Pensionsfonds
11. November 2015

Mehr Anlagefreiheit für Pensionsfonds

Die Realisierung könnte in Kürze anstehen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktion wurde in einer Anhörung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht Anfang dieser Woche begrüßt.

Für Pensionsfonds könnte es schon bald mehr Anlagefreiheit geben. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktion wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales Anfang dieser Woche begrüßt, an der unter anderem Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Carsten Velten vom Telekom-Pensionsfonds und Joachim Schwind von der Höchster Pensionskasse teilnahmen. 
In der öffentlichen Anhörung ging es um die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Die Regelung führe nach Ansicht von Stiefermann „auf den ersten Blick“ zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, wie der Deutsche Bundestag im Nachgang der Anhörung berichtete. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es seines Erachtens damit aber nicht geben. Ähnlich sieht das auch Professor Dr. Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung: „Des einen Freud ist des anderen Leid.“ Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe. Auch Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) argumentierte in diese Richtung, wie aus dem Bericht des Bundestages hervorgeht. Die Regelung sei aus Arbeitgebersicht „nicht gerade erfreulich“. Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter. 
Bei Versicherungen versickert zu viel Geld
Positiv bewertet wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktion zu dem Entwurf, der während der Anhörung diskutiert wurde. Danach sollen Pensionsfonds nicht mehr wie bislang eine Garantie auf die Rente geben müssen. Das wären ihre Anlagemöglichkeiten weniger eingeschränkt. Wie Dietmar Keller von der Finanzaufsicht Bafin erläuterte, gebe es dennoch eine garantierte Rente, für die der Arbeitgeber einstehen müsse, falls der Pensionsfonds dazu nicht in der Lage ist.
Lobend äußerte sich Carsten Velten, Betriebsrenten-Experte der Telekom, über den Änderungsantrag. Er sieht darin einen Weg, sich von den Versicherungen zu lösen, da die Arbeitgeber selbst interessante Versicherungsangebote machen könnten. Ähnlich äußerte sich Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Man könne so wegkommen vom Verrentungsmonopol der Versicherungswirtschaft. Gebraucht würden neue Ansätze, auch weil bei den Versicherungen „zu viel Geld versickert“. Es sei möglich, jenseits der Versicherungsformen attraktive Renditen zu erwirtschaften. Realistisch seien 1,5 bis zwei Prozent bei relativ geringem Risiko, sagte Kleinlein. Auch aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds ist der Änderungsantrag ein akzeptabler Vorschlag, um den Problemen der Niedrigzinsphase zu begegnen, wie der Bundestag berichtete. Wichtig sei aber, die Beschäftigten über Chancen und Risiken zu informieren. Swyter von der BDA forderte eine schnelle Lösung. Im anderen Falle drohten insbesondere Neurentnern ab 2016 erhebliche Abschläge bei der Betriebsrente, heißt es in dem Bericht des Bundestages. 
Nicht diskutiert wurden in der Anhörung mögliche Änderungen der Regelung zum gleitenden Zinssatz zur Bestimmung der HGB-Rückstellungen bei Pensionszusagen, die von den Verbänden ebenfalls seit Längerem gefordert werden. Gleiches gilt für den im Steuerrecht festgeschriebenen Satz von sechs Prozent. Beides führt zu enormen Belastungen der Unternehmen. 
portfolio institutionell newsflash 11.11.2015/Kerstin Bendix
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