Experten diskutieren, wie die betriebliche Altersversorgung auf den demografischen Wandel reagieren muss. So könnten Arbeitgeberdarlehen, die mit bAV-Anwartschaften besichert werden, Liquidität in den Jahren der Familienplanung liefern. Eine Teilbetriebsrente wiederum würde mehr Flexibilität beim Übergang ins Rentenalter schaffen.
Auf die anstehende schrittweise Anhebung des Rentenalters wurde in der betrieblichen Altersversorgung bislang lediglich mit einer Verschiebung der Termine für den Beginn der Betriebsrente reagiert. Doch es gibt durchaus innovativere Ideen. Statt die Arbeitsphase für alle Arbeitnehmer einfach pauschal zu verlängern, könnte ein "Pensionskorridor 60/70" den unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen gerecht werden und eine Antwort auf den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft liefern. Dieser Vorschlag stammt von Marco S. Arteaga, CEO von Aon Consulting. Seine Überlegung: Der letzte Abschnitt der Lebensarbeitszeit ist durch einen Mangel an Flexibilität beim Übergang zur Rente geprägt. Betriebliche Versorgungssysteme sehen in der Regel feste vertragliche Endalter für den Bezug von Altersrente vor. Für eine vorgezogene Betriebsrente wird fast immer der Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlangt. Ein Verzicht auf diese Kopplung ließe Gestaltungsmöglichkeiten zu, wodurch der Mangel an Flexibilität behoben werden könnte. Der von Arteaga in einer Diskussionsrunde der Konrad-Adenauer-Stiftung ins Gespräch gebrachte Korridor vom Alter 60 bis zum Alter 70 ließe den Arbeitnehmern deutlich mehr eigenen Entscheidungsspielraum in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt. Dafür müssten aber noch einige neue Instrumente, wie betriebliche Teilrenten, installiert werden. Ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung würde den Arbeitnehmern damit erlaubt, mit Abschlägen bereits ab 60 die zugesagte Betriebsrente in Anspruch zu nehmen.
Eine solche Teilbetriebsrente könne, so Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Abschläge beim vorzeitigen Übergang in die Altersrente mildern. Peter Hanau, emeritierter Professor und Ehrenpräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, ging auf der Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung sogar noch einen Schritt weiter. Er plädierte für die völlige Auflösung des parallelen Verhältnisses von betrieblicher Altersversorgung und Sozialversicherungsrente. "Stattdessen könnte die Betriebsrente vor die gesetzliche Rente geschaltet werden." Die bAV bekäme statt der bisherigen Ergänzungsfunktion eine Brückenfunktion. Damit hätten Arbeitnehmer, die nicht bis 67 arbeiten können oder wollen, eine Alternative. Allerdings wird die Betriebsrente in aller Regel nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Weitere Einkünfte könnten aus einer Teilzeitbeschäftigung stammen, der die Arbeitnehmer während des Bezugs der betrieblichen Teilrente nachgehen. Aus diesem Grund fordert Arteaga in seinem Ideenkatalog für die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung auch die Schaffung einer "echten" Altersteilzeit. Damit spielt er auf die aktuelle Praxis beim bisherigen Modell an. "Warum wird von der Teilzeit so ungern Gebrauch gemacht und immer nur das Blockmodell gewählt?", fragt auch Hanau. Ein offenes Geheimnis ist, dass viele Firmen die gesetzliche Altersteilzeit häufig zum verdeckten Personalabbau genutzt haben. Aber auch vielen Beschäftigten gefällt das Blockmodell besser als eine um eine bestimmte Anzahl von Stunden reduzierte Arbeitszeit bis zum gesetzlichen Rentenbeginn.
Die Akzeptanz könnte sich aber ändern, wenn in Zukunft der Renteneintritt erst später möglich ist und eine betriebliche Teilrente den Einkommensverlust durch die Teilzeit kompensiert. Hanau will bei der Entgeltumwandlung mit der Flexibilisierung anfangen. Deren Regeln folgen derzeit weitgehend der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Aber wenn es den Arbeitgeber nichts kostet, dann könne er doch durchaus zulassen, dass der Arbeitnehmer die von ihm selbst finanzierte Betriebsrente auch schon früher beansprucht, meint Hanau. Ein möglicher Rentenbeginn ab 60 würde für Hanau auch die Akzeptanz der Entgeltumwandlung erhöhen, weil sich die Verfügbarkeit der angesparten Finanzmittel verbessert.
Arteaga bringt für den Pensionskorridor weitere Gestaltungen aus gesetzlicher und betrieblicher Rente ins Spiel. So stellt er sich die wahlweise partielle oder vollständige Konversion einer Altersrente in eine abgekürzte Leibrente vor. Sie könnte der Überbrückung einer mehrjährigen Zeitspanne zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr dienen, damit anschließend ein ungekürzter Bezug der gesetzlichen Renten möglich wird. Im Pensionskorridor sollte es seiner Meinung nach zudem zulässig sein, neben der Altersrente auch Verdienst aus einem aktiven Arbeitsverhältnis zu beziehen. Er fordert die Streichung von Regelungen zur Anrechnung von Hinzuverdienstgrenzen und die Einräumung von Kapitalwahlrechten, zum Beispiel zweckgebunden zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie. Rein technisch wären für die betriebliche Altersversorgung die aufgeführten Instrumente ohne weiteres umsetzbar. Durch das Kapitaldeckungsverfahren besitzt jede Anwartschaft auf eine betriebliche Versorgung zu jedem Zeitpunkt einen Barwert, der vom Arbeitgeber aufwandsneutral in eine andere Auszahlungsmodalität umgewandelt werden kann. Die Hindernisse liegen in den Versorgungswerken selbst, wo restriktive Regelungen solche Schritte verhindern, und natürlich in steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie finanzierungstechnischen Reglementierungen.
