Bei der Bianzierung von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Standards könnte sich schon bald eine einschneidende Änderung ergeben. Im ersten Quartal des kommenden Jahres wird ein neues Thesenpapier erwartet, mit dem das International Accounting Standards Board (IASB) einen weiteren Anlauf zur Neufassung des IAS 19 unternimmt. Eigentlich war dieses Papier schon für den diesjährigen Herbst angekündigt. Der ursprüngliche Zeitplan konnte aber wohl auch wegen der heftigen Diskussionen, die vorangegangene Entwürfe zur Veränderung des IAS 19 ausgelöst hatten, nicht eingehalten werden. Verfolgt man die Debatten, die im Board in den zurückliegenden Monaten stattgefunden haben und sich auch in den Protokollen und Meinungsäußerungen widerspiegeln, dann stehen die bisherigen Mechanismen zur langfristigen Abfederung von Veränderungen bei den Pensionsverpflichtungen vor ihrer Entsorgung.
Bislang hatten die Unternehmen beim Umgang mit den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten drei Varianten zur Auswahl: die Korridor-, die Sorie-Methode und die Sofortamortisation. Die beiden Erstgenannten will das Board nach jetzigem Stand ersatzlos streichen. Damit bliebe nur noch die Sofortamortisation. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf biometrischen Veränderungen, wie anderen Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten, auf Zinsschwankungen oder Wertveränderungen der Plan Assets beruhen, müssten ohne Verzögerung und in kompletter Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen, die nach IFRS berichten, ausgewiesen werden. Das hieße: Vola, volle Fahrt voraus. Gerade in der zurückliegenden Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, wie volatil die Marktwerte der Plan Assets sein können. Hinzu kommen die Schwankungen der Verpflichtungshöhe, die vor allem von der Änderung des Zinssatzes für die Diskontierung beeinflusst wird. Für den Rechnungszins gelten nach den bisherigen Planungen weiterhin Anleihen mit einem AA-Rating als Richtgröße. Wie stark sich die Renditen dieser Anleihen ändern können, hat die Finanzmarktkrise ebenfalls vor Augen geführt. So entstanden allein bei den Dax-30-Unternehmen 2008 versicherungsmathematische Verluste von 9,3 Milliarden Euro. Wie schnell sich das Blatt wenden kann, zeigt der Vergleich mit 2007, als versicherungsmathematische Gewinne von rund 16,4 Milliarden Euro registriert wurden.
OCI-Methode findet ihre Anhänger
Durch den im IAS 19 vorgeschriebenen Fair-Value- oder Zeitwertgrundsatz unterliegen das Pensionsvermögen und die Pensionsverpflichtungen einer prinzipiell bedingten, zum Teil künstlichen Volatilität, die im Widerspruch zum langfristigen Charakter der Pensionsverpflichtungen steht. Daher wurden in der Vergangenheit verschiedene Methoden zur Pufferung dieser Gewinne und Verluste erlaubt. In der Vergangenheit griffen viele Unternehmen traditionell zur Korridormethode, die nur einen teilweisen Schuldenausweis in der Bilanz und einen zeitlich stark verzögerten Effekt in der Gewinn- und Verlustrechnung zur Folge hat. Der inoffizielle Zwischenstand aus dem IASB signalisiert mittlerweile aber eine markante Meinungsänderung im Board. Noch im März 2008 hatte es in einem Diskussionspapier die Einführung einer modifizierten Sorie-Methode vorgeschlagen. Bei dieser neuen Variante sollten nur die Service Costs, also der Wert der im Geschäftsjahr neu erdienten Pensionsansprüche, sowie die Änderungen demografischer und biometrischer Parameter ergebniswirksam in die GuV eingehen. Danach würden veränderte Sterblichkeiten sowie Renten- und Gehaltstrends unmittelbar in der GuV berücksichtigt. Andere Wertänderungen, wie zum Beispiel durch Zinsschwankungen oder Verluste, Erträge und Wertschwankungen der Plan Assets, finden sich nach diesem Ansatz nicht im Jahresergebnis wieder, sondern werden nur als unrealisierte Erträge oder Aufwände im Other Comprehensive Income (OCI) gezeigt. Daher wurde die weiterentwickelte Sorie-Methode auch als OCI-Ansatz in der neueren Terminologie bezeichnet. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bei dieser Lösung aus gutem Grund unterschiedlich behandelt. Schließlich hat eine vorübergehende Zinsänderung eine andere Wirkung auf die Verpflichtung als die Verlängerung der Lebenserwartung. Die eine beeinflusst lediglich die rechnerische Abzinsung zum Stichtag, die andere führt zu längeren Rentenzahlungen.
Eine weitere Variante, die im vorangegangenen Diskussionspapier ins Spiel gebracht wurde, baute auf dem OCI-Ansatz auf und berücksichtigte zusätzlich den Zinsaufwand auf die Verpflichtung sowie die laufenden Zinserträge der Plan Assets in der GuV. Wertänderungen der Verpflichtungen durch eine Änderung des Rechnungszinssatzes oder Wertveränderungen der Plan Assets durch Kursschwankungen würden hingegen weiterhin ergebnisneutral in den OCI auftauchen. Die OCI-Methode fand in der Wirtschaft vermehrt ihre Anhänger. So nutzten von den 30 Dax-Unternehmen im vergangenen Jahr 19, also 63 Prozent, diesen Ansatz, wie Thomas Weppler von Watson Wyatt Heissmann auf der diesjährigen Aba-Herbsttagung berichtete. Elf wandten die Korridormethode an, die allerdings nach Planungen des IASB vom März 2008 in einigen Jahren abgeschafft werden sollte.
