Pensionsfonds
7. Mai 2014

Neue Garantiedimension in der bAV

Wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und der steigenden Lebenserwartung werden die traditionellen deutschen Modelle der betrieblichen Altersversorgung immer häufiger hinterfragt. Aon Hewitt fordert neue Garantiedimensionen für die betriebliche Altersversorgung.

Lebensversicherungsprodukte mit eingeschränkten Garantieversprechen gewinnen im Niedrigzinsumfeld sukzessive an Bedeutung. Anbieter wie die Allianz, Axa und auch Ergo offerieren in zunehmendem Maße Verträge, die den Versicherten zwar weniger Garantien bieten, dafür aber mit der Chance auf höhere Renditen punkten. Gleichzeitig sind die Beiträge in Form einer Kapitalgarantie gesichert.
Nach Angaben der Unternehmensberater von Aon Hewitt werden inzwischen auch die traditionellen Modelle der betrieblichen Altersversorgung immer häufiger hinterfragt. Auch hier reagieren Lebensversicherer meist mit einer Verringerung der Garantiezusagen oder Befristung der Garantien. Eine bessere Lösung besteht laut Dr. Georg Thurnes, Chefaktuar bei Aon Hewitt, in der Einführung einer neuen Garantiedimension mit der sperrigen und erklärungsbedürftigen Bezeichnung „so gut wie sicher“. Statt gekürzter garantierter Leistungen wird dabei eine höhere Auszahlung anvisiert, die allerdings nicht fix zugesagt ist, dafür aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erbracht werden kann. 
Alt wie ein Baum 
Das während der Anwartschaftsphase angesparte Kapital würde in zwei Rentenbestandteile aufgeteilt. Einer niedrigen dafür aber fixen Garantierente stünde eine Zusatzrente gegenüber, deren Bezüge sich aus einer risikoreicheren Kapitalanlage speisen könnten. Die Versicherten hätten damit die Chance auf höhere Erträge und entsprechend höhere Auszahlungen bei Rentenbeginn, erläutert Aon Hewitt. Bestandteil des Konzepts ist die Risikoteilung zwischen der Versorgungseinrichtung und dem Leistungsempfänger. „Das geht in die Richtung der Modelle Defined Ambition beziehungsweise Collective DC (Defined Contribution, Anm. d. Red.), die in den Niederlanden und Großbritannien bereits angelaufen sind“, unterstreicht Thurnes. In Deutschland ist die Gesetzeslage bezüglich der Umsetzbarkeit allerdings nicht eindeutig, wie der Chefaktuar von Aon Hewitt einräumt. 
Der große Vorteil eines solchen Modells liegt nach Ansicht von Aon Hewitt in der höheren Startrente für den Leistungsempfänger. „Die Kürzungen der traditionellen Garantien führen dazu, dass Pensionäre den Ruhestand mit immer geringeren Leistungszahlungen beginnen“, moniert Thurnes und erklärt: „Zwar steigert sich das im Laufe der Zeit dank ausgezahlter Überschüsse, allerdings sind gerade die ersten Rentenjahre die wertvollsten.“ Man müsse schon ziemlich alt werden, um durch Überschüsse auf ein Rentenniveau zu kommen, dass man bei teilweisem Garantieverzicht gleich von Beginn an erhalten könnte, so der bAV-Experte. 
Interessanterweise wäre es mit einem solchen Modell der neuen Garantiedimension trotz Niedrigzinsumfeld weiterhin möglich, bereits zu Beginn des Ruhestands höhere Leistungen zu beziehen, – aber die exakte Höhe ist eben nicht garantiert, nur ziemlich sicher, so Thurnes. „Sie wird zu Rentenbeginn für ein Jahr festgelegt und dann nach zwölf Monaten neu berechnet. Je nachdem, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt, bekommt der Leistungsempfänger dann mehr, weniger oder das gleiche.“ Darin liegt auch die Gewöhnungsbedürftigkeit des Modells: Die jährlich Rente schwankt. Vor diesem Hintergrund müsse gegenüber den Rentenempfängern von Anfang an klar kommuniziert werden, dass die Auszahlung bei schlechtem Marktumfeld auch sinken kann und kein Anspruch auf die höhere Leistung des Vorjahres besteht. Dennoch gelte es, das Risiko von Kürzungen zu minimieren. „Natürlich sprechen wir hier von einer risikoreicheren Anlageform als beispielsweise Staatsanleihen“, betont Thurnes. Ein professionelles und optimiertes Asset Liability Modelling sei unerlässlich. 
Was die Umsetzbarkeit betrifft, sieht Aon Hewitt einige Hürden. So sei neben der Zustimmung der Arbeitgeber auch die der Arbeitnehmer erforderlich. Bei einer Direktzusage über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) wäre ein solches System nach Einschätzung der Experten aber bereits jetzt problemlos umsetzbar. Auch bei Pensionskassen spreche formalrechtlich nichts gegen die Anwendung des neuen Modells. Zunächst müsse jedoch die Bafin grünes Licht geben. Bei Pensionsfonds wiederum sieht Aon Hewitt derzeit keine Möglichkeit, mit der neuen Garantiedimension zu arbeiten. Nach §112 Abs. 1a VAG unterliegen sie nach Auslegung der Bafin in der Rentenbezugsphase strengen Rechnungsgrundlagen, die eine Investition in risikoreichere Kapitalanlagen fast unterbinden. Ideal wäre es nach Einschätzung Thurnes, wenn der Gesetzgeber hier Schützenhilfe leistet und die Gesetzgebung den Marktbedingungen anpasst. 
portfolio institutionell newsflash 07.05.2014/Tobias Bürger
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