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02.06.2010

Geschlossener-Fonds-Verband warnt vor mehr Regulierung

Eric Romba, VGF

Eric Romba, VGF

Ein neues Gesetz könnte laut dem Verband das Aus vieler Firmen bedeuten.

BERLIN - Die Interessenvertreter der freien Vertriebe wehren sich weiterhin dagegen, dass geschlossene Fonds künftig als Finanzinstrumente eingestuft werden. Sollte diese Regelung zum Gesetz werden, führe das zu einem "massenhaften Unternehmenssterben", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF), Eric Romba, nach einer Expertenanhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesfinanzministerium am Montag.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte im März das "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" angekündigt. Ein Referentenentwurf soll nun bis Mitte Juni vorliegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bundestag noch vor der Sommerpause abstimmt. Ob sich dieser Zeitplan angesichts der Euro-Krise halten lässt, gilt als ungewiss.

Frank Rottenbacher, Vorstand des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), bemängelte: "In dem Entwurf landen geschlossene Fonds automatisch in die Schmuddelecke. Dabei erfüllen sie eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe." Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (VOTUM), wittert gar ein Berufsverbot und warnte in einer Erklärung vor "einer Verletzung der Grundrechte".

Die Ministeriumsvertreter nahmen die Stellungnahmen der nicht-öffentlichen Expertenrunde nach Berichten von Teilnehmern weitgehend reaktionslos entgegen. Nur dem Versuch der Bankenvertreter, die geplante umfangreiche Produktdokumentation nicht gesetzlich vorzuschreiben, sondern zu einer Selbstverpflichtung der Branche zu machen, erteilte das BMF eine klare Absage.

Uneins sind sich die Vertreter der freien Vertriebe und die Verbraucherschützer darüber, wer ein neues Register für Fondsverkäufer künftig führen und kontrollieren soll. VGF und AfW wollen diese Aufgabe bei der Gewerbeaufsicht ansiedeln. BMF und der Bundesverband der Verbraucherzentralen favorisieren die Bafin. Es gilt als sicher, dass neben der Registrierungspflicht ein Sachkundenachweis auf die freien Vertriebe zukommt, ihre schriftlichen Dokumentationspflichten deutlich erweitert werden und der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung obligatorisch wird.

Laut Erhebungen des VGF haben Anleger 164 Milliarden Euro über geschlossene Fonds in reale Werte, wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge und Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, investiert. Wie viele bankunabhängige Vermittler geschlossener Fonds es in Deutschland gibt, weiß niemand. Die Schätzungen reichen von 30.000 bis 200.000.

Am Montag gab auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) seine Vorschläge zu der geplanten Reform offener Immobilienfonds bekannt. Dazu gehört eine Mindesthaltefrist von einem Jahr für alle Anleger. Das Finanzministerium will eine Haltefrist von zwei Jahren. Zudem sollen dem BVI zufolge institutionelle Investoren grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Jahr erhalten.

portfolio institutionell newsflash 02.06.2010/mkr/jan

 
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