Anzeige

Portfolio Magazin

portfolio institutionell

Ausgabe 4/12

2012
10 Jahre portfolio institutionell

[ mehr ]


Verlagsprodukte

portfolio plattform Erneuerbare Energien

Aufbruch in eine neue Zeitrechnung!

[ mehr ]

Anzeige

Alles zum Thema
BÖRSE & FINANZEN
finden Sie hier

DAX
DAX 6.440,50 +1,73%
TecDAX 761,75 +1,38%
EUR/USD 1,2754 -0,42%

Quelle: Deutsche Bank / Realtime Indikation

Wertpapiersuche

Aktien Tops & Flops

HEID. CEMENT 36,74 +4,09%
DAIMLER 38,50 +3,22%
RWE 30,43 +2,25%
METRO 23,68 -2,45%
FRESENIUS SE &... 75,29 -1,09%
DT. BÖRSE 40,83 -0,45%

Fonds Top Performer 3 Jahre

Fondsname FA Perf. 3J.
Amundi Fds Eq Thai AF 199,89%
Allianz RCM Thaila AF 192,92%
KEPLER Asset Backe RF 166,19%
Fidelity Thailand AF 164,83%
Neuberger Berman U AF 140,23%

mehr

Wechselkurse interaktiv

Anzeige
portfolio-institutionell.de
22.09.2010

INTERVIEW: bAV leidet unter schlechter Beratung

Uwe Saßmannshausen

Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer bei Pensions Solutions, im Gespräch.

FRANKFURT - Anfang 2002 schrieb die damalige rot-grüne Bundesregierung Geschichte, als sie den Arbeitnehmern in Deutschland erstmals das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gewährte. Die sogenannte "Entgeltumwandlung" sah vor, dass rund 30 Millionen Arbeitnehmer bis zu vier Prozent ihres Gehalts steuerfrei in einen beitragsorientierten Plan einzahlen können.

Mehr als acht Jahre danach haben viele Arbeitnehmer, besonders in kleineren Firmen, von dieser Absicherungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Ein wichtiger Grund dafür ist nach Meinung von Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer bei Pensions Solutions, die unzulängliche Beratung der Beschäftigten. Darüber sprach er mit portfolio institutionell.

Stimmt es wirklich, dass die Entgeltumwandlung kaum genutzt wird?

Nach unserer Erfahrung machen nicht einmal zehn Prozent der Versorgungsberechtigten von ihren Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung Gebrauch. Viele Firmen haben zwar entsprechende Rahmenverträge eingerichtet, aber diese werden nicht mit Leben gefüllt. Der Grund liegt ganz einfach darin, dass die Arbeitgeber ihre Belegschaften entweder gar nicht oder nur mit unzureichenden Mitteln darüber informieren.

Was muss sich ändern, damit die Entgeltumwandlung attraktiver wird?

Der Gesetzgeber hat seinen Part im Prinzip erfüllt. Mit den Rentenreformen der vergangenen Jahre wurden die Voraussetzungen für eine stärkere Verbreitung der kapitalgedeckten Alterssicherung, ob privat oder über den Betrieb, geschaffen. Jetzt geht es darum, die Versorgungsberechtigten zu entsprechenden Entscheidungen zu bewegen. Hier sind vor allem die Produktanbieter und die Berater gefordert. Sie müssen das Thema Altersvorsorge besser verkaufen.

Warum ist - wie wir hören - die bAV-Beratung so ungenügend?

Die Produktgeber und auch die Branchenversorgungswerke haben die erforderliche Prozess- und Methodenkompetenz vollkommen ignoriert und unterschätzt. Sie sind ganz einfach zu weit entfernt von ihrer Zielgruppe. Eine Betreuung der Versorgungsberechtigten findet dort nicht statt. Wir hingegen erklären den Arbeitnehmern das komplexe Thema im Einzelgespräch und kümmern uns auch nach dem Vertragsabschluss weiter um ihre Anliegen. Der Erfolg unser Beratungsdienstleistungen beruht auf Fleiß, Effizienz und vor allem Verständlichkeit.

Hat die Bundesregierung mit dem Ausbau der dritten Säule einen großen Fehler gemacht, weil diese Art der Absicherung nicht so wirksam ist wie die der zweiten Säule?

Grundsätzlich war die Absicht des Gesetzgebers, den Kreis der Anspruchsberechtigten über die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hinaus zu vergrößern in Ordnung. Dafür ist jetzt alles noch unübersichtlicher geworden. Sehr viele Riesterrenten sind zudem Mindestbeitragsverträge, die später einmal Mini-Renten von weniger als 100 Euro im Monat abwerfen. Man sollte sich also von den Erfolgsmeldungen über hohe Abschlusszahlen bei der Riesterrente nicht blenden lassen. Das allein sagt noch nichts über die Qualität der Altersversorgung aus.

Falls die Verbreitung der bAV weiterhin stagnieren sollte, erwarten Sie ein Obligatorium wie in der Schweiz?

Zwang zur privaten Vorsorge ist ein Widerspruch in sich: Wozu sollten bei einer Pflichtversicherung Zulagen gezahlt oder steuerliche Vorteile eingeräumt werden, die ja als Anreiz zur freiwilligen Vorsorge gedacht sind? Eine "Zwangsrente" würde die private Vorsorge in Verruf bringen. Wir wollen genau das Gegenteil erreichen. Ich bin überzeugt, dass Aufklärung auf die Dauer mehr bewirkt.

portfolio institutionell newsflash 22.09.2010/jan/kbe

 
Einen Kommentar schreiben
Wir freuen uns über Ihre Kommentare. Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

CAPTCHA Bild zum Spamschutz Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
* Pflichtfelder
 
Anzeige