Der 33-jährige arbeitet heute als Informatikberater und müsste rund 170.000 Jahresgehälter überweisen, ohne auch nur einen Cent für sich zu behalten.
PARIS - Die Aktionäre der Société Générale können aufatmen: Jérôme Kerviel muss ihnen, respektive der Bank, den Schaden ersetzen, den er als Börsenhändler in den Jahren 2007 und 2008 verursacht hat.
Richter Dominique Pauthe entschied sich, der französischen Großbank einen Schadensersatz in Höhe von 4,9 Milliarden Euro zuzusprechen. Er ging damit sogar weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich 375.000 Euro gefordert hatte.
Jetzt muss Kerviel ran: Der 33-jährige arbeitet heute als Informatikberater und müsste rund 170.000 Jahresgehälter überweisen, ohne auch nur einen Cent für sich zu behalten. Wenn sich sein mittlerweile vorliegendes Buch gut verkauft, könnten es ein paar Jahresgehälter weniger werden. Allerdings: Das Gericht verurteilte Kerviel auch zu drei Jahren Haft. Ob er währenddessen einer geregelten Tätigkeit nachgehen kann, ist fraglich.
Zu den Fakten: Der Richter befand den angeklagten Jérôme Kerviel in allen drei Anklagepunkten für schuldig. Es ging um Vertrauensmissbrauch, Fälschung und betrügerische Eingabe von Daten in das Computersystem seines Arbeitgebers. Den hätte Kerviel vor zwei Jahren fast in die Knie gezwungen. Der ehemalige Börsenhändler der französischen Großbank Société Générale hatte unautorisierte Termingeschäfte durchgeführt. Im Zuge der Finanzkrise flogen die Deals auf, 4,9 Milliarden Euro waren verloren.
Richter Pauthe folgte der Darstellung der Bank. Es sehe keine Anzeichen, "dass die Société Générale die betrügerischen Handlungen von Jérôme Kerviel kannte." Der Richter bezeichnete den Angeklagten als kaltblütig, er habe mit zynischer Gelassenheit seine Machenschaften betrieben. Dabei habe er sämtliche Sicherheitssysteme der Bank ausgehebelt. Immerhin spekulierte er mit 50 Milliarden Euro, ungefähr so viel, wie die Sociétße Générale an der Börse wert war.
Kerviel selbst und sein Verteidiger Olivier Metzner hatten ersucht, den Händler als Opfer des Systems hinzustellen. Schließlich sei bei Gewinnen auch nie nachgefragt worden. Metzner hat bereits Widerspruch angekündigt. Tatsächlich ist noch nicht geklärt, warum Kerviel die Deals durchgeführt hat. Nach bisherigen Erkenntnissen hat er sich dabei nie selbst bereichert.
Die höheren Instanzen werden also klären müssen, ob die Grenze zwischen erfolgreichem und gesellschaftsfähigem Investmentbanker und kriminellem Hasardeur tatsächlich ein so schmaler Grat ist, wie es die Verteidigung darstellen möchte. Es bleibt spannend.
portfolio institutionell newsflash 06.10.2010/jtb/jan





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