Schwarzer Schwan
24. Mai 2013

Griff in die Pensionskasse

Veruntreuung, Verhaftung und ein Freudenhaus. In der Schweizer Pensionskassenlandschaft spielt sich gerade ein Trauerspiel in mehreren Akten ab.

Laut Medienberichten des Alpenlandes sitzen seit März zwei ehemalige Stiftungsräte der Vorsorgestiftung Fortius in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Sie sollen Gelder in Millionenhöhe veruntreut haben. 
Die Sammelstiftung Fortius ist 2007 gegründet worden und zählt inzwischen 4.000 Versicherte aus 80 Firmen aus Hotellerie und Gastronomie. Einer der Gründungsväter, der nun in Haft sitzt, ist Rolan Trifoglio. Der Justiz ist dieser kein Unbekannter. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte nämlich bereits Ende 2008 gegen ihn Anklage erhoben, weil er bei einem früheren Arbeitgeber, ebenfalls einer Pensionskasse, Geld abzweigte. Das Gericht sprach Trifoglio im Mai 2011 schuldig, ein Jahr später bestätigte auch das Obergericht dieses Urteil. Einer Bestrafung konnte er entgehen, weil er seine Schuld eingestand und eine Wiedergutmachung zahlte. Das ist laut Artikel 53 im Strafgesetzbuch der Schweiz erlaubt. Ein nettes Schlupfloch für alle gut Betuchten. 
Trifoglio ist also kein unbeschriebenes Blatt. Und trotzdem konnte er als Stiftungsrat bei Fortius bis Juni 2012 schalten und walten wie er wollte. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht enthob ihn erst zu diesem Zeitpunkt seines Amtes. Eigentlich hätte dies schon viel früher geschehen müssen. Denn seit 1. August 2011 gelten strengere Vorschriften für Vorsorgeeinrichtungen. Liegt eine strafrechtliche Verurteilung vor oder ist ein Gerichtsverfahren anhängig, muss der Stiftungsrat zurücktreten. Genau das war bei Trifoglio der Fall. Trotzdem handelte die kantonale Aufsichtsbehörde erst im Juni 2012. 
Inzwischen verwaltet der Rechtsanwalt Peter Rösler die Stiftung kommissarisch und versucht Licht ins Dunkel der Geschäfte zu bringen. Erste Erkenntnisse: Die Stiftung hat den „exzessiven Lebensstil“ der beiden mitfinanziert. Für die Einwohner von Weiningen, dem Hauptsitz von Fortius, dürfte das Luxusleben der beiden keine Neuigkeit sein. Immerhin fuhren die Stiftungsräte immer wieder mit Luxusschlitten vor.
Doch wie haben Dale und Rolan der Stiftung geschadet? Ausgenommen wurde die Einrichtung unter anderem über die Fortius-Tochtergesellschaft Antares, an die die technische Verwaltung der Sammelstiftung ausgelagert wurde. Laut Tages-Anzeiger verrechnete Antares für die Ein- und Austritte sowie das Beitrags- und Mahnwesen „horrende Honorarforderungen“.  Es sollen rund vier Millionen Franken gewesen sein, von denen sich vielleicht ein Viertel tatsächlich rechtfertigen lasse. 
Auch mit Immobilienspekulationen sollen sich die beiden versucht haben. Viel Freude dürften sie an ihren Investitionen aber nicht gehabt haben, auch wenn es sich bei einem der Objekte um ein Freudenhaus handelte. Laut Basler Zeitung soll das im April 2010 erworbene Mehrfamilienhaus in Basel mit angeschlossenem Bordell insgesamt 3,5 Millionen Franken gekostet haben. Einem anderen Kaufinteressenten soll das Objekt für nur 2,3 Millionen Franken angeboten worden sein. Ganz offenbar hat Fortius für das Freudenhaus zu viel bezahlt. Erschwerend hinzukommt, dass die Mieterin dieses Objektes keinerlei Zinszahlungen geleistet habe. Daraus entstand laut Tages-Anzeiger ein Verlust von 1,5 Millionen Franken. Auch bei einem Immobiliendeal in Luzern bewiesen Dale und Rolan kein gutes Händchen. Auch dort wurde ein Objekt zu einem völlig überhöhten Preis von 6,2 Millionen Franken gekauft. Unabhängige Schätzer sollen den Wert des Objektes auf lediglich rund 3,7 Millionen Franken taxiert haben. 
An dieser Stelle soll nicht weiter erörtert werden, wie eine Due Diligence für Immobilien im Rotlichtgewerbe auszugestalten ist. Auch wenn es gerade für institutionelle Investoren aus Deutschland interessant wäre zu erfahren, ob Bordelle tendenziell eher der Infrastruktur- oder der Immobilienquote zuzurechnen sind. Fest steht aber, die windigen Herrschaften haben viel zu viel auf den Tisch geblättert. Im Hinblick auf die negativen Erfahrungen der Sammelstiftung Fortius sollten Investoren im Bordellbereich unbedingt auf Diversifikation achten. Nicht vergessen werden darf übrigens die körperliche Bestandsaufnahme, die das HGB vorschreibt.
In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion von portfolio institutionell ein lauschiges Wochenende.

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