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16.03.2010

Netto-Leerverkaufspositionsaufsichtsmeldepflicht

Die Bafin will mit einer Meldepflicht für Leerverkaufspositionen auf zehn deutsche Finanztitel mehr Transparenz schaffen und damit die Stabilität des Finanzsystems ­sichern. Ab Netto-Leerverkaufspositionen von 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien sind Marktteilnehmer mit Ausnahme von Market Makern nun verpflichtet, der Aufsichts­behörde Meldung zu machen.

Die Bafin will mit einer Meldepflicht für Leerverkaufspositionen auf zehn deutsche Finanztitel mehr Transparenz schaffen und damit die Stabilität des Finanzsystems ­sichern. Ab Netto-Leerverkaufspositionen von 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien sind Marktteilnehmer mit Ausnahme von Market Makern nun verpflichtet, der Aufsichts­behörde Meldung zu machen. Weitere Meldungen sind bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten jeweils weiterer 0,1 Prozent fällig. Ab 0,5 Prozent erfolgt zusätzlich eine ­anonyme Veröffentlichung der ­Position auf der Bafin-Homepage. Zu berücksichtigen sind alle Instrumente, unabhängig davon, ob das ­Geschäft im Ausland oder OTC abgeschlossen wurde. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2011.

_Die Internationale erkämpft Meldepflicht

Ein nationaler Alleingang macht jedoch wenig Sinn. Die Bafin teilt mit, dass sich die Allgemeinverfügung hinsichtlich der Netto-Leerverkaufspositionen und der zu meldenden Schwellen an den am 2. März 2010 veröffentlichten Vorschlägen des Committee of European Securities Regulators (CESR) für ein gesamteuropäisches ­Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen orientiert. An deren ­Erarbeitung war die Bafin beteiligt. Doch selbst wenn es zu einer einheitlichen ­europäischen Regelung kommt: "Wirklich mehr Transparenz entsteht nur bei einer globalen Abstimmung", so Christoph Hock vom Absolute-Return-Anbieter Tungsten. Da viele Long-Short-Strategien als Ucits-III-Fonds registriert sind, ist das Vorgehen der Luxemburger Aufsicht CSSF relevant. Hock erwartet, dass sich die CSSF auch an der CESR orientiert. Noch gilt in Luxemburg aber das 2008 erlassene Naked-short-Sales-Verbot für Assets von Banken und Versicherungen. ­Zurück zu den in der Finanzkrise erlassenen Verboten geht auch ein aktueller Merkel-Sarkozy-Vorschlag, ungedeckte Aktienleerverkäufe zu untersagen sowie den CDS- und OTC-Handel einzugrenzen.

Finden Hedgefonds nun aufgrund einer Veröffentlichung Anlage­ideen auf der Bafin-Homepage? Sy Schlüter von Montan Investment schließt dies nicht aus. "Das wäre kontraproduktiv. Aber ­größere Positionen können auch von eigenen Leerverkäufen abhalten. Ein besseres Bild bekommt man aber vom Prime Broker." Schlüter bemängelt zudem, dass regionale Transparenzregeln kein komplettes Bild schaffen. Hängen bleibt der administrative Zusatzaufwand bei der KAG oder dem Prime Broker - eventuell. "0,2 Prozent des Market Cap der Allianz sind für einen deutschen Hedgefonds unwahrscheinlich, bei der Aareal Bank aber denkbar", so Hock und weist darauf hin, dass ­eine zugehörige Long-Position nicht abgebildet wird.

 
Patrick Eisele
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