Versorgungswerke
23. Juni 2014

Heubeck: Berufsständische Versorgungswerke solide finanziert

Einer länger andauernden Niedrigzinsphase kann Rechnung getragen werden. ABV warnt vor weiteren Einschränkungen des Befreiungsrechts.

Berufsständische Versorgungswerke sind solide finanziert. Diese Ansicht vertritt der Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Klaus Heubeck gemäß diverser Veröffentlichungen aus dem Kreis der sogenannten freien Berufe. Zur Begründung führt Heubeck unter anderem die Vorteile des offenen Deckungsplanverfahrens an, welches die berufsständischen Versorgungswerke mehrheitlich praktizieren. Dabei werden, so berichtet der ABV, Elemente des in der Rentenversicherung verwendeten Umlageverfahrens mit einer kollektiven Kapitaldeckung kombiniert. Diese Konstruktion ermögliche es, flexibel auf Veränderungen an den Kapitalmärkten zu reagieren und durch Nutzung des Umlageverfahrens die Finanzierung stabil und generationengerecht zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist die öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Beitragspflicht zu den Versorgungswerken, welche den Einrichtungen einen stetigen Neuzugang sichert. 
Gemäß dem ABV sieht Heubeck im Kapitalstock in den Versorgungswerken im Wesentlichen zwei Vorteile: Er entlastet die Beitragszahler und kann kurze bis mittelfristige Schwankungen im Mitgliederbestand oder am Kapitalmarkt ausgleichen. Auf länger andauernde Veränderungen kann man sich mit Hilfe des Kapitalstocks sukzessive einstellen. So wurde die Verlängerung der Lebenserwartung durch vermehrte Kapitalansammlung in den Versorgungswerken nach und nach vorfinanziert. Auch einer wohlmöglich noch länger andauernden Niedrigzinsphase kann man, so Heubeck, kontrolliert und generationsgerecht Rechnung tragen.
Trotzdem verengen sich bei anhaltend niedrigen Zinserträgen die Spielräume. Man müsse die Erwartungen zurückschrauben und gegebenenfalls auch den Rechnungszins zurücknehmen, so Heubeck. Die in den Versorgungswerken angewandten Finanzierungsverfahren böten alle Möglichkeiten, auch auf diese Veränderungen – abhängig von der Situation im Einzelnen – sachgerecht und zukunftsorientiert zu reagieren. So führe eine schnelle Absenkung des Rechnungszinses unter Umständen zwar zu einer Reduzierung der aktuellen Leistungsprognosen. Doch gleichzeitig erweiterten sich dadurch die Spielräume für künftige Dynamisierungen der Rentenansprüche. Eine langsamere Absenkung des Rechnungszinses schränke die Dynamisierungsmöglichkeiten vorerst deutlich ein, erlaube es aber den Verantwortlichen, bei der weiteren Deckungskapitalbildung sukzessive auch die Entwicklung des Versichertenbestandes und die Beitragsdynamik zu berücksichtigen. Die Höhe der späteren Renten hänge allein von den am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen, von der Entwicklung der Berufsstandeinkommen und den Veränderungen im Mitgliederbestand und im Neuzugang eines Versorgungswerkes ab. Daraus resultierende Minder- oder Mehrbelastungen können dank der verwendeten Finanzierungsverfahren gleichmäßig, das heißt auch generationengerecht, auf die Mitglieder verteilt werden, betonte Heubeck. Dies sollte auch möglich sein, wenn die Einschränkung der Befreiungsmöglichkeiten die betroffenen Versorgungswerke und ihrer Mitglieder zusätzlich belastet.
Befreiungsrecht in Gefahr
Konkret betroffen von einer Einschränkung der Befreiungsmöglichkeiten der freien Berufe von der Rentenversicherung sind Versorgungswerke für Rechtsanwälte. Im April hat das Bundessozialgericht entschieden, dass sich Syndikusanwälte nicht von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Die berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe seien aber durch die jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der Rentenversicherung noch nicht in Gefahr. Dies erklärte der Vorsitzende des Vorstandes der ABV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Er warnte allerdings eindringlich vor weiteren Einschränkungen des Befreiungsrechts. Würden etwa angestellte Kanzleianwälte in Zukunft auch nicht mehr befreit, gefährdete dies ernsthaft die Altersversorgung des gesamten Berufstandes.
portfolio institutionell newsflash 23.06.2014/Patrick Eisele
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