Pensionskassen
14. Mai 2014

Entgeltumwandlung zu wenig gefördert

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört zum Rentensystem mit einem dualen Kern. Damit meinte Heribert Karch, alter und neuer Chef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), das Duo aus gesetzlicher und betrieblicher Rente. Letztere brauche bessere Rahmenbedingungen, forderte er auf der jüngsten Aba-Tagung.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte in Aussicht, im zweiten Halbjahr genauer über das Thema zu sprechen, um die bAV vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen zu stärken. Eine verpflichtende bAV schwebt Nahles offenbar nicht vor. Dagegen sei es wahrscheinlich, dass künftig Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden. Somit dürfte die Verbreitung der bAV über Tarifverträge steigen.
Dennoch fehlt es der Politik in weiten Teilen an Verständnis für die bAV, merkte Dr. Michael Hessling, Vorstand der Allianz Lebensversicherung, auf der Aba-Tagung an. Hessling, zugleich alter und neuer Chef der Fachvereinigung Direktversicherung der Aba, sagte: „Offenbar glauben viele Politiker, dass Altersarmut noch nicht die Mitte der Gesellschaft erreicht hat. Ich halte dies für einen Fehler.“
Hessling trat anhand eines Beispiels den Gegenbeweis an. Während Beamte mit einem eher durchschnittlichen Jahreseinkommen von 50.500 Euro nach 40 Dienstjahren auf 3.019 Euro Monatspension kommen, sieht die Rechnung für Arbeitnehmer gleichen Einkommens nach 40 Jahren deutlich schlechter aus. Ihnen bleiben im Alter 1.658 Euro gesetzliche Rente – und damit eine Versorgungslücke von rund 1.360 Euro gegenüber einem Beamten.
Will der Arbeitnehmer diese Lücke mit einer Entgeltumwandlung nach Paragraf 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz schließen, so muss er 2014 monatlich 586 Euro in eine Direktversicherung stecken. Im Jahre 2002 hätten dazu noch 272 Euro pro Monat genügt (siehe Grafik). Die 586 Euro entsprechen bereits 9,8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Entgeltumwandlung wird jedoch nur bis maximal 4,0 Prozent der BBG gefördert. „Selbst für mittlere Einkommen ist also keine angemessene Entgeltumwandlung mehr möglich, so dass tendenziell zu wenig Geld im Alter verfügbar sein wird“, rechnete Hessling vor.
Andere aktuellen Zahlen stützen seine Beweisführung. So lag der durchschnittliche Monatsbeitrag im Neugeschäft von Direktversicherungen 2013 bei 106 Euro. Vier Jahre zuvor waren es 102 Euro. Angesichts sinkender Zinsen und Einführung neuer Sterbetafeln, die die längere Lebenserwartung widerspiegeln, „ergibt sich damit im Durchschnitt eine sinkende Altersleistung der bAV“, so Hessling.
Insgesamt hätten Arbeitnehmer ab 55 Jahren heute Ansprüche von durchschnittlich 890 Euro gesetzliche Altersrente und 480 Euro Betriebsrente. Beamte kämen dagegen auf 2.620 Euro Pensionsansprüche. Hesslings Folgerung und Forderung an die Politik: „Nicht nur die Verbreitung der bAV muss steigen, sondern auch die Höhe der durchschnittlichen bAV-Beiträge und -Leistung“.
portfolio institutionell newsflash 14.05.2014/Detlef Pohl
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert