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15.04.2010

Kehrtwende beim BMF macht Fondsanbieter froh

Ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat für Erleichterung bei ausländischen Fondsanbietern gesorgt.

Ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat für Erleichterung bei ausländischen Fondsanbietern gesorgt. Das Rundschreiben Nummer 2010/0170936 vom 9. März kippt eine steuerlich nachteilige Regelung für ausländische Fonds vom August 2009. Demnach wurde die Berechnung des sogenannten Ertragsausgleichs auf Ebene des Investmentfonds als zwingende Voraussetzung für die ­Anerkennung des Zwischengewinns auf Anlegerebene definiert. ­Anleger in den Fonds deutscher Anbieter waren nicht von dieser ­Regelung betroffen, da alle deutschen Gesellschaften und auch ihre Luxemburger und Dubliner Töchter diesen Ertragsausgleich standardmäßig durchführen. Anders dagegen bei Fondsgesellschaften aus dem europäischen Ausland, wo diese spezifisch deutsche Steuerregel so gut wie unbekannt ist.

Die bisherige faktische steuerliche Ungleichbehandlung von ­­in- und ausländischen Anbietern hatte skurrile Folgen: Die Anleger in Fonds, bei ­denen kein Ertragsausgleich vorgenommen wurde, wurden zum Ausschüttungstermin steuerlich stärker belastet, als das bei deutschen Fonds der Fall ist. "Bislang konnte es sogar vorkommen, dass ein ­Anleger eines Fonds weit mehr zu versteuern hatte, als sein Anteil wert war", schildert Markus Hammer, Steuerberater und Partner bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft Pricewaterhouse Coopers. "Das führte zu einer Verzerrung der zu versteuernden Beträge, mit der neuen ­Regelung stimmen diese", so Hammer weiter. Betroffen waren alle ausschüttenden Fonds, vor allem Renten- und Mischfonds. Ein handfester Vertriebsnachteil also für ausländische Fonds. In der Folge ­hatten einige ausländische Anbieter, wie Franklin Templeton, JP Morgan und Fidelity, beizeiten den Ertragsausgleich für alle ihre europä­ischen Fonds berechnet, um dem deutschen Steuerrecht zu ent­sprechen. Auch andere hatten angekündigt, ihre Produkte mit dem deutschen Steuerrecht kompatibel zu machen.

Doch Anfang März erfolgte die Kehrtwende. Wie aus dem neuen BMF-Rundschreiben hervorgeht, akzeptieren die Finanzbehörden künftig auch die steuerliche Berechnung des Ertragsausgleichs, ohne dass der Ertragsausgleich als solcher durchgeführt werden muss. Der Fondsverband BVI hatte dabei den Luxemburger Investmentverband Alfi in seinem Bestreben unterstützt, beim BMF auf eine Änderung der Regelung zu drängen. Bisher stießen die Fondslobbyisten allerdings bei den Beamten im Finanzministerium nicht auf offene ­Ohren. Diese hatte sich bislang geweigert, das Rundschreiben vom August 2009 zu modifizieren. Seit Anfang des Jahres scheinen die Beamten im BMF der Branche jedoch Gehör geschenkt zu haben, wie mit dem jüngsten Rundschreiben klar wird.

 
jtb/maa
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