Alternative Anlagen
6. Juli 2015

Eiopa startet Konsultation zu Infrastrukturinvestments

In dem Vorschlag geht es darum, wie Infrastrukturinvestments im Kontext von Solvency II adäquat abgebildet werden können. Die Frist endet am 9. August.

Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde hat am Freitag die Konsultation zur Behandlung von Infrastrukturinvestments unter Solvency II gestartet, nachdem die EU-Kommission diese dazu aufgefordert hatte, einen entsprechenden Vorschlag zur Identifizierung und Kalibrierung von Risikokategorien für Infrastrukturinvestments zu unterbreiten. Die Frist endet am 9. August. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) kündigte an, wie schon bei dem Diskussionspapier vom März dieses Jahres die Thematik im Fachausschuss Investorenaufsichtsrecht zu diskutieren und eine Verbandsstellungnahme zu erstellen.
Laut BAI knüpft der soeben präsentierte Vorschlag an die einschlägige Branchenkonsultation zum Diskussionspapier zu Infrastrukturinvestments von Versicherern vom März 2015 an. Das Konsultationsdokument befasse sich unter anderem mit folgenden Punkten:  
  • Definitionen und Kriterien zur Identifizierung von qualifizierten Infrastrukturinvestment auf der Fremd- und Eigenkapitalseite, die eine von der Standardformel abweichende Behandlung zulassen
  • Vorschläge für die Kalibrierung entsprechender qualifizierter Infrastrukturinvestments 
  • Vorschläge für zusätzliche Risikomanagementanforderungen. 
Wie der BAI in seiner Mitteilung weiter feststellt, kommt Eiopa zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf Infrastrukturinvestments, die die jeweiligen Kriterien erfüllen, bei Fremdkapitalanlagen grundsätzlich eine geringe Eigenmittelunterlegung als unter dem Standardansatz sachgerecht ist. Bei Eigenkapitalanlagen halte Eiopa eine Eigenmittelunterlegung zwischen 30 und 39 Prozent, also unterhalb der Unterlegung für Typ-I-Aktien, für sachgerecht.
portfolio institutionell newsflash 06.07.2015/Kerstin Bendix
 
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