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16.02.2011

Pensionskassen klären die Bafin über EU-Recht auf

Stiefermann kämpft

Stiefermann kämpft

Die Kassen stellen in einem Schreiben klar, dass Solvency II für sie nicht gilt.

HEIDELBERG/BONN - Aba, die Lobby der deutschen Pensionskassen, hat die Aufsichtsbehörde Bafin darüber aufklären müssen, dass Solvency II nach geltendem EU-Recht nicht für ihre Mitglieder gilt.

Die Bafin schickt VAG-Anlegern - also Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherungen - gelegentlich Rundschreiben, in denen sie geplante Änderungen bei der Aufsicht ankündigen. Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Im letzten Rundschreiben wies die Bafin die Kassen darauf hin, dass sie sich auf Solvency II einstellen müssen. Mit dem Hinweis auf geltendes EU-Recht wies die Aba dies aber zurück. Demnach wird Solvency II ab 2013 nur für Versicherungen greifen.

"Im Rundschreibenentwurf wird von Pensionskassen mit dem Hinweis auf Solvency II eine Vorbereitung auf ein Solvenzsystem gefordert, das unter anderem ihrem Geschäftsmodell nicht angemessen ist", hieß es in einer Aba-Stellungnahme, die portfolio institutionell vorliegt. "Wir weisen daher erneut darauf hin, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Solvency II fallen."

Obwohl eine Anwendung von Solvency II auf EbAV in den vergangenen Jahren heftig diskutiert wurde, hat sich die Europäische Kommission bisher dagegen entschieden (siehe frühere Meldung). EbAV umfassen firmengebundene Einrichtungen sowie die gewinnorientierten Einrichtungen von Versicherern.

Warum hat die Bafin das EU-Recht in dem Schreiben ignoriert? Aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann konnte darauf keine Antwort geben. Er ist sich aber sicher, dass die Bafin die Pensionskassen aus der Solvency-II-Thematik wieder herausnehmen wird. Für Pensionsexperten war der Bafin-Vorstoß alles anders als ein Sachfehler. "Die Bafin will dieselben Regeln für alle VAG-Anleger. Das heißt, dass bei Solvency II kein separates Würstchen gebraten werden soll", so ein bAV-Berater.

Zu ihrer Motivation sagte die Bafin: "Das Konsultationsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bafin steht mit allen Beteiligten im Gespräch und ist offen für Änderungsvorschläge. Wir weisen jedoch darauf hin, dass auf europäischer Ebene noch nicht entschieden wurde, ob Pensionskassen auch unter Solvency II fallen."

Das Regelwerk Solvency II besteht aus drei Säulen. Säule eins stellt die Mindestkapitalanforderungen fest; Säule zwei beschreibt das erforderliche Risikomanagement; Säule drei erläutert die Berichterstattungspflichten der Versicherungen.

portfolio institutionell newsflash 16.02.2011/jan/gor

 
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