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02.06.2010

Nürnberger-Vorstand Rauscher ist Zeuge im Josef-Bader-Prozess

Hans-Joachim Rauscher

Hans-Joachim Rauscher

Der Korruptionsprozess beginnt am 28. Juni, am 15. Juli fällt das Urteil.

NÜRNBERG - Hans-Joachim Rauscher, Vertriebsvorstand bei der Nürnberger Versicherung, wird als Zeuge in einem Prozess gegen Josef Bader, Chef der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV), vor dem Landgericht Stuttgart aussagen.

Der Prozess gegen Bader, der wegen Bestechung angeklagt wurde (siehe "Die Josef-Bader-Saga"), beginnt am 28. Juni und wird mit einer Urteilsverkündung am 15. Juli enden.

Rauscher und Norbert Plachta, Baders ehemaliger Kontakt bei der Nürnberger, sind für den 9. Juli als Zeugen geladen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts auf Nachfrage. Plachta ist heute Vorstandschef der bAV-Beratungsfirma "UFB:UMU". In der Eigendarstellung bezeichnet sich die UFB:UMU als "strategischer Partner" der Nürnberger.

Hintergrund des Prozesses: Im Jahr 2002 hat der Löschfahrzeug-Hersteller Iveco-Magirus Baders andere Firma Magus Finanzconsulting GmbH als Berater für einen Pensionsdeal ausgewählt. Es handelte sich hierbei um eine Entgeltumwandlung für rund 2.000 Beschäftigte bei Iveco-Magirus. Die bAV-Produkte lieferte die Nürnberger Versicherung.

Sechs Jahre später ging eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ulm ein. Andreas Märkl, der Ex-Betriebsratschef bei Iveco-Magirus, wurde laut der Anzeige bei dem Pensionsdeal bestochen. Im Laufe der Ermittlungen gestand Märkl, Zahlungen in Höhe von 300.000 Euro für die Einführung der bAV-Plänen bei Iveco-Magirus erhalten zu haben. "Dadurch sei gewährleistet worden, dass hierbei das Maklerunternehmen (Magus, Anm. d. Red.) in unlauterer Weise bevorzugt worden sei", hieß es in der Anklageschrift, die im Sommer 2009 verkündet wurde (siehe frühere Meldung).

Der Angeklagte Bader beteuert unterdessen seine Unschuld. "Ich habe reichlich Dokumente, die meine Unschuld beweisen werden, und die werde ich zum geeigneten Zeitpunkt vorlegen", sagte er zu portfolio institutionell.

Da Bader zu den Vorwürfen schweigt, ist es unklar, woher das Bestechungsgeld für Märkl stammte. Obwohl die Staatsanwaltschaft Ulm die Nürnberger nicht anklagte, hat das Landgericht Rauscher und Plachta als Zeugen geladen, um diese zentrale Frage zu klären. Insider berichten, dass der zuständige Richter Bader Bewährung angeboten hat, wenn er die Rolle der Nürnberger bei dem Iveco-Deal genau erläutert. Er lehnte das Angebot ab.

Für den Fall, dass bei den Gerichtsverhandlungen festgestellt wird, dass die Nürnberger und nicht Magus die Geldquelle war, kann die Versicherung wegen der Verjährungsfrist von fünf Jahren nicht mehr für die Schmiergeldzahlungen im Jahr 2002 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt aber nicht für die Zahlungen im Jahr 2005. Zudem dürfte der Image-Schaden immens sein; für die Nürnberger Versicherung, aber auch die gesamte bAV-Branche.

portfolio institutionell newsflash 02.06.2010/jan/kbe

 
Jan F. Wagner
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