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19.05.2010

IAS 19: Künftig ohne Korridor

Das sogenannte Korridorverfahren, das bislang zu einer Glättung der Ergebnisse führte, weil Gewinne und Verluste bei den leistungs­bezogenen Verpflichtungen beziehungsweise den Plan Assets nur oberhalb des Korridors sofort ergebniswirksam verbucht wurden, soll künftig in der internationalen Bilanzierung nicht mehr erlaubt sein. Das geht aus einer Liste von Änderungsvorschlägen zum Rechnungslegungsstandard IAS 19 hervor, die das International Accoun­ting Standards Board (IASB) Ende April veröffentlicht hat. Künftig soll ein vollständiger Bilanzausweis der Unter- beziehungsweise Überdeckung von Verpflichtungen und Plan Assets sichergestellt werden. Bisher bestand die Wahl unter drei verschiedenen Verfahren. Neben dem Auslaufmodell Korridor stehen noch die Buchung gegen das ­Eigenkapital (OCI) und die sofortige erfolgswirksame Verbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung als Methode zur Verfügung.
Die nunmehr vom IASB vorgelegten Änderungsvorschläge zum IAS 19 sind das Ergebnis einer schon länger währenden Diskussion, in der die Vertreter des IASB zum Teil heftige Kritik einstecken mussten. Der jetzige Vorschlag enthält als weitere zentrale Punkte noch eine Zerlegung des Pensions­aufwandes in Service Cost, Finance Cost und Remeasurement Components (Neubewertungsbestandteile). Außerdem sieht der Vorschlag vor, den Ansatz der erwarteten Vermögensrendite in der GuV abzuschaffen. Die Renditeannahme für die Verzinsung des Planvermögens ist in der Regel höher als der Zinssatz für die Verpflichtungen. "Daher wird sich für viele Unternehmen mit extern gedeckten Pensionsplänen der ­Pensionsaufwand tendenziell erhöhen", so Stefan Oecking, Aktuar bei Mercer in Deutschland. Bei deutschen Unternehmen rechnet er allerdings eher mit der gegenläufigen ­Entwicklung. "Darüber hinaus wird es durch die geplante Neuregelung künftig weniger Anreize geben, den Pensionsaufwand durch eine riskante Anlage des Planvermögens zu mindern."
Zwar erwarten die Experten von Mercer noch heftige ­Diskussionen bei jenen Punkten, die bislang weiter unklar bleiben. Dazu zählt zum Beispiel die Berücksichtigung von Steuern und Verwaltungs­kosten, aber im Großen und Ganzen werden die jüngsten Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung angesehen. "Mit der Abschaffung der Wahlrechte kann eine bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen ­erreicht werden, was insbesondere die Analysten begrüßen dürften", resümiert Oecking.

 
kmo
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