Recht, Steuer & IT
2. Dezember 2013

Endlich ist steuerliche Klarheit in Sicht

Der Bundesrat und Bundestag haben sich geeinigt: Das begleitende Steueranpassungsgesetz zum KAGB soll noch bis Ende dieses Jahres in Kraft treten.

Gut vier Monate nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist endlich auch das steuerliche Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat am 29. November dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz, das die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen regelt, soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. „Das ist eine gute Nachricht für die deutsche Investmentbranche. Der Gesetzgeber schafft damit verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI.
Dass die Regierung das steuerliche Begleitgesetz nicht zeitgleich mit dem KAGB bereits im Juli dieses Jahres zustande gebracht hat, wurde in der Finanzbranche äußerst kritisch gesehen. Von Nachteilen des Standortes Deutschland war oftmals die Rede. Damit die Investmentfondsbranche nicht in ein Steuervakuum fällt, hatte das Bundesfinanzministerium mit einem Erlass das alte Steuerrecht in Kraft belassen. 
Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber nun auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschland geschaffen. In anderen europäischen Ländern, wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden, ist dies längst möglich. „Diesen Standortnachteil hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet wird, bleibt es unter der Aufsicht der Bafin“, so Richter. Das Steueranpassungsgesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 erlassene Fatca-Gesetz der US-Regierung soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern. „Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden“, erklärt Richter.
portfolio institutionell newsflash 02.12.2013/ Kerstin Bendix
 

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