_Lukas lindert Liquiditätslücken
Eine Grundfeste der betrieblichen Altersversorgung müsste auch fallen, wenn mit den von Arteaga vorgeschlagenen "Lukas-Darlehen" ein sehr mutiger Vorschlag Wirklichkeit werden sollte. Die Lukas-Darlehen, das Akronym steht für "Lebensphasenorientierte Umschichtung der Konsumausgaben durch Arbeitgeber-Sonderkredit", zielen nicht auf die Zeit vor der Rente, sondern auf die Phase zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. In dieser Zeitspanne entsteht, gerade in Familien mit Kindern, ein erhöhter Liquiditätsbedarf. Der befindet sich aber im Widerspruch zu den tatsächlichen Einkommensverhältnissen, da typischerweise in den jüngeren Jahren weniger Liquidität und Vermögen vorhanden ist als später. Mit dem Lukas-Darlehen soll daher eine vorgezogene Nutzung künftiger Einkommen ermöglicht werden, wobei die Darlehensvergabe an bestimmte Ereignisse gebunden wird, zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes oder Eigenheimerwerb. Die massenhafte Ausreichung von Arbeitgeberdarlehen wirft aber die Frage nach der Refinanzierung und Risikobegrenzung auf. Da nur wenige Arbeitgeber bereit sein werden, einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern Darlehen in Höhe von bis zu einem Jahresgehalt zu gewähren, schlägt Arteaga ein standardisiertes Bankprodukt vor.
Dafür soll der größte Vermögenswert der meisten Arbeitnehmer als Kreditsicherheit eingesetzt werden: der Kapitalwert des künftigen Lebensarbeitseinkommens sowie die Rentenanwartschaften. Doch bislang ist eine direkte wirtschaftliche Nutzung von betrieblichen Rentenanwartschaften in der Anwartschaftsphase durch systembedingte Verfügungsverbote ausgeschlossen. "Dafür müsste mit dem Prinzip der Unbeleihbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung gebrochen werden", formuliert Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaften und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die Grundvoraussetzung. Raffelhüschen wirft allerdings auch die Frage auf, ob es sozialpolitisch opportun ist, die bAV beleihbar zu machen. Durch solch einen Schritt würde unter Umständen die spätere Rente schon in jüngeren Jahren aufgebraucht. Allerdings sei die betriebliche Rente kein Instrument der Armutsvermeidung im Alter. Daher sei es durchaus sinnvoll, über eine frühere Nutzung späterer Einkünfte nachzudenken.
Die Lukas-Darlehen würde eine Bank zu 100 Prozent refinanzieren. Der Arbeitgeber müsste aber für 15 Prozent der Darlehensvaluta das Risiko tragen. Die restlichen 85 Prozent des Risikos übernimmt eine Kreditversicherung, die die Risiken Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitgeberwechsel abdeckt. Die eigentliche Kreditsicherheit entsteht nicht nur eine klassische Abtretung, sondern durch die Schaffung einer Aufrechnungsgrundlage, wodurch der Arbeitgeber spätere Arbeitseinkommen und Rentenzahlungen zur Bedienung der Verpflichtungen des Arbeitnehmers einsetzen kann.
Das Modell der Lukas-Darlehen erscheint schlüssig, wird aber in der Praxis mit einer ganzen Reihe von Einwänden konfrontiert. So werden die Unternehmen darauf bestehen, dass die Darlehen völlig bilanzneutral bleiben. Durch eine Forfaitierung könnte dies geschehen. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, wie viele Finanzchefs sich mit diesem Instrument anfreunden. Außerdem wäre dieses Darlehen wohl nur mit einem Zinszuschuss attraktiv. Selbst wenn die Bank in Erwartung von Anschlussgeschäften knapp kalkuliert, kommen mit den Beiträgen zur Kreditversicherung erhebliche zusätzliche Finanzierungskosten auf den Arbeitnehmer zu. Falls der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, dürften die Darlehenskonditionen damit über dem Marktniveau liegen. Dann kann sich der Arbeitnehmer gleich an seine Hausbank wenden. Ein Arbeitgeberzuschuss wäre als geldwerter Vorteil allerdings zu versteuern.
Bleibt noch die Frage, ob Arbeitgeber sich überhaupt für Lukas erwärmen können. Arteaga zumindest rechnet damit. Diese Darlehen seien eine unmittelbar und direkt wirkende Unterstützung von jungen Familien bei ihrem Wunsch nach Familiengründung und Kindern. Außerdem seien die Kosten im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung gering. Sie beschränken sich auf die Verwaltungskosten und einen Zinszuschuss, ohne den es wohl nicht gehen wird. Die Kreditwirtschaft, mit der Arteaga schon mal Tuchfühlung aufgenommen hat, zeigte sich jedenfalls nicht abgeneigt, bei Lukas mitzuspielen. Allerdings besteht vor allem Interesse an Arbeitgeberdarlehen aus Anlass des Eigenheimerwerbs. In diesem Fall bekämen die Banken von den Arbeitgebern nämlich die Kunden für eine Baufinanzierung auf dem silbernen Tablett serviert.
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portfolio-institutionell.de
13.08.2010
Fällt die Unbeleihbarkeit, könnte Lukas kommen
Experten diskutieren, wie die betriebliche Altersversorgung auf den demografischen Wandel reagieren muss. So könnten Arbeitgeberdarlehen, die mit bAV-Anwartschaften besichert werden, Liquidität in den Jahren der Familienplanung liefern.
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