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30.03.2011

EU droht Deutschland mit Geldstrafe wegen bAV

Die EU-Kommission in Brüssel

Brüssel fordert, dass einige Kommunen ihre bAV-Lösungen neu ausschreiben.

BRÜSSEL/FRANKFURT - Die Europäische Kommission hat Deutschland mit einer Geldstrafe gedroht, falls bis Mitte Mai ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich Ausschreibungen von betrieblichen Altersversorgungslösungen nicht umgesetzt wird.

In einem Tarifvertrag von 2003 hatten der kommunale Arbeitgeberverband (VKA) und die Gewerkschaft ver.di festgelegt, dass die bAV-Lösung, in diesem Fall Entgeltumwandlung, von nur drei Anbietern bezogen wird: der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA), den Sparkassen und den zum Sparkassen-Verband gehörenden öffentlichen Versicherern.

In Deutschland gibt es rund 2,3 Millionen Beschäftigten bei 21.000 kommunalen Arbeitgebern. Alle haben das Recht auf eine Entgeltumwandlung. Das heißt, sie können bis vier Prozent des Monatseinkommens steuerfrei fürs Alter sparen. Dies kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden.

Vier Jahre nach der Tarifvereinbarung verklagte die Kommission Deutschland mit dem Argument, dass die Beschränkung auf die drei Anbieter bei den Ausschreibungen das EU-Vergaberecht klar verletzt. Die kommunalen Arbeitgeber müssten vielmehr alle relevanten bAV-Anbieter - also auch private Versicherungen und Banken - einbeziehen, so die Kommission.

Im Juli 2010 gab das EuGH der Kommission Recht. Nun erklärt die EU-Exekutive: "Um den im betreffenden EuGH-Urteil festgestellten Verstoß abzustellen, müssen alle von dem Urteil betroffenen Rahmenverträge zwischen den betreffenden Kommunalbehörden und den drei Altersversorgungseinrichtungen beendet und die Bestimmungen des Tarifvertrags mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden." Fast neun Monate nach dem Urteil sei dies immer noch nicht geschehen, so die Kommission weiter.

"Falsch", antwortet Hagen Hügelschäffer, Geschäftsführer bei der AKA. "Es gab ein Treffen Ende November, wo die VKA der Kommission zusagte, dass das Urteil umgesetzt wird. Die Kommission sei auch mit der von der VKA vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden gewesen. Einen konkreten Termin hätte die Kommission dabei aber nicht gesetzt."

Hügelschäffer unterstrich, dass das Urteil nur sehr wenige kommunale Arbeitgeber, zum Beispiel sehr große Städte betreffe. Die Entscheidung gelte zudem nur für Neuverträge von Arbeitnehmern, die anderen hätten Bestandschutz.

Zu der Umsetzung des Urteils erklärte VKA-Geschäftsführer Hartmut Matiaske: "Die VKA wurde infolge des Urteils zügig aktiv. Sie hat ihre Mitgliederverbände und alle infrage kommenden Arbeitgeber informiert, Hinweise zur Aufhebung der beanstandeten Rahmenverträge gegeben und um Rückmeldung einzelner Arbeitgeber gebeten."

Laut einer VKA-Sprecherin sind die betroffenen kommunalen Arbeitgeber dabei, der VKA die entsprechenden Rückmeldungen zu geben, so dass die Frist eingehalten werden kann.

portfolio institutionell newsflash 30.03.2011/jan/kbe

 
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