Bereits 2007 hatten sich 16 von 28 nach IFRS bilanzierenden Dax-Unternehmen für das OCI-Konzept entschieden. Die Deutsche Bank ging im zurückliegenden Jahr auf OCI über. Infineon und SAP entschieden sich 2008 nach dem Umstieg von US-GAAP auf IFRS ebenfalls für die OCI-Methode. Das IASB-Papier vom März hätte in diesem Punkt also durchaus Grundlage für einen Kompromiss bilden können. Darin wurde die sofortige Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten in der GuV ohne jegliche zeitliche Verteilung oder Glättung noch als eine von drei Lösungen vorgeschlagen. Die Methode könnte sich schon bald zum Monopol mausern, wenn es bei den neuen Vorstellungen des IASB bleibt. Nach Vorlage des Entwurfs für die Neugestaltung des IAS 19 im ersten Quartal wird es dann noch einmal eine Kommentierungsfrist bis zum Sommer geben. Sie wird wohl ähnlich turbulent ausfallen wie die Diskussion zum Entwurf von 2008.
Argumente für heiße Diskussionen gibt es reichlich, die Entwicklungen im vergangenen Jahr demonstrierten eindrucksvoll, um wie viel volatiler die Ergebnisse der Unternehmen ausfallen werden, wenn es überhaupt keine Verrechnungsmöglichkeiten mehr gibt. Allein die Verluste der Planvermögen, die von den Dax-Unternehmen gehalten werden, betrugen 2008 rund 13 Milliarden Euro. Im Gegenzug entlasteten versicherungsmathematische Gewinne, die auf dem Anstieg des Referenzzinses beruhten, die aktuariellen Berechnungen der Dax-30-Runde. So stieg der von den Dax-30-Unternehmen für das Inland verwendete Rechnungszins von durchschnittlich 5,4 Prozent im Jahr 2007 auf 5,9 Prozent 2008. In anderen Märkten, wie Großbritannien, war die Volatilität noch höher, weil die Plan Assets traditionell stärker aus Aktien bestanden und größeren Schwankungen unterlagen.
"Aktuare und Investment Consultants lieben grundsätzlich Glättungsmechanismen, da Pensionsverpflichtungen extrem langfristige Verpflichtungen sind und daher sinnvollerweise langfristig finanziert werden sollten. Tageswerte zum Bilanzstichtag sind daher irrelevant, es sei denn, es handelt sich um voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen beziehungsweise Wertänderungen, die sicherlich zu buchen wären. Es wäre doch unsinnig aus der Sicht der Kapitalanlage, wenn sich die Anlagestrategie nach der Bilanzierung zum Zeitwert richten müsste, also der Schwanz mit dem Hund wedelt", gibt Professor Raimund Rhiel, Aktuar und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Pensionen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards-Committee, DRSC, zu bedenken. Aber all diese Argumente seien in den IASB-Papieren schon ausgiebig gewürdigt worden. Wenn die IASB-Verantwortlichen dennoch alles durch die Gewinn- und Verlustrechnung haben wollen, würden sie diese Entscheidung sehenden Auges treffen, fügt Rhiel hinzu. Andererseits werfen Befürworter einer Sofortamortisation die Frage auf, warum versicherungsmathematische Größen durch komplizierte Glättungsmechanismen laufen sollen, wenn die Analysten die im Anhang anzugebenden wahren Werte ohnehin in ihre Bewertung einfließen lassen.
Berechtigte Hoffnung auf eine Korrektur
Rhiel hofft, dass die Wirtschaftsprüfer und Unternehmen eine klare Meinung zu den jüngsten Änderungsplänen vertreten: "Dann kann der Entwurf vielleicht noch verhindert werden." Der Deutsche Standardisierungsrat Rechnungslegung hatte sich dazu bereits im vergangenen Jahr eindeutig positioniert und für den OCI-Ansatz plädiert. Auch die in der internationalen Aktuarsvereinigung IAA zusammengeschlossenen Versicherungsmathematiker haben sich inzwischen für den OCI-Ansatz stark gemacht.
Die Hoffnung auf eine Korrektur der aktuellen Pläne des IASB sind nicht unbegründet. Das Beispiel der Contribution Based Promise hat gezeigt, dass sich das Board vernünftiger Kritik nicht verschließt. So sollten viele Pensionszusagen in die neue Form der Contribution Based Promises umdefiniert werden, was in der Praxis zu teilweise absonderlichen Ergebnissen geführt hätte. Das IASB hatte vorgeschlagen, die bisherigen risikoorientierten Unterscheidung von Zusagen durch einen theoretischen Ansatz zu ersetzen. Damit wären auch aus typischen Leistungszusagen allein aus formalen Gründen beitragsbasierte Zusagen geworden. Dieses Vorhaben ist nach erheblicher Kritik zu den Akten gelegt worden. Lenkt das IASB nicht ein und verlangt künftig, dass alle Veränderungen durch die GuV geschleust werden, hätte das nach Rhiels Auffassung das Aus der Defined-Benefit-Pläne zur Folge. Stattdessen würde der Trend zu Defined-Contribution-Zusagen, der ohnehin im Gange ist, noch deutlich verstärkt.





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