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22.09.2010

HINTERGRUND: Versorgungswerke sind nicht nur für Selbstständige

Versorgungswerke versichern auch Angestellte unter den Ärzten

Versorgungswerke versichern auch Angestellte unter den Ärzten

Sie versichern auch Angestellte in den freien Berufen. Ist das richtig?

BERLIN - Obwohl Versorgungswerke für Selbstständige, wie Ärzte, Anwälte und Wirtschaftsprüfer, geschaffen wurden, befindet sich etwa die Hälfte der 700.000 Versicherten bei diesen Einrichtungen in einem Angestelltenverhältnis. Im Gegensatz zu anderen Angestellten müssen sie allerdings nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen. Dies erfuhr portfolio institutionell von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) in Berlin.

Entscheidend für die Verbreitung von Versorgungswerken in Deutschland war eine Rentenreform der Regierung Adenauers im Jahr 1957, die den freien Berufen die Aufnahme in die GRV verweigerte. Der Grund laut der ABV: Die GRV sollte sich auf schutzbedürftige Berufe konzentrieren. Die Bundesregierung verlangte, dass sich die freien Berufe um ihre Altersvorsorge selbst kümmern.

Heute gibt es 89 Versorgungswerke in Deutschland, die statt Umlagefinanzierung meistens auf eine kapitalgedeckte Lösung setzen. Für die Erfüllung der Rentenansprüche von 700.000 Versicherten haben sie ein Vermögen von mehr als 100 Milliarden Euro aufgebaut. Zum Vergleich: Bei schlechter Konjunktur ist die umlagefinanzierte GRV oft knapp bei Kasse. 2005 musste sie sogar durch einen Steuerzuschuss vom Bund vor die Insolvenz bewahrt werden. Die GRV hat auch ein demographisches Problem. Ab 2030 wird es pro Rentner nur zwei statt drei Beitragszahler geben.

Die Ärzte gehörten zu den ersten Berufsgruppen, die Versorgungswerke bildeten. Später kamen weitere freie Berufe dazu, wie die Rechtsanwälte in den 80er Jahren und die Wirtschaftsprüfer Anfang der 90er Jahre. Als 1995 Versorgungwerke für Psychotherapeuten und Ingenieure gegründet wurden, befreite die Bundesregierung nur die Selbstständigen in diesen Berufen von der GRV. Angestellte müssen indes in die GRV einzahlen. Falls weitere Berufsgruppen Versorgungswerke gründen sollten, werden auch hier nur die Selbstständigen von der GRV befreit.

Fakt ist aber, dass Angestellte in den anderen freien Berufen, darunter Ärzte, Anwälte, Apotheker und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, in die GRV nicht einzahlen müssen. Warum das so ist, erklärte die ABV: "Die Ansicht, dass die Versorgungswerke nur für die Selbstständigen gegründet seien, ist falsch. Richtig ist, dass Versorgungswerke von Anfang an als Einrichtungen für den gesamten Berufsstand konzipiert wurden, also für angestellt und selbständig Tätige."

Und weiter: "Dass nicht alle Mitglieder der Versorgungswerke im Laufe ihres Berufslebens selbstständig werden, ist nicht erheblich. Wesentlich ist, dass man davon ausgehen kann, dass sich nach einer mehr oder weniger langen Zeit der angestellten Tätigkeit in aller Regel eine Phase der Selbssttändigkeit in eigener Praxis, eigenem Büro, eigener Kanzlei, anschließt. Typisch für die freien Berufe ist nämlich, dass, von einer Minderzahl abgesehen, die berufliche Tätigkeit in einer angestellten Tätigkeit beginnt und später der Schritt in die Selbstständigkeit erfolgt. Ohne die Absicherung der angestellten Phase würde das Versorgungsziel nicht erreicht werden können."

Skeptiker weisen aber darauf hin, dass manche Mitglieder der freien Berufe nie selbsttätig werden. "Aus Sicht der Gerechtigkeit ist es problematisch, wenn ein Anwalt, der bei der Lufthansa angestellt ist, von der GRV befreit wird, nur weil er zu den Berufsgruppen gehört, in denen das noch möglich ist", so die Skeptiker, die namentlich nicht genannt werden wollten.

Auch wegen dieser Problematik spricht die politische Opposition in Berlin, also SPD, Grüne und Die Linke, von der Notwendigkeit, die Selbstständigen in die GRV wieder einzubeziehen. Dies würde im Rahmen einer sogenannten "Bürgerversicherung" erfolgen. Da aber hohe juristische Hürden im Weg stehen, könnte eine Einbeziehung laut Branchenexperten nur Neuzugänge bei den freien Berufen erfassen.

Laut den Experten gibt es auch einen sehr guten Grund, weshalb Juristen bei Unternehmen von der GRV befreit werden dürfen: "Hier ist der Syndikus gemeint. Diese Person übt in der Tat seinen Beruf als Anwalt aus, und die GRV prüft ganz genau, dass dies so bleibt. Juristen bei einem Unternehmen sind nicht automatisch befreit", sagten die Experten.

Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht die Einbeziehung von Mitgliedern bei Versorgungswerken in die GRV skeptisch. "Die Frage ist, ob es der staatlichen Rentenversicherung etwas bringen wird. Zwar würde sie einige weitere Beitragszahler gewinnen. Aber diese würden auch zu Leistungsempfängern. Entscheidend ist aber, dass es sich bei der berufsständischen Versorgung um ein funktionierendes System handelt, das ich nicht zerstören möchte", sagte Schiewerling im Interview mit portfolio institutionell. Studie belegen, dass Versicherte bei Versorgungswerken durchschnittlich vier Jahre länger leben als die in der GRV.

Lesen Sie mehr in der nächsten Ausgabe von portfolio international.

portfolio institutionell newsflash 22.09.2010/jan/kbe

 
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