Schwarzer Schwan
17. Mai 2013

Fortschritt oder Rückschritt: Pensionsansprüche nach dem Rücktritt

Was eine Pension eines Tages einmal wert sein wird, ist eine schwierige Frage. Relativ einfach lässt sie sich zumindest im Falle von Beamten beantworten. Kniffliger wird es bei Witwen von Angehörigen der freien Berufe. Und was ist eigentlich mit zurückgetretenen Promis?

Nach geltendem Recht erhöht laut „beamtenpension.de“ jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird.
Schon komplexer wird es bei den Pensionsansprüchen der Witwen von Angehörigen der freien Berufe, wie zum Beispiel Ärzte. Da die Halbgötter in Weiß über bessere Chancen auf dem Heiratsmarkt gerade bei jungen Frauen verfügen, haben viele berufsständische Versorgungswerke sogenannte Junge-Witwen-Regelungen ersonnen. Hierzu zählt unter anderem, dass kein Anspruch auf Rente besteht, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Mitglieds geschlossen wurde oder wenn sie nicht mindestens fünf Jahre bestand. Zu den Spielregeln für Witwen zählt auch, dass kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, wenn die Anspruchsberechtigte den Tod des Mitglieds vorsätzlich herbeigeführt hat.
Noch komplexer sind die Pensionsansprüche bei unseren zurückgetretenen Promis. Deren Rücktritt ist manchmal finanziell ein Rückschritt und manchmal ein Fortschritt.
Der derzeit wohl kniffligste Fall: Welche Pensionsansprüche hat eigentlich ein zurückgetretener Papst? Der letzte Präzedenzfall liegt bereits 598 Jahre zurück. Laut italienischen Medienberichten soll Benedikt der XVI., der mit seinem Rücktritt nicht nur zum Papa Emeritus, sondern auch zum emeritierten Bischof von Rom wurde, die Pension eines Bischofs in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Im Vergleich zum Ehrensold eines Bundespräsidenten hätte Benedikt damit für einen Gotteslohn gearbeitet und wäre mal besser Kardinal geblieben, der auf die doppelte Pension kommt. Der Vatikan hat jedoch die in den Medien verbreitete Pensionshöhe dementiert. Fest steht nur, dass ihm der Vatikan vier Frauen als Haushälterinnen aus der Gemeinschaft „Memores Domini“ finanziert. Auch dafür gibt es keinen Präzedenzfall.
Keine Sorgen für Beatrix, Uli und Christian
Andere Promis müssen sich nach ihrem Rücktritt weniger Sorgen machen. Kein Zweifel besteht, dass die zurückgetretene Königin Beatrix mit einem einst auf 250 Millionen Dollar bezifferten Vermögen über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügt. Außerdem haben die Niederlande eine sehr gute Bonität. In Spanien ist ein Rücktritt von König Juan Carlos dagegen möglicherweise ausgeschlossen, weil er der Sicherheit von Pensionsansprüchen gegenüber dem spanischen Staat misstraut. 
Spätestens nach dem DFB-Pokalfinale ist der Rücktritt von Uli Hoeneß fällig. Als Besitzer einer Wurstfabrik muss der ehemals größte Manager aller Zeiten dann freilich nicht am Hungertuch nagen. Er darf aber nicht vergessen, Sachleistungen aus seinem Unternehmen auch als geldwerten Vorteil zu versteuern. 
Mit einem Ehrensold von 217.000 Euro sollte Christian Wulff auch noch nach seinem Rücktritt für seine junge Ex-Frau interessant sein. Dies dürfte ebenso für seine Freunde gelten, die „ihren Christian“ dann weiter leveragen. Wulff hat damit auch genug Bonität für einen weiteren Kredit von Edith Geerkens.
Auch Annette Schavan hat trotz ihres Rücktritts ausgesorgt. Bild meldete Pensionsansprüche über 13.000 Euro, die einer ehemaligen Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg und einer ehemaligen Bundesministerin für Bildung und Forschung zustehen. Zusammen mit dem Plagiatsverdacht verfügt Annette Schavan damit über die nötige Qualifikation, um im finanziellen Notfall glaubwürdig beim Hausaufgabenabschreibportal „abschreiben.net“ einsteigen zu können. 
In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion von portfolio institutionell ein schönes Wochenende. 
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