Versicherungen
13. September 2016

Kompetenz bei der betrieblichen Altersversorgung

Ein Rating hat die Kompetenzen von Versicherern in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) untersucht. Neun Gesellschaften erhielten Spitzenbewertungen.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat 29 Rating-Teilnehmer anhand von 87 Einzelkriterien geprüft. Das Rating war von Professor Dr. Thomas Dommermuth im Jahr 2010 konzipiert und seitdem stetig weiterentwickelt worden. Es fand in diesem Jahr zum vierten Mal statt und habe in diesem Jahr bereits im Vorfeld große Resonanz gefunden, teilte das IVFP mit.
Es handelt sich beim bAV-Kompetenz-Rating um eine interaktive Analyse bei der nicht-öffentliche, sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können, so das IVFP. Auch im Jahr 2016 wurden die Gesellschaften in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. In die Gesamtbewertung fließen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.
Den hohen Stellenwert im Markt zeigt nicht nur die Tatsache, dass auch in diesem Jahr die Teilnehmeranzahl nochmals gesteigert werden konnte, sondern vor allem die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Gesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das IVFP in den vorangegangen Ratings ausgesprochen hat, umgesetzt haben, ist man beim Rating-Unternehmen überzeugt. So überrascht es nach Aussage von Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, nicht, dass insgesamt neun Teilnehmer mit der Bestnote „Exzellent“ ausgezeichnet worden sind: Allianz Lebensversicherung, Alte Leipziger Lebensversicherung, Axa Lebensversicherung, Bayern-Versicherung Lebensversicherung, Generali Lebensversicherung, HDI Lebensversicherung, Nürnberger Lebensversicherung, Stuttgarter Lebensversicherung und Swiss Life. (Die Gesamtergebnisse des Ratings und Teilbereichsnoten können Sie in dem unten stehenden Link einsehen.)
Auch in diesem Rating wurden wiederum die bereits in der Vergangenheit geprüften Themenfelder beziehungsweise Fragestellungen begutachtet. Weiterhin wurden aktuelle Fragestellungen, die sich aus gegenwärtigen Entwicklungen in der bAV beziehungsweise Gesetzesänderungen ergeben haben, näher geprüft. Ein Beispiel dafür ist etwa, ob die Anbieter die Kunden aktiv darauf hinweisen, dass Leistungen aus einer bAV auf die Höhe der Grundsicherung angerechnet werden können.

Weiterführende Links:Ergebnisse des IVFP-bAV-Kompetenz-RatingsInformationen zum Rating-Verfahren portfolio institutionell newsflash 14.09.2016/Hans Pfeifer

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