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23.03.2011

Deutsche Bank verliert Prozess über Zinsgeschäfte

Der Bundesgerichtshof in Karlsuhe

Der Bundesgerichtshof in Karlsuhe

Der Bundesgerichtshof verurteilt die Bank zu 540.000 Euro Schadenersatz.

KARLSRUHE - Die Deutsche Bank hat ihren Rechtsstreit mit einem mittelständischen Unternehmen über Zinstauschgeschäfte endgültig verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte die Bank am Dienstagnachmittag zur Zahlung von 540.000 Euro Schadenersatz an das Unternehmen.

Der Schadenersatz entspricht dem Verlust, den das Unternehmen mit den Geschäften erlitt. Laut dem BGH hat die Deutsche Bank "die Risikostruktur der Geschäfte bewusst zulasten des Anlegers gestaltet". Er ergänzte: "Der Vergleich (solcher Geschäfte, Anm. d. Red.) mit einer Wette ist eine Verharmlosung. Hier ist das Risiko unbegrenzt und kann bis zum finanziellen Ruin des Kunden gehen."

Bei den Produkten ging es um Swaps auf den Abstand zwischen den kurz- und langfristigen Marktzinsen. Solange die langfristigen Zinsen über den kurzfristigen Zinsen liegen, profitiert der Kunde. Ändert sich das Bild, könnten herbe Verluste die Folge sein. Presseberichten zufolge hat die Bank zwischen 2005 und 2007 Zinstauschgeschäfte an 500 Firmen und 200 Kommunen verkauft.

Für die Deutsche Bank ist das Urteil des höchsten Zivilgerichts ein großer Schock. Denn: Die Bank ging bei ihrem juristischen Kampf davon aus, dass sie in Karlsruhe letztendlich recht bekommen würde. Als sie beispielsweise gegen einen Abwasserzweckverband vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verlor, kündigte ihre Anwalt Christian Duve sofort Revision beim BGH an. Die Verteidigung der Bank beruhte stets auf der Selbstverantwortung des Kunden (siehe Meldung).

Diese Haltung wies das OLG Stuttgart aber als unzutreffend zurück. "Die Bank ist als Expertin für kommunales Finanzmanagement mit hohem Fachwissen aufgetreten. Sie hat das kommunalrechtliche Spekulationsverbot gerade zum Gegenstand ihrer Beratung für den Kläger gemacht."

Und weiter: "Sie hat ihrem Kunden verschwiegen, dass die Gewinn- und Verlustchancen von Swap-Verträgen nur auf der Grundlage von anerkannten Bewertungsmodellen beurteilt werden könnten, die auf hoch komplexen Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhen. Ein solches Vorgehen ist unseriös." Nun rechnen Rechtsexperten damit, dass die Anforderungen an die Bankberatung in Deutschland steigen werden. Solche Geschäfte dürften nur noch hochprofessionellen Marktakteuren angeboten werden.

Die Begründung des BGH-Urteils liegt noch nicht vor, und von dem Gericht waren zunächst keine weiteren Informationen zu erhalten. Laut Presseberichten störte das Gericht vor allem der Umstand, dass das hessische Unternehmen erst einen Verlust von 80.000 Euro aufholen musste, mit dem die Deutsche Bank ihr Risiko abgesichert und ihren Gewinn vorab abgeschöpft habe. Erst danach lag das Unternehmen zweitweise im Plus.

Nach Angaben der Deutschen Bank sind derzeit noch acht weitere Verfahren vor dem BGH und 17 bei niedrigeren Instanzen anhängig. Die Bank bezifferte den Streitwert auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, wofür bereits Rückstellungen gebildet worden seien.

portfolio institutionell newsflash 23.03.2011/jan/rko

 
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