch einen Rückkaufswert und wie im Todesfall und bei Kündigungen müssen auch ­Reserven ausgeschüttet werden. Die Mit­glieder werden über die Reserven jährlich ­informiert. Wir informieren auch nur die Mitglieder und nicht die Nachkommen, damit diese sich über die Reserven ­nicht zu viel ­dumme Gedanken machen.
In der ­Praxis gibt es aber eher Kündigungswellen vor Weihnachten oder vor der Urlaubssaison, wenn einige Leute Geld ­brauchen. Gute Neugeschäfte machen Sterbekassen dafür im November. In der dunklen Jahreszeit verstärken Sterbekassen darum auch ihre Marketinganstrengungen. Der 17. November ist ja auch der Tag der Hinterbliebenen. ­Einige Bestatter machen dann einen besonderen Tag mit diversen Aktionen, um Menschen an dieses Tabuthema heran­­zu­führen. Bei solchen Anlässen kann über die Bestattungsvorsorge und -beratung Neugeschäft ­akquiriert werden.
Um einen eigenen Außendienst zu finanzieren, sind die Sterbekassen nicht groß ­genug. Die Zillmersätze von etwa zehn oder 20 Promille wären für einen Außendienstler auch zu gering, allerdings gibt es auch ­Maklervertriebe oder Mehrfachagenten, welche von Lebens-VU oder einigen großen Sterbe­kassen mit geeigneten Tarifen – entsprechend kalkuliert – beliefert werden.

Haben Katholiken eigentlich trotz des Fegefeuers ein entspannteres Verhältnis zum Tod?
Möglicherweise in Köln. Dort ist Christoph Kuckelkorn einer der größten Bestatter und gleichzeitig auch Vizepräsident im Festkomitee Kölner Karneval.

portfolio institutionell, Ausgabe 8/2013

Autoren:

Schlagworte:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert