Versicherungen
13. November 2012

Erleichterung für Lebensversicherer

Das Niedrigzinsumfeld stellt die Assekuranz vor außergewöhnliche Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des Anlagenotstands muss die Frage erlaubt sein, ob die gegenüber den Kunden ausgesprochenen Garantien bei den gegebenen Anlagezinsen auf Dauer haltbar sind. Der GDV arbeitet längst im Krisenmodus.

Angesichts historisch niedriger Zinsen stehen die Unternehmen vor der Aufgabe, Neuanlagen zu tätigen, die bei größtmöglicher Sicherheit geeignet sind, zumindest den durchschnittlichen Garantiezins von derzeit 3,3 Prozent pro Jahr zu erwirtschaften. Prognosen der Sparkassen-Versicherung deuten heute jedoch darauf hin, dass die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen auf Sicht der nächsten fünf Jahre unterhalb von 2,5 Prozent verharren werden. Die Wahrscheinlichkeit für ein extremes Niedrigzinsumfeld mit Renditen von weniger als zwei Prozent liegt gegenwärtig bei circa 30 Prozent.
Wie heikel die Zinssituation für die Assekuranz inzwischen ist, zeigt der jüngste Beschluss des Finanzausschusses im Bundestag. Demnach müssen Lebensversicherer künftig ihre Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen nicht mehr zur Hälfte an Kunden ausschütten, deren Vertrag ausläuft. Die Neuregelung sieht vor, dass die Unternehmen dieses Vorgehen in einer Niedrigzinsphase aussetzen dürfen – und damit die noch vergleichsweise hoch verzinsten Anleihen in den Büchern behalten können. Bislang müssen Versicherer diese Bonds – manche bezeichnen sie aufgrund ihrer üppigen Kupons als Kronjuwelen – zulasten des Risikopuffers verkaufen, um Kunden an den aufgelaufenen Bewertungsreserven beteiligen zu können. Diese Vorgehensweise gilt aber gerade deshalb als kritisch, weil die Kursgewinne der Anleihen mit abnehmender Restlaufzeit naturgemäß vollständig abschmelzen. 
Freiwillige Umtauschangebote im Gespräch
Im Hinblick auf diverse Medienberichte der vergangenen Tage, in denen von einer marktweiten Beschneidung des Garantiezinses, der temporären Aussetzung von Zinszahlungen sowie von freiwilligen Umtauschangeboten die Rede ist, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt eine augenscheinlich eilig verfasste Pressemitteilung veröffentlicht, in der die deutsche Lebensversicherung als sicher dargestellt wird. So heißt es: „Wir können nicht bestätigen, dass einzelne Versicherungsunternehmen erwägen, bei der Finanzaufsicht Bafin die zeitweise Aussetzung der garantierten Zinszahlungen an ihre Kunden zu beantragen.“ Presseberichte, wonach immer mehr Lebensversicherer den Garantiezins nicht mehr in voller Höhe bezahlen könnten, seien falsch, so die Versicherungslobbyisten. Und: „Es gibt keine Strategie von Lebensversicherern, Kunden zu einem Wechsel von älteren Verträgen mit höherer Verzinsung in niedrig verzinste Verträge zu bewegen.“
Um die Wogen zu glätten, verweisen GDV-Sprecher zudem auf die Rating-Agentur Fitch, die vor rund einem Monat bestätigt habe, dass die deutschen Versicherungsunternehmen auf die Herausforderungen der anhaltenden Niedrigzinsen gut vorbereitet seien. Darüber hinaus beruft sich der Versicherungsverband auf eine Aussage der deutschen Finanzaufsicht Bafin, nach der die Lebensversicherer ihre Verpflichtungen auch in einer extremen Niedrigzinslage noch „etliche Jahre“ erfüllen könnten.
Presseberichte, wonach für einzelne Unternehmen die vorhandenen Mittel ab 2018 nicht mehr ausreichen könnten, um neben den Verpflichtungen gegenüber den Kunden auch die zusätzlichen, aufsichtsrechtlich geforderten Eigenkapitalanforderungen darzustellen, beruhten auf rein hypothetischen Betrachtungen, unterstreicht der GDV. „Sowohl die Bafin als auch Unternehmen führen regelmäßig Berechnungen zu hypothetischen Szenarien durch, um Risiken frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können“, heißt es.
portfolio institutionell newsflash 12.11.2012/tbü/gor
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