Recht, Steuer & IT
4. September 2017

Neues Anlage-Rundschreiben lässt weiter auf sich warten

BAI: „nicht mehr hinnehmbar“. Erfreulicheres dagegen von der Wertpapieraufsicht.

Das von der Branche sehnlichst erwartete Anlage-Rundschreiben der Bafin zur Anlageverordnung steht weiter aus. Dieses hätte, wie der Bundesverband Alternative Investments (BAI) in einer Infomail schreibt, „nach diversen Verzögerungen dann doch Ende August veröffentlicht werden“ sollen. Am 30. August wurde dann jedoch nur das Rundschreiben der Versicherungsaufsicht zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten veröffentlicht.
Zum Sachstand des Anlage-Rundschreibens gebe es hingegen weiterhin keine konkreten Informationen, so der Verband, „geschweige denn einen avisierten Veröffentlichungstermin“. Der BAI sieht diese Verzögerung kritisch: „Dies ist für die betroffenen Investoren und natürlich auch die Fondsbranche nicht mehr hinnehmbar. Bei diversen grundsätzlichen Fragestellungen besteht weiterhin Rechtsunsicherheit, und im Ergebnis werden geplante Investitionen auf die lange Bank geschoben und man fragt sich, ob der Bafin die Tragweite dieses Vakuums eigentlich bewusst ist?“
Der Bundesverband vermutet, dass der Grund für die weitere Verzögerung möglicherweise bei der mittlerweile umstrittenen Behandlung von unbesicherten Bankschuldtiteln unter der Anlageverordnung im Kontext der neuen Vorgaben des Abwicklungsmechanismusgesetzes (AbwMechG) und der damit einhergehenden Änderung von Paragraf 46 f KWG liegt. Auf jeden Fall sei es keine erfolgversprechende Strategie, das Anlage-Rundschreiben immer weiter auf die lange Bank zu schieben. 
Von der BaFin-Wertpapieraufsicht gibt es aus Sicht des BAI hingegen erfreulichere Signale. Wie der Verband schreibt, soll der Entwurf eines Schreibens zu Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der von ihr extern verwalteten AIF-Gesellschaft nun doch noch einmal überarbeitet werden und den seinerzeit auch vom BAI vorgetragenen Bedenken und Anregungen Rechnung getragen werden. So könne es im Ergebnis zu einer praxisgerechten Regelung und Trennung von Zivil-, Gesellschafts- und Aufsichtsrecht bei diesem Sachverhalt kommen, die eine vernünftige Abstimmung zwischen KVG und Investmentgesellschaft ermöglicht, gleichzeitig die Aufsicht durch die BaFin aber nicht erschwert. Hier erwartet der Verband in den nächsten Wochen ein modifiziertes Auslegungsschreiben. 
portfolio institutionell newsflash 04.09.2017/Patrick Eisele
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